159/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Förderung für Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen im Programm ländliche Entwicklung

 

 

Im Entwurf des Programms für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 vom November 2006 werden im Pkt. 1.5.8 spezielle Förderungsmaßnahmen für den vorzeitigen Umstieg von der Käfighaltung von Legehennen und Junghennen auf alternative Haltungssysteme angeboten.

 

Begründet wird dies wie folgt: „Mit dem Tierschutzgesetz 2004 wurde das Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen ab 1.1.2009 festgelegt. Jenen Landwirten, die vorzeitig aus der Käfighaltung von Legehennen und Junghennen auf alternative Haltungssysteme umsteigen, soll im Rahmen einer auf diesen Umstieg ausgerichteten Beihilferegelung ein Zuschuss zu den durch den Umstieg begründeten Investition gewährt werden. Es soll daher die Antragstellung bis 31.12.2007 und die Abrechnung der Kosten bis 30.06.2008 ermöglicht werden.“

 

Fördergegenstände sind bauliche und technische Investitionen zum Ersatz bestehender Legehennen- oder Junghennenaufzuchten in nicht ausgestalteten Käfigen durch alternative Haltungssysteme. Eine der Fördervoraussetzungen ist der Nachweis der Unbrauchbarmachung (Verschrottung) der Käfige, die durch die Vorlage der Rechnung des Altmetall/Verschrottungsunternehmen, bzw. sofern die Entsorgung über die Gemeinde erfolgt, eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen.

 

Art und Ausmaß der Förderung: Investitionszuschüsse, maximale Förderintensitäten 20-25 %; eine Aufstockung in Form einer zusätzlichen nationalen Förderung aus Landesmitteln ist um bis zu 10% zulässig.

 

Maximale Förderungsbeträge:

EUR 750.000,-- je Unternehmen

EUR 3,-- je unbrauchbar gemachten Platz, Obergrenze EUR 1.250.000,--

Untergrenze der Förderung: EUR 7.500

 

Mit dieser Maßnahme wird in großem Maßstab gefördert, was ab dem 1.1.2009 ohnehin gesetzlicher Standard ist. Es werden darüber hinaus keine höheren als die gesetzlichen Tierschutzstandards vorgeschrieben. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ein Betrieb, der mit je EUR 3,-- pro „unbrauchbar gemachten Platz“ die Obergrenze von EUR 1.250.000 erreicht, muss 416.666 „Plätze“ unbrauchbar machen. Sind mit „unbrauchbar gemachtem Platz“ 3 Euro pro Henne oder 3 Euro pro Käfig gemeint?

 

2.      Kann ein Betrieb sowohl die maximale Betriebsförderung von EUR 750.000,-- als auch die maximale Förderung von EUR 1.250.000,-- für unbrauchbar gemachte Plätze erhalten (somit insgesamt 2 Mio. Euro)? Auf wie viele Betriebe in Österreich sind diese Obergrenzen zugeschnitten?

 

3.      Mit welchem Gesamtförderungsaufwand und der Teilnahme wie vieler Betriebe kalkulieren Sie bei dieser Maßnahme? 

 

4.      Welche begleitenden Maßnahmen ergreifen Sie, damit es durch die massive Förderungsmaßnahme für große Aussteigerbetriebe aus der Käfighaltung zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt mit Betrieben kommt, die jetzt schon alternative Haltungssysteme betreiben?

 

5.      Welche Begleitmaßnahmen ergreifen Sie, damit es durch die Größe der neuen Umsteigerbetriebe auf Bodenhaltung zu keinem Preisverfall bei den Produkten aus alternativen Haltungsformen kommt? Ist geplant, bei allen AMA-Gütezeichen-Lebensmitteln auf Käfig-Eier zu verzichten? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Setzen Sie sich dafür ein, dass zur Information der KonsumentInnen alle Lebensmittel, die Eier enthalten, zwingend nach der Haltungsform und Herkunft gekennzeichnet werden müssen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Der Investitionszuschuss für besonders tierfreundliche Investitionen beträgt maximal 30% (+ Biozuschlag von 5% zum Investitionszuschuss) und wird damit nur unwesentlich höher als der Ausstieg aus der Käfighaltung (Investitionszuschuss 20-25 %) gefördert. Sind Sie daher - um ein Gleichgewicht herzustellen - bereit, bei Freilandbetrieben zusätzlich eine jährliche Förderung für besonders tierfreundliche Haltung vorzusehen? Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Welche sonstigen Förderbestimmungen sind im Programm ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 für besonders artgerechte Tierhaltungssysteme vorgesehen und mit welchem Gesamtförderungsaufwand in diesem Bereich rechnen Sie (bitte um eine detaillierte Aufstellung)?

 

9.      In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die neuen Parameter für „besonders tierfreundliche Systeme“ vom bisher angewandten Tiergerechtheitsindex?

 

10.    Warum wird beim Vorschlag für die Überarbeitung des Merkblatts „Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung“ nicht die Regelung eingebaut, dass bei der Legehennenhaltung ausschließlich die Feilandhaltung als „besonders tierfreundlich“ anerkannt wird?

 

11.    Warum ist beim Vorschlag für die Überarbeitung des Merkblatts „Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung“ (da ja besonders tierfreundliche Haltungssysteme gefördert werden sollen) für die Legehennen und Zuchttiere nicht ein Zugang zu einem Außenscharrraum und zu einer Weide vorgesehen?