1628/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Haftungsverzicht auf die gebrauchten Eurofighter der deutschen Bundeswehr

Am 13. September wurde der zweite Eurofighter an die Republik Österreich überstellt.
Dessen Auslieferung hatte sich jedoch aufgrund eines schadhaften Treibstofftanks um eine
Woche verzögert. Die Eurofighter GmbH kommentierte den Vorfall mit den Worten, so etwas
sei nicht schön, komme aber vor.

Am selben Tag wurde behauptet, dass die Republik Österreich für die sechs gebrauchten
Eurofighter einen Haftungs- und Gewährleistungsverzicht hinnehmen musste. Auf Anfrage
der Austria Presse Agentur (apa) gab das BMLV an, von einem Haftungsverzicht nichts zu
wissen.

Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland haben erst über die Medien von
dem so genannten „Vergleich" zwischen dem Herrn BM Mag. Norbert Darabos und der
Eurofighter GmbH erfahren. Weiters habe der Herr BM Mag. Norbert Darabos seinen
deutschen Amtskollegen nicht informiert. Die Eurofighter GmbH gab an für die rechtzeitige
Lieferung der sechs gebrauchten Eurofighter verantwortlich zu sein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.) Existiert ein Haftungsverzicht für die sechs gebrauchten Eurofighter?

a)             Wenn ja, wie ist dieser Haftungsverzicht genau formuliert?

b)     Wenn ja, welche Einsparungen wurden mit diesem Haftungsverzicht, in Millionen
Euro je Abfangjäger, erzielt?

c)             Wenn ja, welcher Verhandlungspartner hat den Haftungsverzicht vorgeschlagen?

d)            Wenn ja, wann genau wurde der Haftungsverzicht vorgeschlagen?

e)             Wenn ja, wer hat auf Seiten des BMLV nach Rücksprache mit welcher Institution oder
Beamten dem Haftungsverzicht zugestimmt?

f)                Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Haftungsverzicht auf den Betrieb der
Abfangjäger?

g)             Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Haftungsverzieht auf die Übernahme eines
Abfangjägers, welcher Schäden aufweist?

h) Wenn ja, welche Kosten erwachsen der Republik bei einem Absturz, also einem

Totalverlust eines Abfangjägers, durch den Haftungsverzicht?
i)   Wenn ja, welche Kosten erwachsen der Republik durch den Haftungsverzieht?


j)   Wenn ja, wurden Sie auf den Haftungsverzicht hingewiesen?

k) Wenn ja, warum behauptete das BMLV am 13. September 2007 gegenüber der apa,

man wisse nichts von einem Haftungsverzicht?
1)   Wenn nein, warum erteilte man der apa nicht die Auskunft, es gibt keinen

Haftungsverzicht?

2.) Existiert ein Gewährleistungsverzicht für die sechs gebrauchten Eurofighter?

a)             Wenn ja, wie ist dieser Gewährleistungsverzicht genau beschaffen?

b)     Wenn ja, welche Einsparungen wurden mit diesem Gewährleistungsverzicht, in
Millionen Euro je Abfangjäger, erzielt?

c)             Wenn ja, welcher Verhandlungspartner hat den Gewährleistungsverzicht
vorgeschlagen?

d)     Wenn ja, wann wurde der Gewährleistungsverzicht vorgeschlagen?

e)      Wenn ja, wer hat auf Seiten des BMLV nach Rücksprache mit welcher Institution oder
Beamten dem Gewährleistungsverzicht zugestimmt?

f)                Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Gewährleistungsverzicht auf den Betrieb der
Abfangjäger?

g)             Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Gewährleistungsverzicht auf die Übernahme
eines Abfangjägers, welcher Schäden aufweist?

h) Wenn ja, welche Kosten erwachsen der Republik bei einem Absturz, also einem

Totalverlust eines Abfangjägers, durch den Gewährleistungsverzicht?
i)   Wenn ja, welche Kosten erwachsen der Republik durch den Gewährleistungsverzicht?
j)   Wenn ja, wurden Sie auf den Gewährleistungsverzicht hingewiesen?

3.) Wusste das BMLV nichts von einem Haftungsverzicht und hat erst nach dem 13.
September 2007 eine diesbezügliche Anfrage an die Eurofighter GmbH gerichtet?

a)             Wenn ja, welche Antwort hat die Eurofighter GmbH gegeben?

b)     Wenn nein, warum nicht?

4.) Wusste das BMLV nichts von einem Gewährleistungsverzicht und hat erst nach dem 13.
September 2007 eine diesbezügliche Anfrage an die Eurofighter GmbH gerichtet?

a)             Wenn ja, welche Antwort hat die Eurofighter GmbH gegeben?

b)     Wenn nein, warum nicht?

5.) Wie viele Seiten umfasst der Vergleichsvertrag zwischen der Eurofighter GmbH und
Ihnen?

6.) Wie viele Personen aus dem BMLV haben den Vergleichsvertrag vor der Unterzeichnung
gelesen?

7.) Wie viele Personen aus anderen Ministerien oder Institutionen haben den
Vergleichsvertrag vor der Unterzeichnung gelesen?

8.) Wie viele Seiten umfasst der Teil des Vergleichsvertrages, bezüglich der sechs
gebrauchten Abfangjäger?

9.) Welche Bestimmungen umfasst der Teil des Vergleichsvertrages, bezüglich der sechs
gebrauchten Abfangjäger?

10.) Ist ein Haftungsverzicht für die sechs gebrauchten Abfangjäger Teil des
Vergleichsvertrages?


11.) Ist ein Gewährleistungsverzicht für die sechs gebrauchten Abfangjäger Teil des
Vergleichsvertrages?

12.) Schließt der Vergleichsvertrag einen Haftungsverzicht aus?

13.) Schließt der Vergleichsvertrag einen Gewährleistungsverzicht aus?

14.) Ermöglicht der Vergleichsvertrag der Eurofighter GmbH die spätere Geltendmachung
eines Haftungsverzichts?

a)             Wenn ja, hat die Eurofighter GmbH dies bereits mitgeteilt?

b)     Wenn ja, wie lange kann die Eurofighter GmbH einen Haftungsverzicht geltend
machen?

c)      Wenn ja, bestehen Einspruchsmöglichkeiten durch die Republik Österreich?

d)     Wenn ja, welche Einspruchsmöglichkeiten besitzt die Republik Österreich?

e)             Wenn ja, warum haben Sie nicht auf eine sofortige Klärung der Frage gedrängt?

f)                Wenn ja, ist es zu erwarten, dass es zu einer Geltendmachung eines Verzichts kommt?

15.) Ermöglicht der Vergleichsvertrag der Eurofighter GmbH die spätere Kundmachung eines
Gewährleistungsverzichts?

a)             Wenn ja, hat die Eurofighter GmbH dies bereits mitgeteilt?

b)     Wenn ja, bestehen Einspruchsmöglichkeiten durch die Republik Österreich?

c)             Wenn ja, welche Einspruchsmöglichkeiten besitzt die Republik Österreich?

d)            Wenn ja, warum haben Sie nicht auf eine sofortige Klärung der Frage gedrängt?

e)      Wenn ja, ist es zu erwarten, dass es zu einer Kundmachung eines Verzichts kommt?

16.) Besitzt das BMLV Informationen über die sechs gebrauchten Eurofighter?
a) Wenn ja, welche?

17.) Ist bekannt, welche gebrauchten Flugzeuge genau ausgeliefert werden?
a)  Wenn nein, warum nicht?

18.) Ist die bereits erbrachte Flugstundenzahl der gebrauchten Abfangjäger, je Abfangjäger,
bekannt?

a)             Wenn ja, wie viele Flugstunden, je Abfangjäger?

b)     Wenn nein, warum nicht?

19.) Ist die bereits erfolgte Belastung des Materials bekannt?

a)      Wenn ja, welche Auswirkungen wird das auf den Betrieb haben?

b)     Wenn ja, welche Mehrkosten sind zu erwarten?

c)      Wenn nein, warum nicht?

20.) Hat sich die Eurofighter GmbH verpflichtet Daten über die gebrauchten Flugzeuge
bekannt zu geben?

a)             Wenn ja, wurden die Daten übermittelt?

b)     Wenn ja, wurden die Daten fristgerecht übermittelt?

c)             Wenn nein, warum nicht?

21.) Haben Sie mit der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über die Auslieferung
der sechs gebrauchten Abfangjäger geführt?
a) Wenn ja, wann?


b)      Wenn ja, mit welchen Ergebnis?

c)      Wenn nein, warum nicht?

22.) Wann haben Sie erfahren, dass die zuständigen Behörden der Bundesrepublik
Deutschland aus den Medien erfahren mussten, dass die sechs gebrauchten Abfangjäger der
Bundeswehr der Republik Österreich von der Eurofighter GmbH geliefert werden?

23.) Haben Sie nach bekannt werden des oben erwähnten Umstandes mit Ihrem deutschen
Amtskollegen Kontakt aufgenommen?

a)      Wenn ja, wann genau?

b)      Wenn ja, worüber genau wurden Gespräche geführt?

c)      Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

d)      Wenn nein, warum nicht?

24.) Ist die Bundesrepublik Deutschland in der Frage der Auslieferung der sechs gebrauchten
Abfangjäger mit Ihnen in Kontakt getreten?

a)       Wenn ja, wann genau?

b)      Wenn ja, worüber genau wurden Gespräche geführt?

c)               Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

25.) Welche Bedingungen müssen die sechs gebrauchten Abfangjäger erfüllen?
26.) Wer garantiert für die Erfüllung dieser Bedingungen?

27.) Sind die Bedingungen über den Zustand der Abfangjäger Teil des Vergleichsvertrages?

a)       Wenn ja, welche konkret?

b)      Wenn nein, warum nicht?

28.) Sind die Bedingungen über die Fähigkeiten der Abfangjäger Teil des
Vergleichsvertrages?

a)       Wenn ja, welche konkret?

b)      Wenn nein, warum nicht?

29.) Sind die Bedingungen über Zustand und Fähigkeiten der Abfangjäger Teil einer
Garantie?

a)       Wenn ja, wie lange währt diese Garantie?

b)      Wenn ja, wer garantiert?

c)       Wenn nein, warum nicht?

30.) Entspricht es den Tatsachen, dass die Eurofighter GmbH mit der Bundeswehr
Verhandlungen über die sechs gebrauchten Eurofighter führt, aber das BMLV keine genauen
Kenntnisse über den Stand der Verhandlungen besitzt?

a)       Wenn ja, warum verfügt das BMLV über keine genauen Kenntnisse?

b)      Wenn nein, über welche Kenntnisse genau verfügt das BMLV?

31.) Entspricht es den Tatsachen, dass Sie keine Vereinbarung bezüglich des
Haftungsverzichts getroffen hat und die Eurofighter GmbH im Zuge der Verhandlungen mit
der Bundeswehr einen solchen von der Republik Österreich einfordern kann?
a)   Wenn ja, warum wurde keine Vereinbarung getroffen?


32.) Entspricht es den Tatsachen, dass Sie keine Vereinbarung bezüglich des
Gewährleistungsverzichts getroffen hat und die Eurofighter GmbH im Zuge der
Verhandlungen mit der Bundeswehr einen solchen von der Republik Österreich einfordern
kann?

a) Wenn ja, warum wurde keine Vereinbarung getroffen?