1593/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Sonnberger Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend parteipolitische Postenbesetzungen der SPÖ-Bundesminister
Die beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ haben sich im Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzgebungsperiode auch zu einer objektiven und fairen Besetzung der Funktionen im öffentlichen Dienst bekannt. Nicht nur dieses grundsätzliche Bekenntnis sondern auch die Intentionen des Ausschreibungsgesetzes, wonach eine möglichst objektive Vorgangsweise bei der Besetzung von Leitungsfunktionen im Öffentlichen Dienst eingehalten werden soll, wird laufend durch die SPÖ-Minister verletzt.
Sinn und Zweck des Ausschreibungsgesetzes sind die möglichst objektive und transparente Vergabe von Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst. Dazu wurden bereits vor Jahren unabhängige Begutachtungskommissionen eingerichtet, die darüber ein Gutachten zu erstellen haben, welche Bewerber für die jeweilige Funktion im höchsten Maß geeignet sind. Die Besetzung dieser Kommission durch zwei Dienstgeber- und zwei Dienstnehmervertreter sowie deren verfassungsrechtlich verankerte Unabhängigkeit gewährleistet dabei ein Höchstmaß an Objektivität bei der Entscheidung, an die sich die Minister bei der Besetzung der betreffenden Leitungsfunktion nach Tunlichkeit halten sollten. Kommt ein Minister den Empfehlungen der Begutachtungskommission allerdings nicht nach, so hat er dies zu begründen.
Seit der Bildung dieser Koalitionsregierung mehren sich aber die Fälle, in denen sich SPÖ-Minister nicht an diese objektivierte Vorgangsweise gehalten haben, sondern SPÖ-Parteigänger mit Leitungsfunktionen betraut haben.
So hat beispielsweise die Justizministerin bei der Bestellung des Leiters der Justizanstalt Eisenstadt nicht die von der Begutachtungskommission als bestqualifizierte Leiterin der Justizanstalt Wels bestellt, sondern einen schlechter gereihten männlichen Bewerber. Die Justizministerin hat sich dabei in einer Anfragebeantwortung angemaßt, das Gutachten der verfassungsgesetzlich unabhängig gestellten Begutachtungskommission zu kritisieren und in Frage zu stellen.
Die Bundsministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat bei der Bestellung der Kunstsektion ebenfalls eine SPÖ-Vertraute, die früher im Büro von SPÖ-Minister Scholten tätig war, bestellt.
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in seinen bisherigen Aktivitäten ebenfalls nur SPÖ-Mitglieder oder SPÖ-Parteigänger mit Leitungsfunktionen betraut, so den Leiter des Heeresabwehramtes, ohne Ausschreibung den Leiter der Direktion Sicherheitspolitik sowie den Militärattache von Washington. Ein gravierender weiterer Fall stellt im Bereich des Landesverteidigungsministeriums die Neubesetzung des Leiters der Ergänzungsabteilung in Salzburg dar, wo
dem Vernehmen nach nicht der Höchstqualifizierteste zum Zug kommen soll, sondern ein braver SPÖ-Gemeinderat, der allerdings weder in der Reihung des Militärkommandos als Erstplatzierter noch vom Streitkräfteführungskommando an vorderster Stelle vorgeschlagen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Fühlen Sie sich bei Personalaufnahmen und der Bestellung von Leitungsfunk-tionen dem Objektivitätsgebot verpflichtet?
2. Was werden Sie als „Chef" der SPÖ-Regierungsmitglieder unternehmen, damit sich diese ebenfalls in Zukunft wieder dem Objektivitätsgebot verpflichtet fühlen?
3. Werden Sie Ihren SPÖ-Regierungskollegen in Erinnerung rufen, dass die Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes einzuhalten sind?
4. Werden Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen daran erinnern, dass die nach dem Ausschreibungsgesetz eingerichteten und verfassungsgesetzlich unabhängig gestellten Begutachtungskommissionen dazu vom Gesetzgeber berufen sind, transparent und objektiv die Qualifizierung der Kandidaten für eine Leitungsfunk-tion zu beurteilen und es folglich nicht opportun ist, die Tätigkeit der Begutach-tungskommissionen in Frage zu stellen?
5. Werden Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen darauf hinweisen, dass ein jeder öffentlich Bedienstete in der Ausübung seiner politischen Rechte, somit auch in seiner weltanschaulichen Ausrichtung, frei ist und somit auch höchst qualifizierte Bewerber mit Leitungsfunktionen betraut werden können, wenn sie nicht SPÖ-Mitglieder oder SPÖ-Parteigänger sind?