1598/J XXIII. GP
Eingelangt am
08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend dreisprachige Dienstausweise und „falsche" Polizisten
In den
letzten Monaten häufen sich die Fälle bei denen „falsche"
Exekutivbeamte Personen
anhalten und unter
erfunden Vorwürfen Geldstrafen kassieren bzw. Diebstähle begehen.
Insbesondere
TouristInnen werden häufig Opfer der dreisten Vorgangsweise der Täter.
Für sie
ist es besonders
schwer, einen „echten" von einem „falschen" Exekutivorgan
zu
unterscheiden, besonders wenn diese in Zivil auftreten.
Da die Leistung des Dienstausweises, wie immer wieder
auch von Seiten der Exekutive
betont wird, die sicherste Methode ist, sich von der Echtheit eines
Sicherheitsorgans zu
überzeugen, kann es für nicht-deutschsprachige Personen schwierig
sein, die vorgelegte
Urkunde auch
gesichert zu identifizieren.
Urkunden die im internationalen
Verkehr verwendet werden, wie etwa Reisepässe, werden
üblicherweise dreisprachig, also in der Landessprache, Englisch und
Französisch, abgefasst.
Als Tourismusland wäre eine analoge
Regelung für Dienstausweise im Dienste unserer Gäste
wünschenswert.
Auch scheint
ein erhöhtes Misstrauen von TouristInnen wie auch der
österreichischen
Bevölkerung
gegenüber Amtshandelnden nur notwendige Konsequenz des dreisten
Vorgehens der Täter zu sein.
In den Medien wurde, insbesondere
für alleinreisende Frauen und/oder in der Nacht,
mehrfach die Empfehlung kolportiert (zuletzt Mag. Goldgruber,
Bundespolizeidirektion
Wien, „konkret", 26.09.2007),
dass angehaltene AutofahrerInnen im Wagen sitzenbleiben, die
Türen versperren und das Fenster nur halb herunterkurbeln sollen.
Erst nach Überprüfen des
Dienstausweises sollte das Auto verlassen
werden.
Dieses Verhalten kann subjektiv
das Sicherheitsgefühl der/des Angehaltenen heben,
allerdings steht zu Befürchten, dass es beim jeweiligen Gegenüber zu
Missverständnissen
führt. So mag ein Sicherheitsorgan
dieses fälschlich als mangelnde Kooperationsbereitschaft
auffassen, und nicht immer trifft so ein zurückhaltendes Verhalten
und das Verlangen nach
dem Dienstausweis auf freundliches Verständnis der Exekutivorgane, so dass
eine weitere
Sensibilisierung geboten scheint.
Insbesondere
könnte durch das generelle, unaufgeforderte Vorweisen des Dienstausweises
am
Beginn einer
Amtshandlung Abhilfe geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister Inneres folgende
Anfrage:
1. Befürworten Sie
eine dreisprachige Ausführung der Dienstausweise für Exekutivorgane
analog der Reisepässe?
Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn
nein, warum nicht?
2.
Welche anderen Vorschläge haben Sie, um TouristInnen die
Identifizierung von
österreichischen Exekutivorganen insbesondere wenn diese in Zivil
auftreten zu
erleichtern?
3.
Befürworten Sie das generelle, unaufgeforderte Vorweisen des
Dienstausweises am Beginn
einer Amtshandlung?
Wenn
ja, welche Schritte werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?
4.
Halten Sie die angeführte Verhaltensempfehlung (das Auto
versperren, Fenster halb
öffnen,...)
für richtig?
5.
Wurden die
österreichischen Sicherheitsorgane auf diese Verhaltensempfehlung
aufmerksam gemacht und ausreichend
sensibilisiert, um Missverständnissen vorzubeugen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?