1595/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kriminalisierung des Verkehrsstrafrechts

In der Debatte über Verschärfungen von Verkehrsstrafen haben Sie sich für eine Erweiterung gerichtlicher Strafen für Fahren in alkoholisiertem Zustand auch ohne konkrete Gefährdung ausgesprochen. Dies würde eine Umkehr der bisherigen Position einer Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts bedeuten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.            Stellt die Ankündigung der Schaffung eines strafgerichtlichen Tatbestandes für alkoholisiertes Fahren auch ohne konkrete Gefährdung eine Änderung der von der Justiz bisher vertretenen Position der Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts dar?

2.            Mit wie vielen, im Fall der Verwirklichung dieses Vorschlags jährlich anfallenden, zusätzlichen Strafverfahren rechnen Sie?

3.            Wie hoch wäre der Bedarf an richterlichem und nichtrichterlichem Personal für diesen zusätzlichen Anfall?

4.            Mit wie vielen unbedingten Freiheitsstrafen wären im Fall der Verwirklichung dieses Vorschlags zu rechnen?

5.            Wie hoch wäre der dafür benötigte zusätzliche Personalbedarf im Bereich der Justizwache?

6.            Wie beurteilen Sie diese Umstände im Lichte der bereits bestehenden Überbelastung im Strafvollzug?

7. Wie lassen sich diese Kriminalisierungstendenzen mit dem geplanten Haftentlassungspaket in Einklang bringen?