1590/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung im Gl
ücksspielbereich

In der Diskussion um das Glücksspielmonopol werden häufig auch fiskalische Argumente für
die Beibehaltung des Monopols ins Treffen gef
ührt.

So äußerte sich etwa Prof. Bernhard Felderer vom IHS im Standard vom 7. Mai 2007, dass
man als Wirtschaftsforscher mit dem Ruf nach Liberalisierung in 90 Prozent der Fälle richtig
liege, egal was die Frage sei. Doch im Falle des Gl
ücksspiels wäre das nicht der Fall: Denn
Spieler orientierten sich nämlich an Höchstgewinnen, und hier könnten ausländische
Lotterien mit höheren Gewinnen locken. So wäre ein Steuerausfall in der Höhe von 400
Millionen Euro zu erwarten.

Allein die Steuerleistung des Casinos Austria Konzerns betrug im Jahr 2006 gemäß den
jeweiligen Geschäftsberichten rund 500 Millionen Euro. Trotz Rekordergebnis ergibt sich
damit ein um rund Euro 23 Millionen geringeres Steueraufkommen als im Jahr 2005.

Versucht man diese Steuerleistung dem Casinos Austria Konzern zuzuordnen, ist dies
teilweise nicht möglich. So etwa bei Euro 20 Millionen der Gewinn- und Verlustrechung der
Casinos Austria AG, die weder umsatzabhängig noch spielbezogen sind. Ebenso wenig sind
die sonstigen Aufwendungen im Jahresabschluss der
Österreichischen Lotterien GmbH
erläutert, die als Abgaben zur Sportförderung abgeführt werden.

Unklar ist weiters die Abgrenzung der Steueranknüpfung bei den Ausspielungen, die von
österreichischen Unternehmen über das Internet angeboten werden. Offenkundig wird das
Spielergebnis der Unternehmer besteuert. Ankn
üpfungspunkt ist der inländische Sitz bzw.
Betrieb des konzessionierten Unternehmens. Eine Abh
ängigkeit von der Ansässigkeit der
Spieler lässt sich nicht erkennen.

Faktum ist, dass sich Österreich angesichts der Entwicklungen auf europäischer Ebene in
Richtung Liberalisierung des Gl
ücksspielmarkts nicht damit zufrieden geben sollte, seine
Wirtschaftsexperten den Steuerverlust bei Liberalisierung ankündigen zu lassen, und diesen
Ank
ündigungen die Begründung fehlen zu lassen. Vielmehr geht es darum, sich sowohl für
Glücksspielanbieter, als auch für den Wirtschaftsstandort Österreich lukrative
Steuermöglichkeiten zu überlegen, die einer Liberalisierung standhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende

 

Anfrage:

1.              Wie kann es sein, dass 20 Millionen Euro der Gewinn- und Verlustrechung der
Casinos Austria AG aus dem Geschäftsbericht 2006, die weder umsatzabhängig
noch spielbezogen sind, nicht zuzuordnen sind?

2.              Wie sind diese Euro 20 Millionen tatsächlich zuzuordnen?

3.              Wie kann es sein, dass im Jahresabschluss der Österreichischen Lotterien GmbH
kein Anhang angefügt ist, der die sonstigen Aufwendungen ausweist?


4.      Welche konkreten Aufwendungen sind in den sonstigen Aufwendungen enthalten?

5.              Wie   hoch   ist   das   gesamte   Steueraufkommen   von   jenen   österreichischen
Unternehmen, die Glücksspiele anbieten?

6.              Wie   hoch   ist   das   Steueraufkommen   aus   Umsätzen   von   österreichischen
Glückspielunternehmen mit österreichischen Glücksspielkunden?

7.              Wie   hoch   ist   das   Steueraufkommen   aus   Umsätzen   von   österreichischen
Glückspielunternehmen mit ausländischen Glücksspielkunden?

8.              Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen aus den Spieleangeboten, die von
österreichischen Unternehmen über das Internet angeboten werden?

9.              Wie erfolgt die Aufteilung der Abgaben auf die Bundesländer?

10.       Wie hat sich das Steueraufkommen, das aus dem Vertriebsweg Internet erzielt wird,
in den letzten 3 Jahren verändert?

11.       Ist ein Steuermodell geplant, das sicherstellt, dass in einem freien Markt der
Wettbewerb einen adäquaten Anteil seiner Spielerträge an die Republik Österreich
abführt?