1692/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.10.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend § 115 Fremdenpolizeigesetz

 

An dieser Bestimmung, nach der im Jahr 2006 6 strafgerichtlicheVerurteilungen ausgesprochen wurden und Medienberichten zufolge im Jahr 2007 eine Ehefrau und die Stieftochter eines Betroffenen zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, gibt es berechtigte Kritik.  Zuletzt hat der Innenminister persönlich in der Sondersitzung des Parlaments dem Pfarrer Friedl gedankt, der Arigona Zogaj Unterschlupf gewährt hat, obwohl diese  - allgemein bekannt  - in Abschiebegefahr war. Das lässt die Vermutung zu, dass der Änderungsbedarf nun auch im BMI erkannt wurde.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Planen Sie dem Nationalrat einen Entwurf für eine Änderung der Bestimmung des

§115 Fremdenpolizeigesetz (FPG) vorzulegen?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Ist bei unentgeltlicher zur Verfügung Stellung eines Schlafplatzes nach 

Rechtsansicht Ihres Hauses (Der Text des § 115 stammt ja aus Ihrer Legistik) der

objektive Tatbestand (es ist klar, dass auf subjektiver Tatseite zumindest dolus

eventualis hinsichtlich der Vereitelung/Verzögerung behördlicher Maßnahmen

vorliegen muss) des § 115 FPG erfüllt?


4. In den Gesetzesmaterialien steht, dass humanitäre Hilfe straffrei ist.

Wie definieren sie in diesem Zusammenhang humanitäre Hilfe?

 

5. Kann die humanitäre Hilfe auch in der zur Verfügung Stellung eines Schlafplatzes

liegen?

 

6. Wenn ja, warum ist gemäß den Gesetzesmaterialien das Verstecken eines

Fremden in einer Wohnung strafbar?

 

7. Die Bestimmung kann die Strafbarkeit enger Familienangehöriger zur Folge

haben.

 

8. War das bei der Verfassung des Entwurfes zum Fremdenrechtspaket intendiert?

 

9. Wenn ja, wie beurteilen Sie den Einwand des zust. Abteilungsleiters des BMJ,

dass dadurch strafrechtliche Grundsätze (Angehörigenprivileg) verletzt werden?

 

10. Wenn ja, finden sie es weniger strafwürdig, wenn eine Ehefrau Ihren unter

Verdacht des Mordes stehenden Ehegatten vor der Polizei verheimlicht und dadurch

Der  Strafverfolgung entzieht?

 

11. Wenn nein, warum wird die Bestimmung des § 115 FPG nicht geändert?