1598/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sylvia Rinner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend dreisprachige Dienstausweise und „falsche" Polizisten

In den letzten Monaten häufen sich die Fälle bei denen „falsche" Exekutivbeamte Personen
anhalten und unter erfunden Vorwürfen Geldstrafen kassieren bzw. Diebstähle begehen.

Insbesondere TouristInnen werden häufig Opfer der dreisten Vorgangsweise der Täter. Für sie
ist es besonders schwer, einen „echten" von einem „falschen" Exekutivorgan zu
unterscheiden, besonders wenn diese in Zivil auftreten.

Da die Leistung des Dienstausweises, wie immer wieder auch von Seiten der Exekutive
betont wird, die sicherste Methode ist, sich von der Echtheit eines Sicherheitsorgans zu
überzeugen, kann es für nicht-deutschsprachige Personen schwierig sein, die vorgelegte
Urkunde auch gesichert zu identifizieren.

Urkunden die im internationalen Verkehr verwendet werden, wie etwa Reisepässe, werden
üblicherweise dreisprachig, also in der Landessprache, Englisch und Französisch, abgefasst.
Als Tourismusland wäre eine analoge Regelung für Dienstausweise im Dienste unserer Gäste
wünschenswert.

Auch scheint ein erhöhtes Misstrauen von TouristInnen wie auch der österreichischen
Bevölkerung gegenüber Amtshandelnden nur notwendige Konsequenz des dreisten
Vorgehens der Täter zu sein.

In den Medien wurde, insbesondere für alleinreisende Frauen und/oder in der Nacht,
mehrfach die Empfehlung kolportiert (zuletzt Mag. Goldgruber, Bundespolizeidirektion
Wien, „konkret", 26.09.2007), dass angehaltene AutofahrerInnen im Wagen sitzenbleiben, die
Türen versperren und das Fenster nur halb herunterkurbeln sollen. Erst nach Überprüfen des
Dienstausweises sollte das Auto verlassen werden.

Dieses Verhalten kann subjektiv das Sicherheitsgefühl der/des Angehaltenen heben,
allerdings steht zu Befürchten, dass es beim jeweiligen Gegenüber zu Missverständnissen
führt. So mag ein Sicherheitsorgan dieses fälschlich als mangelnde Kooperationsbereitschaft
auffassen, und nicht immer trifft so ein zurückhaltendes Verhalten und das Verlangen nach
dem Dienstausweis auf freundliches Verständnis der Exekutivorgane, so dass eine weitere
Sensibilisierung geboten scheint.

Insbesondere könnte durch das generelle, unaufgeforderte Vorweisen des Dienstausweises am
Beginn einer Amtshandlung Abhilfe geschaffen werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister Inneres folgende

Anfrage:

1.  Befürworten Sie eine dreisprachige Ausführung der Dienstausweise für Exekutivorgane
analog der Reisepässe?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?

2.         Welche anderen Vorschläge haben Sie, um TouristInnen die Identifizierung von
österreichischen Exekutivorganen insbesondere wenn diese in Zivil auftreten zu
erleichtern?

3.         Befürworten Sie das generelle, unaufgeforderte Vorweisen des Dienstausweises am Beginn
einer Amtshandlung?

Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?

4.         Halten Sie die angeführte Verhaltensempfehlung (das Auto versperren, Fenster halb
öffnen,...) für richtig?

5.         Wurden die österreichischen Sicherheitsorgane auf diese Verhaltensempfehlung
aufmerksam gemacht und ausreichend sensibilisiert, um Missverständnissen vorzubeugen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?