1600/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Befreiung von der Gurtenpflicht für Kinder mit intensiven Behinderungen
Frau P. ist mobile Kinderkrankenschwester und betreut einen Säugling mit OI Typ II (Osteogenesis Imperfecta = Glasknochen).
Das Kind kann im Maxi Cosi nicht transportiert werden. Die behandelnde Ärztin hat Frau P. einen Befund ausgestellt, der beinhaltet, dass das Kind von der Gurtenpflicht befreit werden kann. Vom Verkehrsamt wird dies jedoch nicht akzeptiert.
Frau P. macht sich somit strafbar, wenn sie den Säugling ohne Maxi Cosi und somit ohne Gurte im Auto mitnimmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Gibt es Befreiungen von der Gurtenpflicht aufgrund ganz spezieller Situationen?
Wenn ja: Welche speziellen Situationen sind dies konkret?
2.) Können Sie sich vorstellen, aufgrund spezieller Situationen, die von ärztlicher Seite bestätigt sind, eine Ausnahme von der Gurtenpflicht sicherzustellen?
3.) Bis wann wird diese gesetzliche Änderung dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt?
4.) Welche straffreien Alternativen werden dann von Seiten Ihres Ministeriums geschaffen, um sicherzustellen, dass LenkerInnen nicht bestraft werden, wenn aufgrund spezieller Situationen ihrer MitfahrerInnen die Gurtenpflicht nicht erfüllt werden kann (z.B.: weil es wie im oben beschriebenen Fall die Behinderung nicht zulässt)?