1616/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherheitsakademie - Grundausbildungslehrgang E1 2007

Am 19. Jänner 2007 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums für Inneres an alle Landespolizeikommandos verschickt, welches die Interessentensuche für den Grundausbildungslehrgang E1 2007/2010 der Sicherheitsakademie behandelt.

Zitat aus dem Teil 1. Allgemeines:

Zur Ausbildung von leitenden Beamten der Verwendungsgruppe E 1 ist die

Errichtung eines Grundausbildungslehrganges (GAL E1 2007/2010) vorgesehen. Für

den Lehrgang sind 20 Ausbildungsplätze vorgesehen. Der Beginn des Lehrganges

ist mit Oktober 2007 geplant.

Die definitive Einteilung auf eine der voraussichtlich 20 freien Planstellen erfolgt

mit der Ausmusterung und richtet sich nach dem bundesweiten Personalbedarf bei

den betroffenen Dienstbehörden.

Am 13. Juli 2007 erreichte folgendes Schreiben des BMI den Zentralausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens bezüglich GAL E1 200/2010 über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wie folgt:

.......

Es ist beabsichtigt, die 10 bestgereihten Bewerber zum GAL E1 2007/2010 einzuberufen.

.......

Im FH-Aufnahmeverfahren haben 18 StudienbewerberInnen (Gesamtreihungszahlen 1 bis 18) die Qualifikation für eine Zulassung zum FH-Studium nachgewiesen. BewerberInnen mit einer Gesamtreihungszahl von 11 bis 18 können jedoch mangels Bedarf n i c h t an der E1-Ausbildung 2007/2010 teilnehmen.

Es wurde im Schreiben von 19. Jänner 2007 auf eine definitive Einteilung auf eine

der voraussichtlich 20 freien Planstellen" hingewiesen und so wurde auch von den

Aspiranten eine freie Planstellenanzahl von rund 20 Arbeitsplätzen erwartet und zwar

nicht zu Beginn des Lehrgangs, sondern nach dessen Beendigung zum Einsatz im

gesamten Bundesgebiet.


Diese vorgegebenen 20 Ausbildungsplätze werden nun in keinem Fall (18 Bewerber

haben ihre Qualifikation nachgewiesen) erreicht.

Im Gegenteil, die Zahl wurde von Jänner 2007 bis Juli 2007 von 20 Planstellen auf

10 halbiert.

Darüber hinaus haben die Ergebnisse der nicht berücksichtigen Plätze 11 bis 18, welche ihre Qualifikation nachgewiesen haben, bei einem Auswahlverfahren zu einem späteren Zeitpunkt keine Relevanz mehr. Das Aufnahmeverfahren wäre wiederum zu absolvieren.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.            Aus welchem Grund wurde im Schreiben vom 19. Jänner 2007 die voraussichtliche Anzahl von 20 Planstellen in Aussicht gestellt?

2.            Wurde überhaupt eine Bedarfserhebung durchgeführt?

3.            Wenn ja, was hat die Bedarfserhebung ergeben?

4.            Wenn nein, warum wurde dann eine weitere Ausschreibung durchgeführt?

5.            Warum werden im Juli nur mehr zehn Bewerber benötigt?

6.            Gab es zwischen Jänner und Juli eine neuerliche Bedarferhebung?

7.            Wenn ja, warum gab es eine neuerliche Bedarfserhebung?

8.            Wie war das Ergebnis?