1615/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Leopold Mayerhofer Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres betreffend Anwendung § 24 Asylgesetz
Das Asylgesetz regelt in § 24 die Einstellung des Verfahrens und ungerechtfertigtes Entfernen aus der Erstaufnahmestelle:
,,§ 24. (1) Ein Asylwerber entzieht sich dem Asylverfahren, wenn
1. der Behörde sein Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten (§ 15) weder bekannt noch sonst durch die Behörde leicht feststellbar ist oder
2. er das Bundesgebiet freiwillig verlässt, und das Verfahren nicht als gegenstandslos abzulegen ist (§ 25 Abs. 1).
(2) Asylverfahren sind einzustellen, wenn sich der Asylwerber dem Verfahren entzo-gen hat (Abs. 1) und eine Entscheidung ohne eine allenfalls weitere Einvernahme oder Verhandlung nicht erfolgen kann. Ein eingestelltes Verfahren ist von Amts we-gen fortzusetzen, sobald die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes möglich ist. Mit Fortsetzung des Verfahrens beginnt die Entscheidungsfrist nach § 73 Abs. 1 AVG zu laufen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Einstellung des Verfahrens ist eine Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr zulässig. Ist das Verfahren vor dem Bundesasylamt einzustellen, ist nach § 26 vorzugehen.
(3) Steht der entscheidungsrelevante Sachverhalt fest und hat sich der Asylwerber dem Verfahren entzogen (Abs. 1), steht die Tatsache, dass der Asylwerber von der Behörde bisher nicht einvernommen wurde, einer Entscheidung nicht entgegen.
(4) Ein Asylwerber entfernt sich ungerechtfertigt aus der Erstaufnahmestelle, wenn er trotz Aufforderung zu den ihm vom Bundesasylamt im Zulassungsverfahren gesetz-ten Terminen nicht kommt und in der Erstaufnahmestelle nicht angetroffen werden kann. Insbesondere ist ein Krankenhausaufenthalt kein ungerechtfertigtes Entfernen aus der Erstaufnahmestelle."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele Asylwerber haben sich in Österreich im Jahr 2006 dem Asylverfah -ren entzogen?
2. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Niede-rösterreich, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
3. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Ober-österreich, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
4. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort im Bur-genland, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
5. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Kärn -ten, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
6. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Tirol, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
7. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Vor- arlberg, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
8. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Salz -burg, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
9. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in der Steiermark, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
10. Wie viele Asylwerber haben sich, gegliedert nach Unterbringungsort in Wien, im Jahr 2006 dem Asylverfahren entzogen?
11 .Wie viele Asylverfahren wurden 2006 dadurch eingestellt?
12. Wie viele Asylverfahren wurden 2006 von Amts wegen fortgesetzt?
13. In wie vielen Asylverfahren 2006 kam es noch vor Ablauf der 2 Jahresfrist zur Fortsetzung des Verfahrens?
14. Wie viele Asylwerber befanden sich mit 1. September 2007 in Österreich?