1663/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.10.2007
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Christine Lapp,
Genossinnen und Genossen
an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Barrierefreiheit in der akademischen Ausbildung
Die
Studienpläne an den Universitäten werden
ebenso wie jene an den
Fachhochschulen autonom erstellt. Diese Zuständigkeit
geht davon aus, dass die
Wissenschafterinnen und Wissenschafter an den Hochschulen und Universitäten
selbst besser und rascher entscheiden können, welche Inhalte
in einem Fach
gefordert sind, als
dies das Ministerium oder der Nationalrat (deren Kompetenz das
früher war) können.
Lediglich in den Hochschulen im Bereich der Gesundheitsberufe
gibt es umfangreiche inhaltliche Vorgaben durch das zuständige
Ministerium.
Diese
Überlegungen
haben insofern Schwächen, als es an den einzelnen Standorten
sehr
unterschiedliche Studienpläne geben kann, was einen Wechsel des
Studienortes
erschwert (wenn nicht unmöglich
macht) und es kann darüber hinaus
vorkommen, dass Inhalte ignoriert werden,
welche nur bedingt „marktfähig"
sind.
Am Beispiel „Barrierefreiheit" in der akademischen
Ausbildung von ArchitektInnen
und bau(technische) Berufe wird klar, dass dieses System verbesserbar ist. Der
langjährige frühere
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Lothar Müller hat auf Ersuchen
verschiedener
Behindertenorganisationen (u.a. ÖZIV
und Tiroler Blinden- und
Sehbehindertenverband) die Universitäten
kontaktiert und dort nur begrenzte
Zustimmung gefunden obwohl man annehmen könnte, dass
barrierefreies Bauen zu
den Grundelementen hochschulischer und universitärer
Bildungswege gehört,
welche mit Planen und Bauen zu tun haben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für
Wissenschaft
und
Forschung nachstehende
Anfrage:
1.
Ist dem BMWF bekannt, ob das Prinzip der Barrierefreiheit von Bauten in
den
einschlägigen
Studien an Universitäten und Fachhochschulen berücksichtigt
ist?
2.
Wenn ja, wie ist die Situation bei den Studien an den einzelnen
Studienorten
und
Fakultäten?
3.
Wenn nein,
halten Sie diese Thematik für
wichtig genug, die für die Studien
Verantwortlichen der Universitäten
und Fachhochschulen dazu einzuladen,
Barrierefreiheit als wesentlichen
Bestandteil akademischer Berufe im Bau- und
Architektursektor verbindlich im Studienangebot zu berücksichtigen.