1624/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Herbert Kickl und anderer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Fördermittel des Bundes für Sportstätten

In dem Internet Magazin „move" (Ausgabe 1/2007) erklärte der Präsident des ASKÖ, Nationalratsabgeordneter Dr. Wittmann, folgendes (Zitat): Durch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer genießt der Sport in Österreich einen Stellenwert, der angemessener nicht sein könnte. Wichtigster Baustein der aktuellen sportpolitischen Diskussion ist die Anerkennung des Sports als bedeutende Querschnittmaterie für unsere Gesellschaft.“ Im Regierungsprogramm wurde weiter festgeschrieben, dass die Regierung die Sportaktivität der Bevölkerung steigern möchte.

Um eine solche Steigerung erzielen zu können ist es jedoch notwendig, die entsprechenden Sportstätten in den Gemeinden für gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung und Vereine zu erhalten, zu erneuern und auch zu errichten. Die Gemeinnützigkeit des Sports sollte hauptsächlich auf regionaler Ebene geschützt und gefördert werden, denn seine sozialen, kulturellen, erzieherischen, gesundheitlichen und identitätsstiftenden Werte für das Gemeinwesen sind unübersehbar.

Der vom ASKÖ-Präsident Nationalratsabgeordneten Dr. Wittmann angesprochene „angemessene Stellenwert des Sportes“ sollte daher finanziell ersichtlich sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende


Anfrage

1)                 In welcher Höhe wurden bundesweit aus Mitteln des Bundes im Zeitraum von 2004 bis 2007 Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung aus Bundesmitteln gefördert?

2)                 Wie viel bekamen die einzelnen Vereine, Gemeinden, gemeinnützige Institutionen mit   eindeutig   sportlicher   Zielsetzung   an   Förderung   (aufgegliedert   nach Gemeinden, Vereinen und gemeinnützigen Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung)?

3)             Wie viel Bundesfördermittel flossen im Zeitraum von 2004 bis 2007 in die jeweiligen Bundesländer?

4)      Welche  Möglichkeiten   haben   Sportvereine,   Gemeinden  und   gemeinnützige Institutionen   mit   eindeutig   sportlicher   Zielsetzung   um   Subventionen   aus Bundesmittel für den Neu-, Um- und Ausbau von Sportstätten lukrieren zu können?

5)             In welchen Bezirken der Steiermark - untergliedert nach Gemeinden - wurde im Zeitraum von 2004-2007 die Errichtung bzw. die Adaptierung von Fußballplätzen bzw. anderer Sportstätten mit Bundesmitteln bereits gefördert?

6)             Gibt es derzeit (auch im Hinblick auf die Euro 2008) konkrete Vorhaben des Bundes zur Förderung und Bezuschussung zur Sanierung bzw. Neuerrichtung von Sportstätten auf kommunaler/regionaler Ebene?

7)             Wenn ja, welche Sportstätten?

8)             Wie hoch ist diese Bezuschussung?

9)      Unter   welchen   gesetzlichen   Voraussetzungen   und   Bedingungen   wird   ein Förderansuchen bei Sportstätten positiv beurteilt?

10)     Wie hoch ist im Normalfall der durchschnittliche Anteil der Förderungen an den Gesamtkosten bei Sportstättenbauten?

 

11)    Gibt es Förderungen für Folgekosten?

12)    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher  durchschnittlichen Höhe?

13)    Sind Ihnen Fälle bekannt, wo ein Projekt an sich gefördert wurde, die Folgekosten jedoch die finanziellen Mittel des Förderwerbers überstiegen und das geförderte Projekt bzw. Vorhaben aufgegeben werden mussten, ohne dass die Förderung zurückgezahlt wurde?

14)    Gibt es für die Gewährung der Sportförderung spezielle Richtlinien und wird nach diesen Richtlinien auch  die Zuerkennung oder Ablehnung   einer Förderung entschieden?

15)    Wenn ja, wo wird dieser Entscheidungsvorgang dokumentiert?

16)    Wenn nein, wer entscheidet mit welcher Begründung über Gewährung und Nichtgewährung von Förderungen?