1601/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.10.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Entwicklung des Personalstands in der Justiz

 

Der Personalstand im Bereich der Gerichte ist ein relevanter Faktor für die Dauer der Verfahrenserledigung.

 

Generell wird im Bereich des öffentlichen Dienstes oft unabhängig von der Frage des Bedarfs auf Grund des Drucks des Finanzministeriums Personal eingespart.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie hat sich die Planstellenentwicklung in den Vergleichsjahren 2000, 2006, 2007 und 2008 im Bereich der RichterInnen gestaltet?

 

2.       Wie viele Planstellen haben Ihrer Einschätzung nach 2007 gemessen am tatsächlichen Aufwand im Bereich der RichterInnen gefehlt?

 

3.      Wie hat sich die Planstellenentwicklung in den Vergleichsjahren 2000, 2006, 2007 und 2008 im Bereich der RechtspflergerInnen gestaltet?

 

4.       Wie viele Planstellen haben Ihrer Einschätzung nach 2007 gemessen am tatsächlichen Aufwand im Bereich der RechtspflergerInnen gefehlt?

 

5.      Wie hat sich die Planstellenentwicklung in den Vergleichsjahren 2000, 2006,
2007 und 2008 im Bereich der Kanzleikräfte/Schreibkräfte an den Gerichten
gestaltet?

 

6.      Wie viele Planstellen haben ihrer Einschätzung nach 2007 gemessen am
tatsächlichen Aufwand im Bereich der Kanzleikräfte/Schreibkräfte der Gerichte gefehlt?

 

7.      An welche externen Anbieter und in welchem Stundenausmaß werden derzeit
Schreibarbeiten bei den Gerichten ausgelagert?

 

8.      Wie hat sich die Planstellenentwicklung in den Vergleichsjahren 2000, 2006, 2007 und 2008 im Bereich der StaatsanwältInnen gestaltet?

 

9.      Wie viele Planstellen haben Ihrer Einschätzung nach 2007 gemessen am tatsächlichen Aufwand im Bereich der StaatsanwältInnen gefehlt?

 

 

Es wird ersucht aktuelle neue systematische Regelungen der Stellenpläne für die vergangenen Jahren zur aussagekräftigeren Vergleichbarkeit einzuarbeiten.