1671/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.10.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Moser Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Umgang mit Daten der Familie Zogaj
Am 9.10.2007 schreibt Herr Armin Wolf (ORF) in seinem Moderatorentagebuch auf http://zib.orf.at/zib2/wolf/main ua. folgendes:
„Mittlerweile kursiert eine ganze Aufstellung angeblicher Anzeigen gegen verschiedene Familienmitglieder bei Medien - der REPORT hat sie heute abgefilmt. Das Perfide daran ist jedoch: Anzeigen kann bekanntlich jeder jeden. Solange es keine gerichtliche Verurteilung gibt, haben die Angezeigten als unschuldig zu gelten, das ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Und eine gerichtliche Verurteilung gibt es hier in genau einem Fall: gegen einen der beiden älteren Söhne wegen "gefährlicher Drohung" im Zuge einer Rauferei."
Da in verschiedenen Medien immer wieder Andeutungen über Anzeigen gegen einzelne Mitglieder der oben genannten Familie erwähnt wurden, liegt der Schluss nahe, dass diese Informationen aus dem BMI kommen könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie oft und wann wurden seit dem Untertauchen von Arigona Zogaj Ende September bis zum 12.10.2007 EKIS-Daten von Mitgliedern der Familie Zogaj abgefragt?
2.) Durch wen wurden diese Daten zu welchem Zeitpunkten abgefragt?
3.) Welchen Zweck hatten diese Abfragen bzw. welches dienstliche Erfordernis lag ihnen zugrunde?
4.) Wurden Daten aus der EKIS-Datenbank von dem BMI zurechenbaren
Personen im Zeitraum von 30.9.2007 bis 12.10.2007 an JournalistInnen oder PolitikerInnen weitergegeben?
5.) Bei Bejahung von Frage 4: Durch welche dem BMI zurechenbare Personen wurden diese Daten an welche JournalistInnen oder PolitikerInnen weitergegeben und welchen Zweck hatte die Weitergabe dieser Daten?
6.) Wurde die Weitergabe von EKIS-Daten an JournalistInnen oder
PolitikerInnen durch Sie oder Angehörige Ihres Ministerbüros aktiv gefördert?
7.) Bei Bejahung von Frage 6: Aus welchem Grund?
8.) Welche Schritte werden von Ihnen unternommen werden, um in Hinkunft das unbefugte Durchsickern von Daten aus der EKIS-Datenbank hintanzuhalten?