168/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend unangemeldete und damit illegale Demonstration der Grünen vor dem
Bundeskanzleramt am 5. Dezember 2006 aus Anlass des Ministerrates
Demonstrationen - „Versammlungen" nach dem Versammlungsgesetz 1953 - sind gestattet, müssen aber mindestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung (Einlangen bei der Behörde) unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde schriftlich angezeigt werden. „Für die Wahrung des Gesetzes und für die Aufrechterhaltung der Ordnung in einer Versammlung haben zunächst deren Leiter und Ordner Sorge zu tragen." „Wenn eine Versammlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes veranstaltet wird, so ist sie von der Behörde zu untersagen und nach Umständen aufzulösen." „Übertretungen dieses Gesetzes sind .... mit Arrest bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 720 Euro zu ahnden."
Bereits am 30. November 2006 wurde in der APA der Ministerratstermin vom 5. Dezember angekündigt.
Die Dritte Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig und die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Stoisits hielten am 30. November eine Pressekonferenz ab, die sich dem Thema des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für neugeborene Kinder von Ausländern widmete.
In den folgenden Tagen wurde laufend öffentlich darüber debattiert, ob ein die Regelungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes gesetzeskonform um- setzender Erlass des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz oder das Gesetz selbst zu ändern wären, wenn man eine Auszahlung von Familienleistungen auch für den Zeitraum der Prüfung der Aufenthaltsberechtigung eines Neugeborenen ermöglichen will.
Nach Medienberichten samt Fotografien haben am 5. Dezember zum angekündigten Termin des Ministerrates (zumindest) folgende Personen vor dem Bundeskanzleramt eine nicht angemeldete - und damit illegale - Demonstration abgehalten: die Dritte Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig, die Klubobfrau der Grünen im niederöster- reichischen Landtag Dr. Petrovic, die Klubobfrau der Grünen im Wiener Landtag Mag. Vassilakou, die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Mag. Wein- zinger sowie die Wiener Gemeinderätin Mag. Alev Korun. Alle genannten Demonstrantinnen haben bei ihrer Angelobung als Abgeordnete eine Landtags oder des Nationalrats die stete und volle Beobachtung der Gesetze gelobt.
Die Dritte Nationalratspräsidentin bestätigte der APA selbst, dass es sich „um eine de facto unangemeldete Versammlung" handle (APA 134 vom 5. Dezember 2006). Im OTS057 vom 5. Dezember 2006 der Grünen begründet sie sogar selbst die „Aktion", hat sie also nach aller Wahrscheinlichkeit selbst organisiert, zumindest aber gutgeheißen und sich daran ohne Bedenken beteiligt.
„Eine Anzeige gab es allerdings trotzdem nicht." (APA 134 vom 5. Dezember 2006)
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. War die Versammlung der Dritten Nationalratspräsidentin Dr. Glawischnig, der Klubobfrau der Grünen im niederösterreichischen Landtag Dr. Petrovic, der Klubobfrau der Grünen im Wiener Landtag Mag. Vassilakou, der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Mag. Weinzinger sowie der Wiener Gemeinde- rätin Mag. Alev Korun am 5. Dezember 2006 vor dem Bundeskanzleramt ord- nungsgemäß angemeldet?
a) Wenn ja, wann, zu welchem Zweck, für welchen Ort und welche Zeit wurde sie von wem angemeldet?
b) Wenn nein, wurde sie von der Polizei gesetzeskonform aufgelöst? Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn es sich um eine unangemeldete und damit illegale Demonstration gehandelt hat: Wird die Übertretung des Versammlungsgesetzes geahndet werden? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie die Beispielswirkung, wenn Gesetze von höchsten Repräsen- tanten des Staates wie einer Nationalratspräsidentin und Abgeordneten, die auf die Gesetze vereidigt sind, bewusst missachtet werden?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Pflicht zur Einhaltung des Versammlungsgesetzes öffentlich mit Nachdruck klarzustellen?
Wien, den 14. November 2006