1662/J XXIII. GP
Eingelangt am
17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) - Gesetzliche
Regelungen - Daten 2006 - Perspektiven"
Im
Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP ist u.a. vereinbart, ein
Bundesgesetz für das
private Sicherheitsgewerbe zu erarbeiten und dieses in der laufenden
Legislaturperiode zu
beschließen. SPÖ Abgeordnete
treten bereits seit Jahren für ein eigenes Bundesgesetz für private
Sicherheitsdienste ein, dass einerseits den Problemen dieser Branche
sowie andererseits den
Herausforderungen und Aufgaben gerecht
wird.
Der
Markt für private Sicherheitsdienstleister wird in Österreich auf 220
Mio. Euro geschätzt,
neue
Anbieter drängen auf den Markt. Bei der EURO 2008 müssen insbesondere
im Public -
viewing-Bereich und bei sonstigen Fanveranstaltungen gut ausgebildete
MitarbeiterInnen aus dem
privaten Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden. Allein dies stellt eine
besondere Herausforderung
für das Sicherheitsgewerbe dar.
Beängstigend
das zunehmende Auftreten von privaten Sicherheitsunternehmen in Krisen- und
Kriegsgebieten (z.B. Irak). Auch Österreicher haben bei derartigen Firmen
als Mitarbeiter und
Söldner
angeheuert, was natürlich zu zahlreichen grundsätzlichen Fragen
führt. Dies insbesondere
dann,
wenn diese an Auseinandersetzungen und Kampfhandlungen beteiligt sind.
Mit der AB
4344/XXII.GP vom 09.08.2006 wurden die Fragen zur Entwicklung des
Sicherheitsgewerbes beantwortet.
Bedauerlicherweise wurden dabei die einzelnen Fragen nicht
von allen Bundesländern vollständig beantwortet.
Aus systematischen
Gründen werden ähnliche bzw. dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen und
Informationen für das Jahr 2006 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Ergebnisse wurden 2006 bei Schwerpunktkontrollen in Österreichs
Kaufhäusern
erzielt (z.B. Tirol), ob die dort tätigen sogenannten Kaufhausdetektive
über die notwendige
Legitimation
verfügen und damit u.a. auch die vorgeschriebene Zuverlässlichkeit bzw.
überhaupt eine Gewerbeberechtigung
nachweisen können? Welche Übertretungen
gewerberechtlicher Bestimmungen sind in den Bundesländern bekannt
geworden?
2.
In welchen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es für Personen, die das
Sicherheitsgewerbe ausüben als Zulassungsvoraussetzung bzw. für deren
MitarbeiterInnen (national einheitliche)
obligatorische Ausbildungsbestimmungen? Gibt es
Ergänzungen zur Antwort in der AB 4344/XXII.GP vom 09.08.2006?
3.
Befürworten Sie in Österreich eine im geplanten Bundesgesetz
für das private
Sicherheitsgewerbe vorgeschriebene einheitliche und obligatorische Ausbildung
(d.h. sowohl
für die
Gewerbetreibenden als auch für deren MitarbeiterInnen)? Wenn nein, weshalb
nicht?
4.
Wie viele Personen bzw. Unternehmen übten mit Stichtag 01.01.2007
das
Sicherheitsgewerbe
in Österreich aus (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe
und dies jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?
5.
Über wie viele Mitarbeiterinnen verfügen diese Personen bzw.
Unternehmen mit
Stichtag
01.01.2007 (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und
dies jeweils auf Bundesländer)?
6.
Wie viele Gewerbeanmeldungen gab es im Jahr 2006 (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)
sowie nach
Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe?
7.
Wie vielen Gewerbeanmeldungen nach § 94 Z 62 GewO wurde im Jahr
2006 durch die
zuständigen Behörden nicht entsprochen? Was waren jeweils die
Gründe dafür? In wie vielen
Fällen
wies dabei der/die Bewerber/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
bzw. Befähigung
auf
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
8. Wie viele Anerkennungen ausländischer Befähigungsnachweise für die Ausübung
des Sicherheitsgewerbes erfolgten im Jahr 2006 auf Basis der EU-Anerkennungsregeln?
9.
Durch wie viele Kontrollen wurde in den Bundesländern die
Einhaltung von § 130 Abs. 9
GewO sichergestellt, nach der Gewerbetreibende verpflichtet sind, der jeweils
zuständigen
Sicherheitsbehörde
ein Verzeichnis aller Personen vorzulegen, die für eine Tätigkeit im
Sicherheitsunternehmen
angestellt werden?
10.
Wie viele Straferkenntnisse wurden im Jahr 2006 wegen Nichtvorlage bzw.
Nichtanzeige der
Änderung des Personalverzeichnisses durch die jeweils zuständigen
Behörden erlassen? Wie
viele
Strafverfahren wurden eingeleitet? Welche Strafen wurden verhängt (ersuche
um
Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
11.
In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder
diskriminierende
Handlungen eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den
Gewerbebehörden
oder den Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 zur Kenntnis bzw. zur Anzeige
gebracht
(Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Bundesländer)?
12.
In wie vielen Fällen wurden derartige Mitteilungen im Jahr 2006
zum Anlass
weiterer
Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Eignung
genommen?
Was war jeweils das Ergebnis dieser Überprüfungen (Ersuche um
Aufschlüsselung
auf
die Bundesländer)?
13.
Treten Sie für eine generelle Ausweisführung (sog.
Berufsausweis) und Ausweisverpflichtung
-
analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von Personen
die
im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber dritten Personen ein?
14. Wenn nein, weshalb nicht?
15.
Wenn ja, werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft
Gewerbetreibende die zur
Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren MitarbeiterInnen
-
analog
zu § 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation (Ausweis)
auch gegenüber privaten Personen vorzuweisen haben?
16.
In wie vielen Fällen wurde durch die Behörde in den Jahren im
Jahr 2006 die Ausstellung
einer
Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO entsprechende
strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
17.
In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die Behörde
aus den zit. Gründen
die
Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
18.
Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt? Welche Unternehmen waren dies (Angabe der
Bewachungsunternehmen,
Genehmigungsdatum und Befristung)? Gibt es Ergänzungen zur
Antwort
in der AB 4344/XXII.GP vom 09.08.2006?
19. In wie vielen Fällen wurden Ihnen im Sicherheitsgewerbe eine unerlaubte Ausübung
der
Tätigkeit im Jahr 2006 bekannt (keine Gewerbeberechtigung bzw.
Überschreitung des
Berechtigungsumfanges)
und Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet
(Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
20.
Welche konkreten Maßnahmen wurden danach durch die
zuständigen Behörden
ergriffen?
Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? Wie viele eingestellt? Welche
Strafen
wurden jeweils verhängt (Jeweils Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
21.
In wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten
von Gewerbetreibenden im
Sicherheitsgewerbe
bzw. von deren MitarbeiterInnen im Jahr 2006 bei Gericht (bzw. bei der
Staatsanwaltschaft)
angezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
22.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu
rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung von
Personen,
die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
23. In wie
vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen
gerichtlichen
Verurteilung
von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig
waren
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
24. Welche
bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung -
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten
von
Personen,
die das Sicherheitsgewerbe ausüben(z.B. LSG) bzw. von den
Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe
(Ersuche um Auflistung und Darstellung dieser
gesetzlichen Regelungen)?
25.
Ist es zulässig, dass Unternehmen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben,
von
Personalleasingfirmen geleaste ArbeitnehmerInnen als MitarbeiterInnen
beschäftigen? Wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen?
26. Wie ist die
Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union geregelt? In welchen Staaten gibt es
ausdrückliche
Regelungen
durch ein eigenes Gesetz? Gibt es Ergänzungen zur Antwort in der AB
4344/XXII.GP vom 09.08.2006? Wenn ja, welche?
27. Welche
behördlichen Maßnahmen wurden 2006 gegen Personen, die das
Sicherheitsgewerbe
in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA) berechtigt
waren
auszuüben (oder gegen deren MitarbeiterInnen) und die in Österreich
illegal tätig
wurden,
ergriffen (z.B. bei Großveranstaltungen, Security-Firmen,
Personenschutz)?
28. Wie viele
MitarbeiterInnen von sog. Securityfirmen (Sicherheitsgewerbe) gab es im Jahr
2006
mit Entsendebewilligungen bzw. Beschäftigungsbewilligungen in
Österreich?
29. Können
Personen, die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Österreich berechtigt
sind,
ihre
Unternehmensleistungen in Drittstaaten sowie in Krisen- und Kriegsgebieten
(z.B. Irak)
anbieten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
30. Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen verbieten dies?
31. Mit welchen
strafrechtlichen Sanktionen haben Österreicher zu rechnen, die als
Zivilpersonen
oder
Söldner privater ausländischer Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder
Kriegsgebieten
(wie
im Irak) tätig sind?
32. Wie viele
gerichtliche Strafanzeigen wurden in den letzten 10 Jahren deswegen oder in
diesem
Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?