1590/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung im Glücksspielbereich
In der
Diskussion um das Glücksspielmonopol werden häufig auch fiskalische Argumente für
die Beibehaltung des Monopols ins Treffen geführt.
So äußerte sich etwa Prof.
Bernhard Felderer vom IHS im Standard vom 7. Mai 2007, dass
man
als Wirtschaftsforscher mit dem Ruf nach Liberalisierung in 90 Prozent der Fälle richtig
liege, egal was die Frage sei. Doch im Falle des Glücksspiels wäre das nicht
der Fall: Denn
Spieler
orientierten sich nämlich an Höchstgewinnen,
und hier könnten ausländische
Lotterien
mit höheren Gewinnen locken. So wäre ein
Steuerausfall in der Höhe von 400
Millionen
Euro zu erwarten.
Allein die Steuerleistung des Casinos Austria Konzerns betrug im Jahr
2006 gemäß den
jeweiligen
Geschäftsberichten rund 500 Millionen Euro. Trotz
Rekordergebnis ergibt sich
damit ein um rund
Euro 23 Millionen geringeres Steueraufkommen als im Jahr 2005.
Versucht man diese Steuerleistung dem Casinos Austria
Konzern zuzuordnen, ist dies
teilweise
nicht möglich. So etwa bei Euro 20 Millionen der Gewinn- und
Verlustrechung der
Casinos Austria AG,
die weder umsatzabhängig noch spielbezogen sind.
Ebenso wenig sind
die sonstigen Aufwendungen im Jahresabschluss
der Österreichischen Lotterien GmbH
erläutert, die als Abgaben zur Sportförderung abgeführt werden.
Unklar ist weiters die Abgrenzung der Steueranknüpfung bei den
Ausspielungen, die von
österreichischen
Unternehmen über das Internet angeboten werden.
Offenkundig wird das
Spielergebnis der Unternehmer besteuert. Anknüpfungspunkt
ist der inländische Sitz bzw.
Betrieb des konzessionierten Unternehmens. Eine Abhängigkeit von
der Ansässigkeit der
Spieler lässt sich nicht erkennen.
Faktum ist, dass sich Österreich angesichts der Entwicklungen
auf europäischer Ebene in
Richtung Liberalisierung des Glücksspielmarkts nicht damit zufrieden
geben sollte, seine
Wirtschaftsexperten
den Steuerverlust bei Liberalisierung ankündigen zu lassen, und diesen
Ankündigungen die
Begründung fehlen zu lassen. Vielmehr geht es darum, sich
sowohl für
Glücksspielanbieter,
als auch für den Wirtschaftsstandort Österreich
lukrative
Steuermöglichkeiten zu überlegen, die einer Liberalisierung
standhalten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie kann es sein, dass 20 Millionen Euro der Gewinn- und Verlustrechung
der
Casinos
Austria AG aus dem Geschäftsbericht 2006, die weder umsatzabhängig
noch spielbezogen
sind, nicht zuzuordnen sind?
2. Wie sind diese Euro 20 Millionen tatsächlich zuzuordnen?
3.
Wie kann es sein, dass im Jahresabschluss der Österreichischen
Lotterien GmbH
kein Anhang angefügt ist, der die sonstigen Aufwendungen
ausweist?
4. Welche konkreten Aufwendungen sind in den sonstigen Aufwendungen enthalten?
5.
Wie hoch ist das
gesamte Steueraufkommen von
jenen österreichischen
Unternehmen,
die Glücksspiele anbieten?
6.
Wie hoch ist das
Steueraufkommen aus Umsätzen
von österreichischen
Glückspielunternehmen
mit österreichischen Glücksspielkunden?
7.
Wie hoch ist das
Steueraufkommen aus Umsätzen
von österreichischen
Glückspielunternehmen
mit ausländischen Glücksspielkunden?
8.
Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen aus den Spieleangeboten, die
von
österreichischen
Unternehmen über das Internet angeboten werden?
9. Wie erfolgt die Aufteilung der Abgaben auf die Bundesländer?
10.
Wie hat sich das Steueraufkommen, das aus dem Vertriebsweg Internet
erzielt wird,
in
den letzten 3 Jahren verändert?
11.
Ist ein Steuermodell geplant, das sicherstellt, dass in einem freien
Markt der
Wettbewerb
einen adäquaten Anteil seiner Spielerträge an die
Republik Österreich
abführt?