1662/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) - Gesetzliche

Regelungen - Daten 2006 - Perspektiven"

Im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP ist u.a. vereinbart, ein Bundesgesetz für das
private Sicherheitsgewerbe zu erarbeiten und dieses in der laufenden Legislaturperiode zu
beschließen. SPÖ Abgeordnete treten bereits seit Jahren für ein eigenes Bundesgesetz für private
Sicherheitsdienste ein, dass einerseits den Problemen dieser Branche sowie andererseits den
Herausforderungen und Aufgaben gerecht wird.

Der Markt für private Sicherheitsdienstleister wird in Österreich auf 220 Mio. Euro geschätzt,
neue Anbieter drängen auf den Markt. Bei der EURO 2008 müssen insbesondere im Public -
viewing-Bereich und bei sonstigen Fanveranstaltungen gut ausgebildete MitarbeiterInnen aus dem
privaten Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden. Allein dies stellt eine besondere Herausforderung
für das Sicherheitsgewerbe dar.

Beängstigend das zunehmende Auftreten von privaten Sicherheitsunternehmen in Krisen- und
Kriegsgebieten (z.B. Irak). Auch Österreicher haben bei derartigen Firmen als Mitarbeiter und
Söldner angeheuert, was natürlich zu zahlreichen grundsätzlichen Fragen führt. Dies insbesondere
dann, wenn diese an Auseinandersetzungen und Kampfhandlungen beteiligt sind.

Mit der AB 4344/XXII.GP vom 09.08.2006 wurden die Fragen zur Entwicklung des
Sicherheitsgewerbes beantwortet. Bedauerlicherweise wurden dabei die einzelnen Fragen nicht
von allen Bundesländern vollständig beantwortet.


Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw. dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:


1.  Welche Ergebnisse wurden 2006 bei Schwerpunktkontrollen in Österreichs Kaufhäusern
erzielt (z.B. Tirol), ob die dort tätigen sogenannten Kaufhausdetektive über die notwendige
Legitimation verfügen und damit u.a. auch die vorgeschriebene Zuverlässlichkeit bzw.
überhaupt eine Gewerbeberechtigung nachweisen können? Welche Übertretungen
gewerberechtlicher Bestimmungen sind in den Bundesländern bekannt geworden?

2.           In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es für Personen, die das
Sicherheitsgewerbe ausüben als Zulassungsvoraussetzung bzw. für deren
MitarbeiterInnen (national einheitliche) obligatorische Ausbildungsbestimmungen? Gibt es
Ergänzungen zur Antwort in der AB 4344/XXII.GP vom 09.08.2006?

3.           Befürworten Sie in Österreich eine im geplanten Bundesgesetz für das private
Sicherheitsgewerbe vorgeschriebene einheitliche und obligatorische Ausbildung (d.h. sowohl
für die Gewerbetreibenden als auch für deren MitarbeiterInnen)? Wenn nein, weshalb nicht?

4.           Wie viele Personen bzw. Unternehmen übten mit Stichtag 01.01.2007 das
Sicherheitsgewerbe in Österreich aus (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und dies jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

5.           Über wie viele Mitarbeiterinnen verfügen diese Personen bzw. Unternehmen mit
Stichtag 01.01.2007 (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und dies jeweils auf Bundesländer)?

6.           Wie viele Gewerbeanmeldungen gab es im Jahr 2006 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)
sowie nach Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe?


7.           Wie vielen Gewerbeanmeldungen nach § 94 Z 62 GewO wurde im Jahr 2006 durch die
zuständigen Behörden nicht entsprochen? Was waren jeweils die Gründe dafür? In wie vielen
Fällen wies dabei der/die Bewerber/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit bzw. Befähigung
auf (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

8.           Wie viele Anerkennungen ausländischer Befähigungsnachweise für die Ausübung

des Sicherheitsgewerbes erfolgten im Jahr 2006 auf Basis der EU-Anerkennungsregeln?


9.            Durch wie viele Kontrollen wurde in den Bundesländern die Einhaltung von § 130 Abs. 9
GewO sichergestellt, nach der Gewerbetreibende verpflichtet sind, der jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörde ein Verzeichnis aller Personen vorzulegen, die für eine Tätigkeit im
Sicherheitsunternehmen angestellt werden?

10.     Wie viele Straferkenntnisse wurden im Jahr 2006 wegen Nichtvorlage bzw. Nichtanzeige der
Änderung des Personalverzeichnisses durch die jeweils zuständigen Behörden erlassen? Wie
viele Strafverfahren wurden eingeleitet? Welche Strafen wurden verhängt (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11.     In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende
Handlungen eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den
Gewerbebehörden oder den Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige
gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Bundesländer)?

12.     In wie vielen Fällen wurden derartige Mitteilungen im Jahr 2006 zum Anlass
weiterer Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Eignung genommen?
Was war jeweils das Ergebnis dieser Überprüfungen (Ersuche um Aufschlüsselung
auf die Bundesländer)?

13.     Treten Sie für eine generelle Ausweisführung (sog. Berufsausweis) und Ausweisverpflichtung
- analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von Personen die

im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber dritten Personen ein?

14.     Wenn nein, weshalb nicht?

15.     Wenn ja, werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft Gewerbetreibende die zur
Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren MitarbeiterInnen -
analog zu § 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation (Ausweis)
auch gegenüber privaten Personen vorzuweisen haben?

16.     In wie vielen Fällen wurde durch die Behörde in den Jahren im Jahr 2006 die Ausstellung
einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO entsprechende
strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


17.     In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die Behörde aus den zit. Gründen
die Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

18.     Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt? Welche Unternehmen waren dies (Angabe der
Bewachungsunternehmen, Genehmigungsdatum und Befristung)? Gibt es Ergänzungen zur
Antwort in der AB 4344/XXII.GP vom 09.08.2006?

19.     In wie vielen Fällen wurden Ihnen im Sicherheitsgewerbe eine unerlaubte Ausübung

der Tätigkeit im Jahr 2006 bekannt (keine Gewerbeberechtigung bzw. Überschreitung des
Berechtigungsumfanges) und Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

20.     Welche konkreten Maßnahmen wurden danach durch die zuständigen Behörden
ergriffen? Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? Wie viele eingestellt? Welche
Strafen wurden jeweils verhängt (Jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

21.     In wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von Gewerbetreibenden im
Sicherheitsgewerbe bzw. von deren MitarbeiterInnen im Jahr 2006 bei Gericht (bzw. bei der
Staatsanwaltschaft) angezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


22.     In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

23. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig
waren (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

24. Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung -
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten von
Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben(z.B. LSG) bzw. von den Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe (Ersuche um Auflistung und Darstellung dieser
gesetzlichen Regelungen)?


25.     Ist es zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben, von
Personalleasingfirmen geleaste ArbeitnehmerInnen als MitarbeiterInnen beschäftigen? Wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen?

26. Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt? In welchen Staaten gibt es ausdrückliche
Regelungen durch ein eigenes Gesetz? Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB
4344/XXII.GP vom 09.08.2006? Wenn ja, welche?

27. Welche behördlichen Maßnahmen wurden 2006 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich illegal tätig
wurden, ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, Security-Firmen, Personenschutz)?

28. Wie viele MitarbeiterInnen von sog. Securityfirmen (Sicherheitsgewerbe) gab es im Jahr 2006
mit Entsendebewilligungen bzw. Beschäftigungsbewilligungen in Österreich?


29. Können Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt sind,
ihre Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten (z.B. Irak)
anbieten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

30. Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?

31. Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als Zivilpersonen
oder Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten
(wie im Irak) tätig sind?

32. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in den letzten 10 Jahren deswegen oder in diesem
Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?