1673/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verein der Freunde der Wiener Polizei - 2

Aufgrund der Aktualität, der weiteren Erkenntnisse, der Prüfung durch das BIA und
der Berichterstattung im Prozessfall Horngacher und der bereits am 26. April 2007
von den NAbg. Mayerhofer und Rosenkranz mit der Nr. 734/J eingebrachten parla-
mentarischen Anfrage ergeben sich weitere, aufklärungsbedürftige Aspekte.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.            Aus welchen Personen setzte sich das Vorstandsgremium des Vereins der
Freunde der Wiener Polizei seit dem Jahr 1999 zusammen?

2.            Welche der oben angesprochenen Personen waren in diesem Zeitraum Be-
dienstete des Bundesministeriums für Inneres?

3.            Welche der oben angesprochenen Personen waren in diesem Zeitraum Be-
dienstete der Bundespolizeidirektion Wien?

4.            Welche der oben angesprochenen Personen waren in diesem Zeitraum Be-
dienstete der Sicherheitsdirektion Wien?

5.            Ist Ihnen die 214 Mitglieder umfassende Vereinsliste bekannt?

6.            Wenn ja, wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres sind Mit-
glieder in diesem Verein?

7.            Wie viele Staatsanwälte sind Mitglied in diesem Verein?

8.            Wie viele Richter sind Mitglied in diesem Verein?

9.            Wenn nein, wann werden sie die Vereinsmitgliedsliste einsehen?

10.  Wurden die Statuten des Vereins gemäß § 12 Vereinsgesetz geprüft?
11. Von wem wurden die Statuten
überprüft?


12. Wann wurden die Statuten überprüft?

13. Wurden die Statuten in Hinblick auf § 278 (Bildung einer kriminellen Vereini-
     
gung) iVm §§ 304 und 307 StGB überprüft?

14.  Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung?
15.  Wenn nein, warum nicht?

16.     Wurde nun der Verein in Hinblick auf § 278 iVm §§ 304 und 307 StGB über-
      
prüft?

17.     Ist der Tatbestand des § 278 StGB erfüllt?

18.     Bestand bei der Prüfung der Statuten in diesem besonderen Fall ein Interes-
      senskonflikt?

19.     Welche Spenden wurden seit bestehen des Vereins an die Wiener Polizei
      oder das Bundesministerium f
ür Inneres übergeben?

20. Welche Spenden aufgegliedert nach Übergabedatum, Höhe der Spenden und
     
Gegenstand der Spenden, wurden seit bestehen des Vereins an das Bun-
     
desministerium für Inneres übergeben?

21. Ist es korrekt, dass Beamte vom verein zum Gansl-Esssen" geladen wurden?
22. Wie viele Beamte wurden vom Verein über die Jahre geladen?
23. Wer wurde dazu eingeladen?

24. Wann hat die Wiener Polizei die Staatsanwälte zu einem Dinner ins Bristol ge-
      laden?

25. Wer hat eingeladen?

26.      Wer wurde eingeladen?

27.      Ist es korrekt, dass der Verein die Gesamtrechnung beglichen hat?

28. Wie viele Beamte der Polizei Wien haben seit dem Jahr 2000 Nebentätigkei-
      ten genehmigt bekommen?

29. Welche Art von Nebentätigkeiten, aufgegliedert nach Anzahl, Art, Umfang und
      Branche, wurden genehmigt?


30. Wie viele der Beamten der Frage 28 haben für ihre Nebentätigkeiten Geldleis-
       tungen bekommen?

31.  Wie viele der Beamten der Frage 28 haben für ihre Nebentätigkeiten Sachleis-
       tungen bekommen?


32.     Wie hoch war das Budget der Wiener Polizei für Repräsentationsausgaben,
     
aufgegliedert auf die Jahre 2000 bis 2007?

33.     Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben der Wiener Polizei, aufgeglie-
      dert auf die Jahre 2000 bis 2006?

34.     Welche Repräsentationsausgaben wurden der Wiener Polizei vom Verein, seit
      bestehen des Vereins, aufgegliedert nach Art und H
öhe der Ausgaben, er-
      setzt?

35. Wie oft wurden von der Wiener Polizei eingeladene ausländische Kollegen auf
                 Kosten des Vereins in Wien untergebracht?

36. Warum kam es zu einer Einladung durch die Polizei, wenn keine Mittel für eine
       solche vorhanden waren?

37.  Handelt es sich dabei um eine übliche Vorgehensweise in Ihrem Ressort?

38.  Wie viele Beamte haben seit bestehen des Vereins eine Unterstützung gemäß
                
Ziffer 4 der Statuten des Vereins der Freunde der Wiener Polizei erhalten?

39. Wie viele Angehörige von Beamten haben seit bestehen des Vereins eine Un-
       terst
ützung gemäß Ziffer 4 der Statuten des Vereins der Freunde der Wiener
       Polizei erhalten?

40. Welche Unterstützungen, aufgegliedert nach Art und Umfang, gemäß Ziffer 4
     
der Statuten des Vereins der Freunde der Wiener Polizei wurden gewährt?

41.  Wie viele Personen haben seit bestehen des Vereins eine Anerkennung ge-
       m
äß Ziffer 3 der Statuten des Vereins der Freunde der Wiener Polizei erhal-
      
ten?

42. Wie viele Beamte der Wiener Polizei haben seit bestehen des Vereins eine
     
Anerkennung gemäß Ziffer 3 der Statuten des Vereins der Freunde der Wie-
     
ner Polizei erhalten?

43.     Welcher Form war diese Anerkennung?

44.     Wurden Anerkennungen gemäß Ziffer 3 der Statuten des Vereins der Freunde
     
der Wiener Polizei seit bestehen des Vereins auch Vorstandsmitglieder zu
      Teil?