1686/J XXIII. GP
Eingelangt am 24.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden"
EU-weit gibt es nach Schätzungen jährlich ca. 45.000 Unfälle mit Feuerwerkskörper. Eine neue europäische Richtlinie soll verbesserte Sicherheitsstandards bringen (EU-RL über das „Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände"). Ob allerdings, die dabei vorgesehene CE-Kennzeichnung für Feuerwerkskörper zur Verbesserung des Sicherheitsstatus ausreicht, muss in Anbetracht der Erfahrungen mit CE-Kinderspielzeug aus China ausdrücklich bezweifelt werden. Das CE-Zeichen wird irrtümlich als Sicherheitszeichen wahrgenommen, obwohl Produkte nur in Ausnahmefällen von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Nach Information der deutschen Verbraucherzentrale wird die CE-Kennzeichnung auf Produkten aus China überdies häufig gefälscht.
Geschätzte 8-9 Mio. Euro werden um Silvester in Österreich für den Kauf von Feuerwerkskörper umgesetzt. Da Feuerwerkskörper von Handel immer früher angeboten werden, kracht es auch immer früher bereits, Tage vor Silvester. Ab diesem Zeitpunkt haben wir auch die bekannten Probleme, wie Unfälle und Brände. Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 werden weiterhin nicht eingehalten.
Silvester 2006/2007 kam es in Österreich ebenfalls wieder zu zahlreichen Unfällen und Verletzungen. In Salzburg starb ein junger Mann aus Bayern an Kopfverletzungen, als ihm ein selbstgebauter Knallkörper in den Händen explodierte. Die Feuerwehren waren österreichweit im Dauereinsatz, zahlreiche Brände mussten gelöscht werden, die durch Silvesterraketen ausgelöst wurden.
Unfälle mit schwersten Verletzungen, die durch (meist selbst gebastelte) Feuerwerkskörper und Böller ausgelöst wurden, gab es auch im laufenden Jahr 2007. So ereignete sich im April 2007 ein weiterer Todesfall, in Niederösterreich wurde im Mai dieses Jahres einem Jugendlichen die Hand abgerissen, als er mit Schweizerkracher hantierte.
Die jährlichen Gesundheitsschäden und Verletzungsfolgen durch Feuerwerkskörper werden nicht nur in der Öffentlichkeit absolut unterschätzt, auch von zuständigen Behörden. Nicht anders ist die damalige Antwort der BM für Gesundheit und Frauen in der AB 3461/XXII.GP vom 07.12.2005 zu verstehen.
„Feuerwerkskörper bergen bei unsachgemäßer Handhabung ein erhebliches Verletzungspotential, wobei Verbrennungen, Verletzungen an den Extremitäten (Hand) und Gehörbeeinträchtigungen am häufigsten sind. Wie die vorhandenen Daten über die Häufigkeit und Schwere der Verletzungen allerdings auch zeigen, ist das effektive Gesundheitsrisiko insgesamt eher gering.“ (AB 3461/XXII.GP vom 07.12.2005)
Presseberichten zufolge sind in Deutschland alljährlich rund 8.000 Menschen von einen Knalltrauma zu Silvester betroffen. Oft die Folge, ein lebenslang bleibender Hörverlust. Genaue Statistiken über alle Todesfälle und Verletzungen (z.B. Verbrennungen, Augenverletzungen etc.) durch Feuerwerkskörper um Silvester sind europaweit nicht bekannt, dies gilt auch für Österreich. Die bisherigen offiziellen Schätzungen des Gesundheitsressorts wurden jährlich durch die tatsächlichen Krankenhaus- und Ambulanzaufnahmen und Behandlungszahlen eindeutig widerlegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie schätzen Sie nun - nach den bekannt gewordenen Vorfällen von Silvester 2005/2006 und 2006/2007 - grundsätzlich das gesundheitliche Risiko von Feuerwerkskörpern ein?
2. Welche konkreten Verletzungen durch Feuerwerkskörper sind Ihnen in den Jahren 2005 und 2006 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)? Wie viele Todesfälle sind Ihnen bekannt geworden?
3. Wie viele Unfälle mit Personenschäden durch Feuerwerkskörper (z.B. Böller, Raketen etc.) und darauf folgender medizinischer Behandlung sind Ihnen 2005 und 2006 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4. Wie hoch schätzen Sie die Gesamtzahl der Verletzten in den Jahren 2005 und 2006 ein (sofern keine konkreten Zahlen vorliegen)?
5. Sind Ihnen diesbezügliche Unfalls- und Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt? Wenn ja, welche?
6. Wie viele Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper und darauf medizinischer Behandlung sind Ihnen zu Silvester 2005/2006 und Silvester 2006/2007 bekannt geworden?
7. Ab welchem Lärmpegel kann ein abgefeuerter Feuerwerkskörper (Böller) gesundheitlich gefährlich sein?
8. Sehen Sie in Anbetracht der zahlreichen Unfälle mit Personen- und Sachschaden durch Feuerwerkskörper in Österreich einen legislativen Handlungsbedarf?
9. Treten sie dabei für ein - über das Pyrotechnikgesetz hinaus - generelles Abgabe- und Verwendungsverbot für Kinder und Jugendliche, wie es z.B. das OÖ Jugendschutzgesetz 2001 zumindest bis zum 14.Lebensjahr vorsieht ein?
10. Treten sie dabei für eine Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen, Warnhinweise und Gebrauchanleitungen ein?
11. Treten sie dabei für eine generelle Beschränkung des Verkaufs auf den Fachhandel ein?
12. Treten Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips auch in Österreich für eine Einschränkung oder Verbot des Verkaufes von Feuerwerkskörpern der Klasse II an private Konsumenten ein (wie dies z.B. in der Schweiz und - im eingeschränkten Maß - auch in Deutschland der Fall ist)? Wenn nein, weshalb nicht?
13. Werden Sie eine systematische Unfallursachenforschung von Unfällen mit Feuerwerkskörpern, Böllern etc. veranlassen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, weshalb nicht?
14. Wie werden Sie die Bevölkerung über Risken von Feuerwerkskörpern aufklären?