169/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Füller
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst
Aus vielen
Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für
Ferialarbeit
oder Ferialpraxis
wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in
diesem Bereich bekannt.
Zum
einen verlangen mittlere und höhere Schulen von ihren SchülerInnen
die nachgewiesene
Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen
Ferialpraxis, um den
für den
Schulabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.
Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern,
Studentinnen und Studenten
gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit
aufzubessern.
Da
die Anzahl der angebotenen Ferialpraxis- und Ferialarbeitsplätze dem
Vernehmen nach
immer geringer und
damit die Situation der SchülerInnen und StudentInnen in ihrer
Ausbildung zusätzlich erschwert wird, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Nach welchen
rechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie
SV-Anmeldung)
können FerialpraktikantInnen, die zur Absolvierung einer Praxis
während der Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind,
a) in der Bundesverwaltung,
b) in den wirtschaftlichen Betrieben des Bundes,
c) in den ausgegliederten Gesellschaften des Bundes,
d)
in den Forschungseinrichtungen des Bundes,
beschäftigt
werden?
2. Ist Ihnen bekannt, dass FerialarbeitgeberInnen,
bzw. PraxisarbeitgeberInnen im Bereich
des Bundes nach Abschluss der Praxis
zu Nachzahlungen von SV - Beiträgen verpflichtet
wurden?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, bzw. in welcher Höhe und wodurch begründet?
3. Nach welchen rechtlichen Bedingungen können in der
Bundesverwaltung (für die in der
Frage 1. a) bis 1. d) genannten Bereiche)
a) FerialpraktikantInnen oder
b) FerialarbeiterInnen oder
c)
BerufspraktikantInnen
beschäftigt
werden?
4. Waren
in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, zu welchen Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialpraktikantInnen
beschäftigt?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Waren in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, zu welchen
Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialarbeiterInnen
beschäftigt?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Waren in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, zu welchen
Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) BerufspraktikantInnen
beschäftigt?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Beabsichtigen Sie rechtliche Änderungen zur einfacheren und
leichteren Beschäftigung
von FerialpraktikantInnen in der Bundesverwaltung (für die in der
Frage 1. a) bis 1. d)
genannten Bereiche)?
a) Wenn ja, welche?
aa) Werden diese bereits
für die Ferienmonate im Sommer 2007 zur Verfügung
stehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigen Sie rechtliche Änderungen zur einfacheren und
leichteren Beschäftigung
von FerialarbeiterInnen in der
Bundesverwaltung (für die in der Frage 1a) bis 1d)
genannten Bereiche)?
a) Wenn ja, welche?
aa) Werden diese bereits für die
Ferienmonate im Sommer 2007 zur Verfügung
stehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Beabsichtigen Sie im
kommenden Jahr (Sommer 2007) in Ihrem Ressort, und zu
welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer
und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung)
FerialpraktikantInnen zu beschäftigen?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr
(Sommer 2007) in Ihrem Ressort, und zu
welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer
und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung)
FerialarbeiterInnen zu beschäftigen?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr
(Sommer 2007) in Ihrem Ressort, und zu
welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer
und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung)
BerufspraktikantInnen zu beschäftigen?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?