168/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unangemeldete und damit illegale Demonstration der Grünen vor dem

Bundeskanzleramt am 5. Dezember 2006 aus Anlass des Ministerrates

Demonstrationen - Versammlungen" nach dem Versammlungsgesetz 1953 - sind  gestattet, müssen aber mindestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung  (Einlangen bei der Behörde) unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der  Versammlung der Behörde schriftlich angezeigt werden. Für die Wahrung des  Gesetzes und für die Aufrechterhaltung der Ordnung in einer Versammlung haben  zunächst deren Leiter und Ordner Sorge zu tragen." Wenn eine Versammlung  gegen die Vorschriften dieses Gesetzes veranstaltet wird, so ist sie von der Behörde  zu untersagen und nach Umständen aufzulösen." „Übertretungen dieses Gesetzes  sind .... mit Arrest bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 720 Euro zu  ahnden."

Bereits am 30. November 2006 wurde in der APA der Ministerratstermin vom 5.  Dezember angekündigt.

Die Dritte Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig und die Abgeordnete zum  Nationalrat Mag. Stoisits hielten am 30. November eine Pressekonferenz ab, die sich  dem Thema des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für neugeborene Kinder von  Ausländern widmete.

In den folgenden Tagen wurde laufend öffentlich darüber debattiert, ob ein die  Regelungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes gesetzeskonform um-  setzender Erlass des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und  Konsumentenschutz oder das Gesetz selbst zu ändern wären, wenn man eine  Auszahlung von Familienleistungen auch für den Zeitraum der Prüfung der  Aufenthaltsberechtigung eines Neugeborenen ermöglichen will.

Nach Medienberichten samt Fotografien haben am 5. Dezember zum angekündigten  Termin des Ministerrates (zumindest) folgende Personen vor dem Bundeskanzleramt  eine nicht angemeldete - und damit illegale - Demonstration abgehalten: die Dritte  Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig, die Klubobfrau der Grünen im niederöster-  reichischen Landtag Dr. Petrovic, die Klubobfrau der Grünen im Wiener Landtag  Mag. Vassilakou, die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Mag. Wein-  zinger sowie die Wiener Gemeinderätin Mag. Alev Korun. Alle genannten  Demonstrantinnen haben bei ihrer Angelobung als Abgeordnete eine Landtags oder  des Nationalrats die stete und volle Beobachtung der Gesetze gelobt.

Die Dritte Nationalratspräsidentin bestätigte der APA selbst, dass es sich um eine de  facto unangemeldete Versammlung" handle (APA 134 vom 5. Dezember 2006). Im  OTS057 vom 5. Dezember 2006 der Grünen begründet sie sogar selbst die Aktion",  hat sie also nach aller Wahrscheinlichkeit selbst organisiert, zumindest aber  gutgeheißen und sich daran ohne Bedenken beteiligt.


Eine Anzeige gab es allerdings trotzdem nicht." (APA 134 vom 5. Dezember 2006)

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau  Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   War die Versammlung der Dritten Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig, der  Klubobfrau der Grünen  im  niederösterreichischen  Landtag  Dr.  Petrovic,  der  Klubobfrau der Grünen im Wiener Landtag Mag. Vassilakou, der Abgeordneten  zum Nationalrat Mag. Stoisits und Mag. Weinzinger sowie der Wiener Gemeinde-  rätin Mag. Alev Korun am 5. Dezember 2006 vor dem Bundeskanzleramt ord-  nungsgemäß angemeldet?

a)            Wenn ja, wann, zu welchem Zweck, für welchen Ort und welche Zeit wurde sie  von wem angemeldet?

b)            Wenn nein, wurde sie von der Polizei gesetzeskonform aufgelöst? Wenn nein,  warum nicht?

 

2.             Wenn   es  sich   um   eine   unangemeldete   und   damit  illegale   Demonstration  gehandelt  hat:  Wird  die  Übertretung  des Versammlungsgesetzes  geahndet  werden? Wenn nein, warum nicht?

3.             Wie beurteilen Sie die Beispielswirkung, wenn Gesetze von höchsten Repräsen-  tanten des Staates wie einer Nationalratspräsidentin und Abgeordneten, die auf  die Gesetze vereidigt sind, bewusst missachtet werden?

4.             Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Pflicht zur Einhaltung des  Versammlungsgesetzes öffentlich mit Nachdruck klarzustellen?

Wien, den 14. November 2006