1609/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) - Gesetzliche

Regelungen - Daten 2006"

Im Regierangsübereinkommen von SPÖ und ÖVP ist u.a. vereinbart, ein Bundesgesetz für das
private Sicherheitsgewerbe zu erarbeiten und dieses in der laufenden Legislaturperiode zu
beschließen. SPÖ Abgeordnete treten bereits seit Jahren für ein eigenes Bundesgesetz für private
Sicherheitsdienste ein, dass einerseits den Problemen dieser Branche sowie andererseits den
Herausforderungen und Aufgaben gerecht wird.

Der Markt für private Sicherheitsdienstleister wird in Österreich auf 220 Mio. Euro geschätzt,
neue Anbieter drängen auf den Markt. Bei der EURO 2008 müssen insbesondere im Public-
viewing-Bereich und bei sonstigen Fanveranstaltungen gut ausgebildete MitarbeiterInnen aus dem
privaten Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden. Allein dies stellt eine besondere Herausforderung
für das Sicherheitsgewerbe dar.

Beängstigend das zunehmende Auftreten von privaten Sicherheitsunternehmen in Krisen- und
Kriegsgebieten (z.B. Irak). Auch Österreicher haben bei derartigen Firmen als Mitarbeiter und
Söldner angeheuert, was natürlich zu zahlreichen grundsätzlichen Fragen führt. Dies insbesondere
dann, wenn diese an Auseinandersetzungen und Kampfhandlungen beteiligt sind.

Mit der AB 4434/XXII.GP vom 25.08.2006 wurden die Fragen zur Entwicklung des
Sicherheitsgewerbes zum Teil beantwortet. Fragen die nach Ansicht des BMI nicht den
Vollzugsbereich des BMI berühren, wurden nicht beantwortet. Bedauerlicherweise bestanden in
einigen Bundesländern keine spezifischen Aufzeichnungen, so dass Fragen deshalb nicht
beantwortet wurden.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um aktuelle Zahlen und
Informationen für das Jahr 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:


1.             Befürworten Sie in Österreich eine im geplanten Bundesgesetz für das private
Sicherheitsgewerbe vorgeschriebene einheitliche und obligatorische Ausbildung (d.h. sowohl
für die Gewerbetreibenden als auch für deren MitarbeiterInnen)? Wenn nein, weshalb nicht?

2.             Sieht das BMI die Notwendigkeit, auf EU-Ebene (Ministerrat) für eine
gemeinschaftsrechtliche

Rechtsgrundlage für eine einheitliche und obligatorische Ausbildung von
privaten Sicherheitsdiensten einzutreten?

3.             Haben sich aus Sicht des BMI die Neuregelungen in der Gewerberechtsnovelle
2002 beim „Sicherheitsgewerbe" bewährt? Wenn nein, warum nicht?

4.             Wie beurteilen Sie die seit 2004 gültige Berufsdetektive-Prüfungsordnung? Hat
sich diese aus Sicht des BMI bewährt? Wenn nein, warum nicht?

5.             Haben Sie aus Sicht des BMI behördliche Ausschlusskriterien für diese gewerbliche Tätigkeit
bewährt? Wenn nein, warum nicht?

6.             In wie vielen Fällen hat im Jahr 2006 die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörde die
Zuverlässigkeit (oder Eignung) einer gemäß § 130 Abs. 9 bekanntgegebenen Person als nicht
gegeben angesehen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf die Bundesländer)?

7.             Wie wurden im Jahr 2006 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von
Personen, die ein Ansuchen auf Ausübung des Sicherheitsgewerbes gestellt haben, durch die
zuständige Behörde durchgeführt? Gab es dazu eigene Richtlinien, Erlässe etc? Wenn ja, wie
lauteten bzw. lauten diese?

8.             Wie wurde die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen) durchgeführt? In
welcher Form gibt es mit anderen Staaten d.h. mit den jeweils zuständigen Behörden
diesbezüglich eine Zusammenarbeit (z.B. Datenaustausch)?

9.             Wie wurden im Jahr 2006 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeits- und
Eignungsüberprüfungen von MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe nach der


Gewerbeordnung durch die zuständige Behörde durchgeführt? Gab es dazu Richtlinien,
Erlässe etc.? Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese (Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf
die Bundesländer)?

10.    Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen, Holländer,
Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen) durchgeführt? In welcher
Form gibt es mit diesen Staaten diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit den jeweils
zuständigen nationalen Behörden (z.B. Datenaustausch)?

11.    Da die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der GewO nicht er Sicherheitsüberprüfung nach §§
55 ff. SPG entspricht, sehen Sie einen Handlungsbedarf? Sind die diesbezüglichen Regelungen
der GewO ausreichend?

12.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen nach den §§ 55 ff SPG wurden im Jahr 2006
durchgeführt? Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen?

13.    Wie viele dieser Überprüfungen davon betrafen MitarbeiterInnen aus dem
Sicherheitsgewerbe? Wie viele davon waren negativ (Aufschlüsselung jeweils
auf Bundesländer)?

14.    Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtgesetz wurden

im Jahr 2006 für FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden
(Amtshilfe) durchgeführt?

15.    Wie viele dieser Zuverlässigkeitsüberprüfungen betrafen MitarbeiterInnen von privaten
Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die Sicherheitsunternehmen und
Bundesländer)?

16.    In wie vielen Fällen fiel diese Zuverlässigkeitsprüfüng im Jahr 2006 negativ aus? Wie viele
davon waren MitarbeiterInnen von privaten Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung auf
Sicherheitsunternehmen und Bundesländer)?

17.    Wie oft gab es im Jahr 2006 Probleme im Sinne von § 5 Luftfahrtsicherheitsgesetz mit
MitarbeiterInnen eines beauftragten Unternehmens, welches mit der Durchführung von


Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen beauftragt wurde? Welche Verstöße, Probleme oder
Beschwerden waren dies (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

18.      In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006 die Vornahme von Sicherheitskontrollen durch
MitarbeiterInnen eines beauftragten Sicherheitsunternehmen nach § 5 Abs. 1 Z 2
Luftfahrtsicherheitsgesetz durch den Sicherheitsdirektor widerrufen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

19.      Wie wurde bislang durch die jeweils zuständige Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw.
Bundespolizeidirektion) die Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO gewährleistet? Wie viele
Kontrollen wurden im Jahr 2006 durchgeführt?

20.  Wie viele Strafen wurden im Jahr 2006 wegen Nichtvorlage bzw. Nichtanzeige der
Änderung des Personal Verzeichnisses durch die jeweils zuständigen Behörden verhängt? Wie
viele Strafverfahren wurden eingeleitet? Welche Strafen wurden verhängt (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

21.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2006 aufgrund bestimmter Tatsachen die erforderliche
Zuverlässigkeit von Personen nach § 130 Abs. 10 Gewerbeordnung durch die
Sicherheitsbehörde als nicht gegeben beurteilt und die betroffenen Gewerbetreibenden davon
verständigt (Aufschlüsselung nach Bundesländern)? Wie wurde dies durch die
Sicherheitsbehörde nachkontrolliert?

22.  In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende Handlungen
eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den Gewerbebehörden der Polizei oder
den Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige gebracht (Ersuche um
Aufschlüsselung der Anzahl auf die Bundesländer)?

23.  In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr durch die im § 129Abs. 1 Z2 und 4 GewO
angeführten Tätigkeiten behördliche Maßnahmen beeinträchtigt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)? Zu welchen Konsequenzen führte dies jeweils?

24.  Treten Sie im geplanten Bundesgesetz für eine Ausweisführung (sog. Berufsausweis) und
Ausweisverpflichtung - analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von


Personen die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber Dritten ein? Wenn nein, weshalb
nicht?

25.  Wenn ja, werden Sie im Rahmen der Gesetzwerdung eintreten, dass in Zukunft
Gewerbetreibende die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren
MitarbeiterInnen - analog zu § 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation
(Ausweis) auch gegenüber Privaten vorzuweisen haben?

26.  In wie vielen Fällen wurde durch eine Sicherheitsbehörde im Jahr 2006 die Ausstellung einer
Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO entsprechende strafgerichtliche
Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

27.  In wie vielen Fällen musste in diesem Jahr durch die zit. Behörde aus den zit. Gründen die
Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

28.  Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt? Welche Unternehmen waren dies (Angabe der
Bewachungsunternehmen, Genehmigungsdatum und Befristung)?

29.      In wie vielen Fällen wurden den Sicherheitsbehörden betreffend das Sicherheitsgewerbe eine
unerlaubte Ausübung der Tätigkeit im Jahr 2006 bekannt (keine Gewerbeberechtigung bzw.
Überschreitung des Berechtigungsumfanges) und Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

30.      m wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von Gewerbetreibenden im
Sicherheitsgewerbe bzw. von deren MitarbeiterInnen in im Jahr 2006 bei Gericht
(Staatsanwaltschaft) angezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

31.      In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre und Bundesländer)?


32.  In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig waren (Aufschlüsselung auf
die einzelnen Jahre und Bundesländer)?

33.  Welchen Stellenwert bzw. Aufgaben räumen Sie den sog. privaten Sicherheitsgewerbe für die
Zukunft in der österreichischen Sicherheitspolitik ein?

34.  Wo liegen aus Sicht des BMI die Grenzen der Übertragung von staatlichen
Sicherheitsaufgaben auf private Sicherheitsdienste?

35.  Soll es aus Sicht des BMI zu weiteren Ausgliederungen im Sicherheitsbereich und der
Übertragung dieser Aufgaben an private Unternehmen kommen? Wenn ja, welche Bereiche
sollen aus Sicht des Ressorts ausgegliedert werden?

36.  Welche Sicherheits- oder Überwachungsaufgaben wurden in Österreich bereits
ausgegliedert und durch Gesetz privaten Sicherheitsunternehmen übertragen?

37.  Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung
- die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten
von Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben bzw. von dem Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe (z.B. LSG)? Ersuche um Auflistung und Darstellung
dieser Bestimmungen.

38.  Wie viele Gewerbeberechtigte bzw. deren MitarbeiterInnen haben einen europäischen
Waffenpass (Stichtag 31.12.2006) ausgestellt bekommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

39.  Wie viele Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, verfügen in Österreich
über einen Waffenpass und gültigen "Waffen-Führerschein" (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

40.  Wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe als ArbeitnehmerInnen tätig
sind, verfügen über einen Waffenpass und gültigen "Waffen-Führerschein"


(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Über wie viele Personen wurde im Jahr 2006 ein
Waffenverbot ausgesprochen?

41. Ist es zulässig, dass MitarbeiterInnen des BMI (z.B. Polizisten) in ihrer Freizeit das private
Sicherheitsgewerbe ausüben oder in derartigen Sicherheitsunternehmen nebenberuflich tätig
sind?

42. Wenn ja, wie viele MitarbeiterInnen des BMI waren 2006 nebenberuflich im privaten
Sicherheitsgewerbe tätig (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

43. Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde 2006 die Unzulässigkeit dieser Nebenbeschäftigung
durch die Dienstbehörde festgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

44. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

45. m wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig
waren (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

46.     Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung -
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten von
Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben(z.B. LSG) bzw. von den Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe (Ersuche um Auflistung und Darstellung dieser
gesetzlichen Regelungen)?

47. Ist es zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von
Personalleasingfirmen geleaste ArbeitnehmerInnen als MitarbeiterInnen beschäftigen? Wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen?

48. Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt? In welchen Staaten gibt es ausdrückliche


Regelungen durch ein eigenes Gesetz? Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB
4344/XXII.GP vom 09.08.2006? Wenn ja, welche?

49.  Welche behördlichen Maßnahmen wurden 2006 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich illegal tätig
wurden, ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, Security-Firmen, Personenschutz)?

50.      Wie viele MitarbeiterInnen von sog. Securityfirmen (Sicherheitsgewerbe) gab es im Jahr 2006
mit Entsendebewilligungen bzw. Beschäftigungsbewilligungen in Österreich?

51.  Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt sind,
ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten (z.B. Irak)
anbieten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

52.  Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?

53.  Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als Zivilpersonen
oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten
(wie im Irak) tätig sind?

54.      Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in diesem

Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?