1691/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.10.2007
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Verwendung des Bundeswappens durch den "Verein der Freunde der Wiener Polizei"

 

 

Auf den Mitgliedsausweisen von Angehörigen des „Vereins der Freunde der Wiener Polizei“ ist ua. eine Abbildung des Bundeswappens zu sehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.)    Ist der „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ eine juristische Person gemäß § 4 Abs. 4 WappenG, die durch Bundesgesetz zur Führung des Bundeswappens berechtigt ist oder der dieses Recht durch einen Verwaltungsakt aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen wurde?

 

2.)    Bei Bejahung von Frage 1: Durch welches Bundesgesetz bzw. durch welchen Verwaltungsakt aufgrund welcher bundesgesetzlichen Bestimmung ist das Führen des Bundeswappens durch den genannten Verein gedeckt?

 

3.)    Ist die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens durch den genannten Verein geeignet, iSv. § 7 WappenG eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen?

 

4.)    Wird bzw. wurde bereits ein Strafverfahren wegen Verwirklichung der in § 8 Z. 1 oder Z. 4 WappenG beschriebenen Tatbestände eingeleitet?

 

5.)    Bei Verneinung von Frage 4: Warum nicht?