1610/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten
Leopold Mayerhofer
Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Bolfraskaserne - behauptete Schikanen bei einer Gefechtsübung
Am Samstag, dem 28. Juli 2007 wurde im Medium
„Kronenzeitung - Das freie Wort"
ein Leserbrief von Grundwehrdienern der Bolfraskaserne in Mistelbach
veröffentlicht
(siehe
Anhang).
Die jungen Männer beschreiben
in diesem Leserbrief die Ereignisse einer
Gefechtsübung am 19. Juli 2007. Ihren Ausführungen zufolge hatten
Kameraden
ernsthafte körperliche Probleme und drohten zu kollabieren. Doch die
Ausbildner
schienen bar jeder Empathie zu sein. Als ein Grundwehrdiener folglich unter den
Anstrengungen zusammenbrach, wurde kein Sanitäter gerufen, welcher ihm
hätte
Hilfe leisten können. Der junge Mann wurde angeblich als Simulant
bezeichnet, sein
Gepäck wurde an weitere Kameraden
aufgeteilt, er selbst von zwei Grundwehrdienern
in die Mitte genommen und weitergeschleift.
Der junge Mann bedurfte nach diesen Ereignissen eines Spitalsaufenthaltes.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Wie wird
sichergestellt, dass die in Rede stehenden Ausbildner die Kompetenz
für ihre
Tätigkeit aufbringen?
2.
Wie wurde diese seitens der Vorgesetzten und verantwortlichen
Dienststellen
abgeprüft?
3. Welchen Rang bekleiden die betroffenen Ausbildner?
4.
Hat es gegen die in Rede befindlichen Berufssoldaten bereits
Disziplinarverfahren
gegeben?
5. Wenn ja, welcher Art waren die Verfehlungen?
6. Welche disziplinären Maßnahmen werden gegen diese Ausbildner eingeleitet?
7.
Hat es bei den im Leserbrief geschilderten Vorgängen
strafrechtlich relevante
Umstände gegeben?
8. Wenn ja, wurde die zuständige Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt?
9.
Wie wird sichergestellt, dass vor Ort bei einer Gefechtsübung die
Intervention
eines besonders geschulten Organs (z.B. eines Sanitäter) oder eines Arztes
im
Bedarfsfall notwendig
ist?
10. Ist dieses Fachorgan gegenüber dem Ausbildner weisungsberechtigt?
11. Wer hatte die Dienstaufsicht?
12. Wurde die Dienstaufsicht durchgeführt?
13.
Hat die Überbelastung bei der angesprochenen Gefechtsübung
bei einem der
Grundwehrdiener tatsächlich
einen Spitalsaufenthalt nach sich gezogen?
14. Wenn ja, wie lange hat dieser gedauert?
15.
Wenn ja, welcher Art war die Erkrankung bezüglich der Folgen der
Überanstrengung?
16. Warum wurde der Umstand der Überbelastung vom Ausbildner nicht erkannt?
17. Warum wurde der Umstand der Überbelastung nicht zur Kenntnis genommen?
18.
Ist sichergestellt, dass die Ausbildner fachlich in der Lage sind,
körperliche
Überanstrengungen
zu erkennen?
19.
Ist
sichergestellt, dass die Ausbildner fachlich in der Lage sind, daraus auch die
richtigen Schritte zu setzen?
20.
Wird bei den Ausbildnern das Problembewusstsein im Falle behaupteter
Erschöpfung im
Zuge von Ausbildungen ihrerseits entwickelt?
21.
Wie viel Zeit
verstrich zwischen der offensichtlichen Wahrnehmung des
schlechten Gesundheitszustandes des
betroffenen Grundwehrdieners bis zu
einer fachlichen Untersuchung durch einen Arzt?
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