1592/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Murauer Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend mangelhaften Vergleich des Verteidigungsministers mit der Eurofighter GmbH

In verschiedenen Anfragebeantwortungen hat der Bundesminister für Landesvereidigung bekannt gegeben, dass die Verhandlungsrunden mit der Eurofighter GmbH über einen von ihm angestrebten Vergleich am 19. und am 24. Mai sowie am 18. und am 24. Juni 2007 stattgefunden haben. Das Verhandlungsergebnis wurde laut Verteidigungsminister am 24. Juni erzielt und am selben Tag unterschrieben. Als Teil des Vergleiches wurde eine Detailvereinbarung abgeschlossen.     

Der Verteidigungsminister argumentiert nunmehr, er hätte das Finanzministerium über die Absicht und den Fortgang der Verhandlungen informiert und auch mit dem Akt Geschäftszahl S 94094/1-KBM/2007 zur Einvernehmensherstellung vorgelegt. Die Vereinbarung wurde allerdings bereits laut Verteidigungsminister am                26. Juni 2007 bindend. Damit ist klar, dass der Verteidigungsminister zuvor einen Vergleich abgeschlossen und unterschrieben hat, ohne diesen dem Finanzministerium vor Eintritt der Rechtskraft zur Einvernehmensherstellung vorzulegen.

Zu hinterfragen ist weiters, ob überhaupt eine Kosteneinsparung vorliegen kann, wenn man den Umstand bedenkt, dass die Republik Österreich von Anfang an neue Eurofighter ausgeschrieben hat und deren Produktion -wie international üblich -vorfinanziert. Durch den von Bundesminister Darabos abgeschlossenen Vergleich kommt es allerdings nicht nur zu einer Reduktion von 18 auf 15 Flugzeugen, sondern auch zu einem Ankauf von 6 schon gebrauchten Flugzeugen, deren Produktion nicht mehr finanziert werden müsste, da sie bereits zum Teil seit dem Jahr 2004 in Verwendung stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende


Anfrage:

1.  Wann wurden Sie jeweils vom Bundesminister für Landesverteidigung über den Fortschritt der Verhandlungen über den Vergleich mit der Eurofighter GmbH und der Detailvereinbarung in Kenntnis gesetzt?

2.                 Welche Inhalte hat Ihnen der Bundsminister für Landesverteidigung über den Vergleich mitgeteilt?

3.                 Welche Inhalte hat Ihnen der Bundesminister für Landesverteidigung über die Detailvereinbarung mitgeteilt?

4.                 Wurde dem Bundesministerium für Finanzen der komplette Text des Vergleichs sowie der Detailvereinbarung übermittelt?

Wenn ja, wann ist das erfolgt?

5.                 Wann langte der Akt zur Einvernehmensherstellung mit der Geschäftszahl  S 94094/1 -KBM/2007 im Bundesministerium für Finanzen ein?

6.                 Wann wurde von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen über den Vergleich sowie über die Detailvereinbarung das Einvernehmen hergestellt?

7.        Wie läuft regelmäßig der Vorgang der Einvernehmensherstellung ab?

8.                 Wie erklären Sie sich, dass die Geschäftszahl des Einvernehmensaktes des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein Akt des Ministerkabinetts ist und nicht wie üblicherweise der Vorgang durch die zuständige Fachabteilung (LzA) des BMLV eingeleitet wurde und somit eine andere Geschäftszahl hätte?

9.                 Laut Bundesminister für Landesverteidigung war in die Verhandlungen die Finanzprokuratur eingebunden. War die Finanzprokuratur auch bei Abschluss des Vergleichs und der Detailvereinbarung anwesend?

10.         War der Leiter der Finanzprokuratur in dieser Eigenschaft in die Verhandlungen eingebunden?

11.         Hat Sie der Leiter der Finanzprokuratur über die Inhalte des Vergleichs und der Detailvereinbarung in Kenntnis gesetzt?

12.         Laut Angaben des Bundesministers für Landesverteidigung werden von den insgesamt 370 Mio. an kolportierten Einsparungen nur 250 Mio. durch Leistungsänderungen aus dem ursprünglichen Kaufvertrag wirksam. Dies bedeutet, dass pro reduzierten Eurofighter je 50 Mio. schlagend werden, für den Verzicht auf die Tranche 2 ca. 60 Mio. und für den Verzicht auf das Infrarotschutzsystem und sonstige Ausrüstungen 40 Mio. . Dieses Paket stellt aber laut internen Berechnungen aus dem Verteidigungsministerium zumindest einen Wert von 550 Mio. dar. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat somit auf 300 Mio. zu Lasten des österreichischen Steuerzahlers verzichtet. Wie stellt sich die mangelhafte Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen anhand dieses für den österreichischen Steuerzahler negativen Verhandlungsergebnisses dar?

13.         Welche weitergehenden Aussagen über zukünftige Kosten, welche durch den Vergleich hervorgerufen wurden, sind in dem Einvernehmensakt des Bundesministeriums für Landesverteidigung enthalten?

14.         Mit der im ursprünglichen Kaufvertrag vorgesehenen Beschaffung von Tranche 2 Eurofightern bzw. die durch die Eurofighter GmbH kostenlos vorzunehmenden Aufrüstung der ersten sechs Eurofighter von Tranche 1 auf Tranche 2 hätte Österreich zum Erfüllungszeitpunkt des Vertrages, das ist das Jahr 2014, über

Flugzeuge mit der modernsten Computertechnologie mit ausreichender Kapazität, verfügt. Dies ist nunmehr nicht der Fall. Es steht daher zu befürchten, dass die Eurofighter Tranche 1, welche Österreich geliefert bekommt, zu einem viel früheren Zeitpunkt auf Kosten der Republik Österreich umgerüstet werden müssen.

a)       Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung über diesen Umstand Auskunft gegeben?

b)       Wie hoch sind die Kosten einer derartigen vorzeitigen Umrüstung anzusetzen?

c)   Müsste man nicht seriöser Weise derartige Kosten von dem im Vergleich erzielten Verhandlungsergebnis abziehen?

 

15.         Der Bundesminister für Landesverteidigung rechnet in den Vergleich als Verhandlungsergebnis auch 120 Mio. ein, die sich allerdings nicht aus dem Kaufvertrag für Eurofighter ergeben, sondern aus erst noch abzuschließenden Service-Supportverträgen. Ist es seriös, die Differenz zwischen einem unverhandelten und einem verhandelten Preis als Einsparung zu bezeichnen?

16.         Österreich erhält sechs gebrauchte Eurofighter der deutschen Bundeswehr. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung dem Bundesministerium für Finanzen mitgeteilt, welche Flugzeuge dies sein werden bzw. wie alt diese sind und wie viele Flugstunden diese Eurofighter schon in Verwendung waren?

17.         Welche Wertminderung muss man für diese gebrauchten Eurofighter gegenüber den ursprünglich bestellten fabriksneuen Flugzeugen ansetzen?

18.         Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in dem Vergleich auf die Lieferung von Tranche 2 Eurofightern verzichtet. In weiterer Folge wird es allerdings notwendig sein, die Tranche 1 Eurofighter- so wie dies alle anderen Betreibernationen machen - auf Tranche 2 Flugzeuge weiterzurüsten, um zu verhindern, dass Österreich zukünftig eine isolierte Insellösung betreiben muss. Wie hoch sind die Kosten einer derartigen Nachrüstung auf Tranche 2 Standard anzusetzen?

19.         Müssen diese Kosten nicht auch von dem kolportierten Einsparungsvolumen abgezogen werden?

20.         Wie sind die höheren Fähigkeiten der Block 8 Eurofighter gegenüber Block 5 Eurofightern zu bewerten?

21.         Ist es haushaltsrechtlich zulässig, die höheren Leistungen, die Block 8 Eurofighter zweifellos haben, zu verschenken, wie dies geschehen ist?


22.         Wie sieht die von Bundesminister für Landesverteidigung dargestellte Einsparung aus, wenn man berücksichtigt, dass ursprünglich bei der Beschaffung von 18 neuen Eurofightern, für deren Produktion die Finanzierung übernommen wurde, diese Finanzierungskosten nunmehr aber bei 9 Eurofightern ein verlorener Aufwand sind, da nunmehr 3 Flugzeuge weniger und weiters 6 gebrauchte Eurofighter beschafft werden sollen?

23. Kann man insgesamt noch von Einsparungen für den österreichischen Steuerzahler sprechen oder führt der von Bundesminister Darabos abgeschlossene Vergleich über Jahre gesehen nicht zu wesentlichen     Mehrkosten für Österreich?