1596/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend weitere offene Fragen zur Detailvereinbarung mit der Eurofighter GmbH
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in den bisherigen
Anfragebeantwortungen zu dem Vergleich und zur Detailvereinbarung über die
Reduktion von Flugzeugen und Leistungen aus dem Eurofighter-Kaufvertrag keine
klaren Antworten gegeben. Beispielsweise
wird nunmehr versucht, die Lieferung von
Tranche 1 Flugzeugen damit zu argumentieren, dass es sich bei Tranche 1
und
Tranche 2 Flugzeugen um verschiedene Flugzeugtypen gehandelt hätte, die auch
zweierlei Logistik erfordert hätten.
Dies ist überhaupt nicht nachvollziehbar, da
es
sich hier um ein und dieselbe Flugzeugtype
unterschiedlicher Baulose handelt, deren
Unterschied im Wesentlichen im verbesserten und kapazitätsmäßig ausgebauten
Computersystem der Tranche 2 liegt. Hier von unterschiedlichen Flugzeugtypen zu
sprechen, ist unredlich.
Genauso
spricht der Bundesminister für Landesverteidigung von den
gebrauchten
Flugzeugen als Eurofighter in fast neuwertigem Zustand.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1. Wurde
der Ministerrat vorab über Ihre Pläne
unterrichtet, die Beschaffung von
Flugzeugen für die Luftraumüberwachung quantitativ und qualitativ zu
reduzieren?
Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
2. Wurde der
Nationale Sicherheitsrat vorab über Ihre Pläne
unterrichtet, die
Beschaffung von Flugzeugen für die Luftraumüberwachung
quantitativ und
qualitativ zu
reduzieren?
Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
3. Wurde der Bundespräsident und Oberbefehlshaber vorab über Ihre Pläne
unterrichtet, die Beschaffung von
Flugzeugen für die Luftraumüberwachung
quantitativ und
qualitativ zu reduzieren?
Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
4. Wurde der
parlamentarische Landesverteidigungsausschuss vorab über Ihre
Pläne unterrichtet, die Beschaffung von
Flugzeugen für die
Luftraumüberwachung quantitativ und
qualitativ zu reduzieren?
Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
5. Wurde der
Generalstab vorab über Ihre Pläne
unterrichtet, die Beschaffung von
Flugzeugen für die Luftraumüberwachung quantitativ und qualitativ zu
reduzieren?
Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
6.
Die Reduktion
der Flugzeuge und deren Fähigkeiten
ist zweifellos eine
grundsätzliche militärische Angelegenheit. Halten Sie die
Einbindung der
Regierung, des Nationalen Sicherheitsrates, des Oberbefehlshabers, des
Parlaments und des Generalstabes in grundsätzlichen militärischen
Angelegenheiten für wichtig
und notwendig oder für überflüssig und
entbehrlich?
7.
Wann haben Sie den Bundesminister für Finanzen über die
abgeschlossene
Detailvereinbarung
unterrichtet?
8.
Haben Sie dem Bundesminister für Finanzen den
Vergleich in vollem Text
übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
9. Haben Sie
dem Bundesminister für Finanzen die Detailvereinbarung in
vollem
Text übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
10.
Wann hat der Bundesminister für Finanzen dem
Vergleichsergebnis sowie der
Detailvereinbarung zugestimmt?
11.
Ist die Detailvereinbarung bereits in Kraft?
Wenn ja, mit welchem
Datum?
12.
Wie sieht der
regelmäßige Geschäftsgang mit dem Bundesministerium für
Finanzen aus, wenn Verträge für die
Republik Österreich abgeschlossen werden
sollen?
13.
Wird dieses Prozedere nicht regelmäßig in der
Planungsphase durch einen Akt
der zuständigen Fachabteilung eingeleitet, um das Einvernehmen
mit dem BMF
herzustellen und ist
nicht der resultierende Vergabeakt der kaufmännischen
Abteilung ebenfalls dem BMF zur Einsichtnahme vorzulegen?
14. Wie erklären Sie dann, dass es sich bei dem Einvernehmensakt, den Sie am
6.
Juli an das Bundesministerium für Finanzen geschickt haben, um einen
reinen
Akt aus Ihrem
Ministerkabinett handelt?
15.
Welche fachlich zuständigen Stellen in Ihrem Hause waren in
die
Vergleichsverhandlungen
eingebunden?
16.
Welche fachlich zuständigen Stellen in Ihrem Hause waren
in die Verhandlungen
der
Detailvereinbarung eingebunden?
17.
Welche gebrauchten Eurofighter Typhoon erhält nunmehr
die Republik
Österreich?
18. Von welcher Luftwaffe werden diese geliefert?
19. Welchem Block der Tranche 1 gehören diese Eurofighter an?
20. Wie viele Flugstunden haben diese Eurofighter bereits absolviert?
21. Wie sieht der neue Lieferplan der Flugzeuge aus?
22.
Werden zuerst die gebrauchten Eurofighter an Österreich
ausgeliefert und erst
dann auf Block 5-Flugzeuge umgerüstet oder erhält Österreich
sofort Tranche 1
Block 5-Flugzeuge?
23.
Haben Sie ressortintern den Vergleich und die Detailvereinbarung an die
zuständigen Stellen im Hause zur Umsetzung
weitergeleitet?
24.
Ist Ihr Vertrauen in die eigene Beamtenschaft so gering, dass Sie den
Text des
Vergleiches und der Detailvereinbarung nicht weitergeben oder ist der Vergleich
noch schlechter als
bisher angenommen?
25.
Zuverlässigen Quellen aus Deutschland ist zu
entnehmen, dass an gebrauchten
Eurofightern der
deutschen Bundeswehr nur 10 Einsitzer in Frage kommen,
deren Erstflüge teilweise
schon sehr lange zurückliegen. So ist der Erstflug des
ersten in Betracht
kommenden Eurofighters am 11.04.2004 gewesen, der des
ersten deutschen Block 2-Eurofighters war am 22. Oktober 2004.
Dementsprechend viele Flugstunden werden diese gebrauchten Flugzeuge
aufweisen. Ist Ihnen dieser Umstand, dass wir aufgrund Ihres Vergleichs
nunmehr teilweise drei Jahre alte Eurofighter erhalten, bekannt?
Wenn
nein, warum haben Sie in den Vergleich oder in die Detailvereinbarung
nicht genaue Daten
dieser Flugzeuge aufgenommen?
26.
Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass durch die Abbestellung des DASS-
Selbstschutz-Systems
voraussichtlich Probleme bei der elektronisch
durchgestylten Flugsteuerung auftreten können?
27.
Ist sichergestellt, dass der Ersatz der DASS-Komponenten durch
Bleigewichte in
der Abstimmung mit
der auf die Komponentengewichte abgestimmten
elektronischen Care-Free-Flugsteuerung ebenso korrelliert wie mit den
Funktionsbauteilen?
28.
Laut Informationen aus der Bundesrepublik Deutschland sind zudem weite
Teile
des Eurofighters auf
die Zusammenarbeit mit DASS hin ausgelegt, wie z.B.
Mensch-Maschine-Interface, die elektronische Generatorenleistung, diverse
Anzeigensysteme, etc. Lässt man DASS gänzlich weg, so wird das ganze
System ineffizient und ein für
die Leistung schlichtweg viel zu teures Flugzeug.
War Ihnen dieser Umstand bei Anschluss des Vergleichs und der
Detailvereinbarung bekannt?
29.
Warum haben Sie sich dennoch für die Stornierung
des Selbstschutzsystems
DASS entschieden?
30.
Wie können Sie bei all diesen
Leistungsreduktionen, welche die Effizienz und
Leistungsfähigkeit des Flugzeuges in Frage stellen,
noch immer von einer
Einsparung reden?
31.
Planen Sie in
weiterer Folge, die österreichischen Eurofighter - so
wie dies alle
anderen Betreibernationen machen - auf Block
8 upzugraden?
32.
In Ihrer
Anfragebeantwortung vom 5. September 2007 behaupten Sie, dass Sie
logistischen Mehraufwand, der durch das Betreiben von 2 Baumustern neben
einander entstanden wäre,
vermieden hätten. Welche Kalkulationen liegen dieser
Behauptung zu Grunde?
33.
Können Sie gewährleisten, dass Block 5 Eurofighter
und auf Block 5
nachgerüstete Block 1 bzw. Block 2 Eurofighter
baugleich sind?
34.
Welche Haftungs- und Gewährleistungsrechte entfallen bei den
sechs
gebrauchten Maschinen
im Vergleich zu den Neuflugzeugen?
35.
Welche
technisch-logistischen und ausbildungsrelevanten Unterschiede
bestehen zwischen Neuflugzeugen der Tranche
1 / Block 5 sowie der Tranche 2 /
Block 8?
36.
Welche
technisch-logistischen und ausbildungsrelevanten Unterschiede
bestehen zwischen Neuflugzeugen der Tranche
1 / Block 5 sowie gebrauchten
Maschinen der Tranche 1 / Block 2?