1626/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.10.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Graf Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dr. Franz Vranitzky - Honorarnote

Im BAWAG-Prozess kam es am Montag dem 1. Oktober zum Aufeinandertreffen zwischen Investmentbanker Wolfgang Flöttl und Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky. Herr Flöttl wurde angeblich von Dr. Vranitzky beraten und zahlte dafür rund 70.000 Euro. Die Zahlung soll nicht freiwillig erfolgt sein.

Die Beratung, so Dr. Vranitzky, sei durch mehrere Telefonate mit Flöttl im ersten Halbjahr 1999 erfolgt. Dr. Vranitzky kann sich nach eigenen Angaben an die genaue Zahl der Telefonate nicht mehr erinnern und womöglich auch nicht mehr daran, ob eine ordnungsgemäße Versteuerung seinerseits vorgenommen wurde.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.             Ist Ihnen bekannt, ob die Honorarnote, die Herr Dr. Franz Vranitzky im Zuge seiner Beratungstätigkeit für Herrn Flöttl im Jahre 1999 erhalten hat, ordnungsgemäß versteuert wurde ?

2.             Wenn nein, warum nicht?

3.             Wurde seitens der zuständigen Finanzbehörde geprüft, ob eine ordnungsgemäße Versteuerung der oben genannten Honorarnote erfolgt ist?

4.             Wenn nein, warum nicht?

5.             Wer war der Empfänger der Beratungsleistung?

6.             Wo ist die Beratungsleistung erfolgt?

7.             Welches Grundgeschäft liegt der Honorarnote zu Grunde?