1620/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizistinnen und Polizisten des Grenzdienstes
Schon in
wenigen Wochen werden unsere angrenzenden EU-Nachbarn Tschechien, Slowakei,
Ungarn und Slowenien bzw. der für die EU-Außengrenze sehr relevante
Mitgliedsstaat Polen
die Schengenreife
erreichen. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Arbeitssitutation
und die weitere Zukunft der an den österreichischen Grenzen eingesetzten
ExekutivbeamtInnen.
Zwar
hört man von Seiten des Innenministeriums des öfteren über ein
sogenanntes „Drei-
Phasen-Modell",
über die genaue Umsetzung desselben und vor allem über den konkreten
Zeitplan dafür wurden die Bevölkerung, und insbesondere die BeamtInnen
der
österreichischen Exekutive, bislang im Unklaren gelassen. Der Unmut und
die Ratlosigkeit
innerhalb der Kollegenschaft der Exekutive
steigt von Woche zu Woche, immerhin sind es bis
zu Jahresbeginn nicht einmal mehr drei Monate. Es ist unzumutbar
für diese Menschen, dass
sie vom BM. I noch immer
nicht im Detail über ihre Zukunftsperspektiven informiert wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Polizistinnen und Polizisten sind derzeit - aufgeschlüsselt nach
Bundesländern
- bzw. nach Dienstposten im Grenzdienst eingesetzt?
2.
Wann werden die Polizistinnen und Polizisten des Grenzdienstes vom
Bundesministerium
für Inneres darüber informiert, wie und wo sie nach erfolgter
Schengenreife der angrenzenden EU-Staaten Tschechien, Slowakei, Ungarn und
Slowenien,
per 1.1. 2008, ihren Dienst verrichten und wie ihre weiteren
Zukunftsperspektiven
- insbesondere auch ab 1. 1. 2009 (Phase III) aussehen?
3. Welchen konkreten
Inhalt hat das Konzept, betreffend des weiteren Einsatzes (ab
1 .1. 2008) der Polizistinnen und Polizisten
die derzeit an den Außengrenzen
Österreichs Dienst versehen?
4.
Wie und wo erfolgt der Einsatz der Polizistinnen und Polizisten des
Grenzdienstes
ab dem Jahr 2009?
5. Wie sieht die künftige Kräfteverteilung nach der „Phase 2" und „Phase 3" aus?
6.
Wie viele Planstellen werden durch das Konzept des BMI im Grenzbereich
nicht
mehr
benötigt und nach welchen objektiven Kriterien werden diese Planstellen
umverteilt?
7.
Gibt es für jene Polizistinnen und Polizisten des Grenzdienstes,
welche in den
bezeichneten Grenzräumen keine Verwendung mehr finden, sozial
verträgliche
Ausgleichsmaßnahmen?
Wenn ja welche und wie sehen diese konkret aus?
8.
Welche sozial verträglichen Entfernungen - in Kilometern -, vom
Wohnort zu
einem
allfälligen neuen Dienstort, werden den Bediensteten bei eventuell
erforderlichen
Personalmaßnahmen zugemutet?