1609/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) - Gesetzliche
Regelungen - Daten 2006"
Im Regierangsübereinkommen
von SPÖ und ÖVP ist u.a. vereinbart, ein Bundesgesetz für das
private Sicherheitsgewerbe zu erarbeiten und dieses in der laufenden
Legislaturperiode zu
beschließen. SPÖ Abgeordnete treten
bereits seit Jahren für ein eigenes Bundesgesetz für private
Sicherheitsdienste ein, dass einerseits den Problemen dieser Branche
sowie andererseits den
Herausforderungen und Aufgaben gerecht
wird.
Der Markt
für private Sicherheitsdienstleister wird in Österreich auf 220 Mio.
Euro geschätzt,
neue Anbieter drängen auf den Markt. Bei der EURO 2008 müssen
insbesondere im Public-
viewing-Bereich
und bei sonstigen Fanveranstaltungen gut ausgebildete MitarbeiterInnen aus dem
privaten Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden. Allein dies stellt eine
besondere Herausforderung
für das Sicherheitsgewerbe dar.
Beängstigend
das zunehmende Auftreten von privaten Sicherheitsunternehmen in Krisen- und
Kriegsgebieten (z.B. Irak). Auch Österreicher haben bei derartigen Firmen
als Mitarbeiter und
Söldner
angeheuert, was natürlich zu zahlreichen grundsätzlichen Fragen
führt. Dies insbesondere
dann, wenn diese an Auseinandersetzungen und Kampfhandlungen beteiligt sind.
Mit der AB
4434/XXII.GP vom 25.08.2006 wurden die Fragen zur Entwicklung des
Sicherheitsgewerbes zum Teil beantwortet. Fragen die nach Ansicht des BMI nicht
den
Vollzugsbereich des BMI berühren,
wurden nicht beantwortet. Bedauerlicherweise bestanden in
einigen Bundesländern keine spezifischen Aufzeichnungen, so dass
Fragen deshalb nicht
beantwortet wurden.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um
aktuelle Zahlen und
Informationen für das Jahr 2006 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Befürworten Sie in Österreich eine im geplanten Bundesgesetz
für das private
Sicherheitsgewerbe
vorgeschriebene einheitliche und obligatorische Ausbildung (d.h. sowohl
für
die Gewerbetreibenden als auch für deren MitarbeiterInnen)? Wenn nein,
weshalb nicht?
2.
Sieht das BMI die Notwendigkeit, auf EU-Ebene (Ministerrat) für
eine
gemeinschaftsrechtliche
Rechtsgrundlage
für eine einheitliche und obligatorische Ausbildung von
privaten
Sicherheitsdiensten einzutreten?
3.
Haben sich aus Sicht des BMI die Neuregelungen in der
Gewerberechtsnovelle
2002
beim „Sicherheitsgewerbe" bewährt? Wenn nein, warum nicht?
4.
Wie beurteilen Sie die seit 2004 gültige
Berufsdetektive-Prüfungsordnung? Hat
sich
diese aus Sicht des BMI bewährt? Wenn nein, warum nicht?
5.
Haben Sie aus Sicht des BMI behördliche Ausschlusskriterien
für diese gewerbliche Tätigkeit
bewährt?
Wenn nein, warum nicht?
6.
In wie vielen Fällen hat im Jahr 2006 die jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörde die
Zuverlässigkeit
(oder Eignung) einer gemäß § 130 Abs. 9 bekanntgegebenen Person
als nicht
gegeben angesehen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf die
Bundesländer)?
7.
Wie wurden im
Jahr 2006 konkret im Einzelfall die
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von
Personen, die ein Ansuchen auf Ausübung
des Sicherheitsgewerbes gestellt haben, durch die
zuständige Behörde
durchgeführt? Gab es dazu eigene Richtlinien, Erlässe etc? Wenn ja,
wie
lauteten bzw. lauten diese?
8.
Wie wurde die Zuverlässigkeitsprüfung bei
NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer,
Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen)
durchgeführt? In
welcher Form gibt es mit anderen Staaten d.h. mit den jeweils zuständigen
Behörden
diesbezüglich eine Zusammenarbeit (z.B. Datenaustausch)?
9.
Wie wurden im
Jahr 2006 konkret im Einzelfall die Zuverlässigkeits- und
Eignungsüberprüfungen von
MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe nach der
Gewerbeordnung
durch die zuständige Behörde durchgeführt? Gab es dazu
Richtlinien,
Erlässe etc.? Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten diese
(Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf
die Bundesländer)?
10.
Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei
NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen, Holländer,
Italienern,
Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen) durchgeführt? In welcher
Form gibt es mit
diesen Staaten diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit den jeweils
zuständigen nationalen Behörden (z.B. Datenaustausch)?
11.
Da die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der GewO nicht
er Sicherheitsüberprüfung nach §§
55
ff. SPG entspricht, sehen Sie einen Handlungsbedarf? Sind die
diesbezüglichen Regelungen
der
GewO ausreichend?
12.
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen nach den §§ 55 ff
SPG wurden im Jahr 2006
durchgeführt?
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen?
13.
Wie viele
dieser Überprüfungen davon betrafen MitarbeiterInnen aus dem
Sicherheitsgewerbe? Wie viele davon waren
negativ (Aufschlüsselung jeweils
auf Bundesländer)?
14. Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtgesetz wurden
im Jahr 2006
für FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen
Sicherheitsbehörden
(Amtshilfe) durchgeführt?
15.
Wie viele dieser Zuverlässigkeitsüberprüfungen betrafen
MitarbeiterInnen von privaten
Sicherheitsunternehmen
(Aufschlüsselung der Anzahl auf die Sicherheitsunternehmen und
Bundesländer)?
16.
In wie vielen Fällen fiel diese Zuverlässigkeitsprüfüng
im Jahr 2006 negativ aus? Wie viele
davon waren MitarbeiterInnen von
privaten Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung auf
Sicherheitsunternehmen und Bundesländer)?
17.
Wie oft gab es
im Jahr 2006 Probleme im Sinne von § 5 Luftfahrtsicherheitsgesetz mit
MitarbeiterInnen eines beauftragten
Unternehmens, welches mit der Durchführung von
Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen beauftragt
wurde? Welche Verstöße, Probleme oder
Beschwerden
waren dies (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
18.
In wie vielen
Fällen wurde im Jahr 2006 die Vornahme von Sicherheitskontrollen durch
MitarbeiterInnen eines beauftragten
Sicherheitsunternehmen nach § 5 Abs. 1 Z 2
Luftfahrtsicherheitsgesetz durch den Sicherheitsdirektor widerrufen
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
19.
Wie wurde bislang durch die jeweils zuständige Behörde
(Bezirksverwaltungsbehörde bzw.
Bundespolizeidirektion)
die Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO gewährleistet? Wie viele
Kontrollen wurden im
Jahr 2006 durchgeführt?
20. Wie viele
Strafen wurden im Jahr 2006 wegen Nichtvorlage bzw. Nichtanzeige der
Änderung
des Personal Verzeichnisses durch die jeweils zuständigen Behörden
verhängt? Wie
viele
Strafverfahren wurden eingeleitet? Welche Strafen wurden verhängt (ersuche
um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
21. In wie vielen Fällen wurden
im Jahr 2006 aufgrund bestimmter Tatsachen die erforderliche
Zuverlässigkeit von Personen nach
§ 130 Abs. 10 Gewerbeordnung durch die
Sicherheitsbehörde als nicht
gegeben beurteilt und die betroffenen Gewerbetreibenden davon
verständigt
(Aufschlüsselung nach Bundesländern)? Wie wurde dies durch die
Sicherheitsbehörde
nachkontrolliert?
22. In wie vielen Fällen wurden
rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende Handlungen
eines sog. privaten Wachorgans oder
Berufsdetektivs den Gewerbebehörden der Polizei oder
den Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige
gebracht (Ersuche um
Aufschlüsselung der Anzahl auf die Bundesländer)?
23. In wie vielen
Fällen wurden in diesem Jahr durch die im § 129Abs. 1 Z2 und 4 GewO
angeführten
Tätigkeiten behördliche Maßnahmen beeinträchtigt
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)? Zu welchen Konsequenzen führte dies jeweils?
24. Treten Sie im geplanten
Bundesgesetz für eine Ausweisführung (sog. Berufsausweis) und
Ausweisverpflichtung - analog zu den
öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von
Personen
die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber Dritten ein? Wenn
nein, weshalb
nicht?
25. Wenn ja,
werden Sie im Rahmen der Gesetzwerdung eintreten, dass in Zukunft
Gewerbetreibende die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind
und deren
MitarbeiterInnen -
analog zu § 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation
(Ausweis) auch gegenüber Privaten vorzuweisen haben?
26. In wie vielen Fällen wurde
durch eine Sicherheitsbehörde im Jahr 2006 die Ausstellung einer
Legitimation verweigert, weil eine dem
§ 13 Abs. 1 GewO entsprechende strafgerichtliche
Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
27. In wie vielen
Fällen musste in diesem Jahr durch die zit. Behörde aus den zit.
Gründen die
Legitimation
zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
28. Wie viele Genehmigungen zum Tragen
einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt? Welche
Unternehmen waren dies (Angabe der
Bewachungsunternehmen,
Genehmigungsdatum und Befristung)?
29.
In wie vielen Fällen wurden den Sicherheitsbehörden
betreffend das Sicherheitsgewerbe eine
unerlaubte Ausübung der Tätigkeit im Jahr 2006 bekannt (keine
Gewerbeberechtigung bzw.
Überschreitung
des Berechtigungsumfanges) und Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
30.
m wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von
Gewerbetreibenden im
Sicherheitsgewerbe
bzw. von deren MitarbeiterInnen in im Jahr 2006 bei Gericht
(Staatsanwaltschaft) angezeigt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
31.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu
rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen, die
gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung auf
die
einzelnen Jahre und Bundesländer)?
32. In wie vielen
Fällen kam es in diesem Jahr zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von
Personen,
die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig waren
(Aufschlüsselung auf
die einzelnen Jahre
und Bundesländer)?
33. Welchen
Stellenwert bzw. Aufgaben räumen Sie den sog. privaten Sicherheitsgewerbe
für die
Zukunft in der österreichischen Sicherheitspolitik ein?
34. Wo liegen
aus Sicht des BMI die Grenzen der Übertragung von staatlichen
Sicherheitsaufgaben auf private Sicherheitsdienste?
35. Soll es aus Sicht des BMI zu
weiteren Ausgliederungen im Sicherheitsbereich und der
Übertragung dieser Aufgaben an private
Unternehmen kommen? Wenn ja, welche Bereiche
sollen aus Sicht des Ressorts ausgegliedert werden?
36. Welche
Sicherheits- oder Überwachungsaufgaben wurden in Österreich bereits
ausgegliedert
und durch Gesetz privaten Sicherheitsunternehmen übertragen?
37. Welche
bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung
-
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten
von
Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben bzw. von dem
Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe
(z.B. LSG)? Ersuche um Auflistung und Darstellung
dieser Bestimmungen.
38. Wie viele Gewerbeberechtigte bzw.
deren MitarbeiterInnen haben einen europäischen
Waffenpass (Stichtag 31.12.2006)
ausgestellt bekommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
39. Wie viele
Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, verfügen in
Österreich
über einen
Waffenpass und gültigen "Waffen-Führerschein"
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
40. Wie viele Personen, die im Sicherheitsgewerbe
als ArbeitnehmerInnen tätig
sind, verfügen über einen Waffenpass und gültigen
"Waffen-Führerschein"
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)? Über wie viele Personen wurde im Jahr 2006 ein
Waffenverbot ausgesprochen?
41. Ist es
zulässig, dass MitarbeiterInnen des BMI (z.B. Polizisten) in ihrer
Freizeit das private
Sicherheitsgewerbe ausüben oder in derartigen Sicherheitsunternehmen
nebenberuflich tätig
sind?
42. Wenn ja, wie
viele MitarbeiterInnen des BMI waren 2006 nebenberuflich im privaten
Sicherheitsgewerbe
tätig (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
43. Wenn nein,
in wie vielen Fällen wurde 2006 die Unzulässigkeit dieser
Nebenbeschäftigung
durch die
Dienstbehörde festgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
44. In wie vielen
Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von
Personen,
die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
45. m wie vielen
Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung
von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig
waren
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
46.
Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der
Gewerbeordnung -
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten
von
Personen,
die das Sicherheitsgewerbe ausüben(z.B. LSG) bzw. von den
Beschäftigen
im
Sicherheitsgewerbe (Ersuche um Auflistung und Darstellung dieser
gesetzlichen Regelungen)?
47. Ist es
zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von
Personalleasingfirmen
geleaste ArbeitnehmerInnen als MitarbeiterInnen beschäftigen? Wenn
ja, unter welchen
Voraussetzungen?
48. Wie ist die
Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union geregelt? In welchen Staaten gibt es
ausdrückliche
Regelungen
durch ein eigenes Gesetz? Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB
4344/XXII.GP
vom 09.08.2006? Wenn ja, welche?
49. Welche
behördlichen Maßnahmen wurden 2006 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe
in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren
auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich
illegal tätig
wurden, ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, Security-Firmen,
Personenschutz)?
50.
Wie viele MitarbeiterInnen von sog. Securityfirmen (Sicherheitsgewerbe)
gab es im Jahr 2006
mit
Entsendebewilligungen bzw. Beschäftigungsbewilligungen in Österreich?
51. Können
Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt
sind,
ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten
(z.B. Irak)
anbieten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
52. Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?
53. Mit welchen
strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als
Zivilpersonen
oder
Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder
Kriegsgebieten
(wie im Irak) tätig sind?
54. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden den letzten 10 Jahren deswegen oder in diesem
Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?