1683/J XXIII. GP
Eingelangt am
24.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Zanger, Neubauer
und
anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wiedereinführung der Ruhensbestimmungen/Teilpensionsregelung für Beamte
In einer APA-Aussendung am 30. Juli 2007 wird berichtet, dass die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst die Ruhensbestimmungen für Beamte wieder einführen möchte.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden (G 67/05), dass die sogenannten Ruhensbestimmungen für Beamte verfassungswidrig sind. Die Ruhegenüsse von Beamten stellen - wie der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach festgestellt hat - ein öffentlichrechtliches Entgelt dar. Sie haben nicht den Charakter einer Versorgungsleistung. Die Kürzung dieses Entgelts allein aufgrund des Umstandes, dass neben der Pension ein Erwerbseinkommen bezogen wird, ist sachfremd und daher gleichheitswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis festgestellt, dass aus der Teilpensionsregelung keine finanziellen Einsparungen beziffert werden konnten.
Auf die schriftliche Anfrage des Nationalratsabgeordneten Zanger während der Budgetverhandlungen im Nationalrat antworteten sie wie folgt (Anfragebeantwortung Nr. 654/JBA): „Ich ersuche um Verständnis, dass diese Frage in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden kann, weil dazu insbesondere in den ausgegliederten Unternehmungen umfangreiche Erhebungen durchzuführen sind. Ergänzend wird angemerkt, dass mit der Aufhebung des Teilpensionsgesetzes keinerlei Einsparungen verbunden sein dürften - im Gegenteil: durch die Aufhebung des Teilpensionsgesetzes ist dem Ruhestandsbeamten die Möglichkeit gegeben, bei ungekürztem Ruhebezug jegliche Erwerbstätigkeit zu verfolgen."
Dass mit der Aufhebung der Teilpensionsregelung Einsparungen nicht verbunden waren, steht außer Zweifel.
Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie viele Beamte in den Bundesministerien waren von der Teilpensionierungsre-gelung (Ruhensbestimmungen), welche auf Grund des Verfassungsgerichtshofs- Erkenntnisses (G 67/05) aufgehoben wurde, betroffen?, (Aufgegliedert in Ver-wendungs-, Gehaltsgruppen und Dienstklassen (inklusive Hochschullehrer) und die damit verbundenen Einsparungen)
2. Wie viele betroffene Beamte gab es in den nachgeordneten Dienststellen der Bun-desministerien? (Aufgegliedert in Verwendungs-, Gehaltsgruppen und Dienstklas-sen und die damit verbundenen Einsparungen und Einnahmen für den Staat)
3. Wie viele betroffene Beamte gab es in den ausgegliederten Institutionen (ÖBB, PTA, ÖBF)? (Aufgegliedert in Verwendungs-, Gehaltsgruppen und Dienstklassen und die damit verbundenen Einsparungen und Einnahmen für den Staat)
4. Wie viele Landesbeamte waren von dieser Regelung betroffen (aufgegliedert nach Bundesländer, Verwendungs-, Gehaltsgruppen und Dienstklassen und die damit verbundenen Einsparungen und Einnahmen für den Staat)?
5. Wie hoch waren die Einsparungen bei den durch die Steuern verkürzten Ruhe-standsbezügen gesamt (Aufgegliedert nach Bund und den einzelnen Ländern)?
6. Wie hoch waren die Steuereinnahmen durch die Erwerbstätigkeit der Beamten, die in diese Teilpensionsregelung gefallen sind gesamt?
7. Gibt es Berechnungen wie hoch ungefähr die Einnahmen und Einsparungen für den Staat wären, wenn diese oder eine ähnliche Regelung wieder eingeführt wird?