1676/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Barrierefreiheit in Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft

Für körperbehinderte Menschen stellen Behördenwege aufgrund fehlender Barrierefreiheit in vielen Fällen nach wie vor eine erhebliche Belastung dar. Auch das Erreichen des Arbeitsplatzes oder des Studienortes ist nicht selten mit erheblichen Hürden für die Betroffenen verbunden. Ziel des Bundes ist es, dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind. Das gilt natürlich auch für die Gebäude der Bundesimmobiliengesellschaft.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Wie viele und welche Gebäude stehen im Eigentum der BIG?

2.      Wie viele und welche dieser Gebäude sind barrierefrei?

3.              Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Gebäude im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft barrierefrei zugänglich zu machen?

4.              In welchem Zeitraum wird dies geschehen?

5.              Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen?

6.              Wie hoch war der Gewinn der Bundesimmobiliengesellschaft im vergangenen Jahr?

7.              Wurde für die Gebäude der BIG evaluiert, ob im Notfall eine selbständige Evakuierung von Behinderten möglich ist?

8.              Wenn ja, in welchen Gebäuden ist das nicht der Fall?

9.      Wie und von wem wird evaluiert, ob ein Gebäude der BIG barrierefrei ist?

10.       Sind bei der Evaluierung Behindertenorganisationen eingebunden?

11.       Wenn ja, welche?

12.       Wenn nein, warum nicht?