1693/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.10.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen

 

Weiterhin herrscht Unklarheit über Anzahl und Vergabepraxis bei humanitären Aufenthaltsgenehmigungen. Insbesondere werfen die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom Oktober neuerliche Fragen auf.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Wie viele humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsbewilligungen und

Niederlassungsbewilligungen) wurden in den Jahren

a. 2003

b. 2004

c. 2005

d. 2006

e. bis 1.11.2007 erteilt?

 

2. In wie vielen Fällen davon wurde im Jahr

a. 2006

b. bis 1.11.2007 eine Aufenthaltsgenehmigung gestützt auf § 73 Abs. 4 NAG erteilt?

 

3. In wie vielen Fällen davon wurde im Jahr

a. 2006

b. bis 1.11.2007 eine Aufenthaltsgenehmigung gestützt auf § 74 NAG erteilt?


4. Wie viele Ersuchen um Zustimmung zur Erteilung wurden in den Jahren

a. 2003

b. 2004

c. 2005

d. 2006

e. bis 1.11.2007 an das BMI herangetragen?

 

5. In wie vielen Fällen erfolgte

a. 2003

b. 2004

c. 2005

d. 2006

e. bis 1.11.2007 keine Zustimmung des BMI?

 

6. Sind Sie der Auffassung, dass nach dem Beschluss der

Landeshauptleutekonferenz vom 10.10.2007  Integrationsgrad und

Sprachkenntnisse der Betroffenen eine  zentrale Rolle bei der Vergabe der

Bewilligungen spielen? 

 

7. Wenn ja, wie äußert sich das im Erteilungsverfahren?

 

8. Sind Sie der Auffassung, dass bis zum 10.10.2007 Integrationsgrad und

Sprachkenntnisse bei der Vergabe humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen

irrelevant waren?

 

9. Wenn nein, worin besteht dann die „neue Vorgangsweise“?

 

10. Wie sind die Landeshauptleute nun in das Verfahren zur Erteilung einer

humanitären Aufenthaltsgenehmigung eingebunden?

 

11. Geben diese zusätzlich zur Bezirkshauptmannschaft eine Empfehlung ab?

 

12. Wenn ein Landeshauptmann/eine Landeshauptfrau um die Zustimmung zur

Erteilung einer humanitären Aufenthaltsgenehmigung beim BMI ersucht. Wird dann

die Zustimmung erteilt?

 

13. Wenn nein, worin liegt dann der Unterschied zur bisherigen

Rechtslage/Rechtspraxis?

 

14. Zu den veröffentlichten Verfahrensdaten der Familie Zogaj. Hat die Familie der

Veröffentlichung der Verfahrensdaten auf der Homepage des BMI und von

Privatfotos zugestimmt?

 

15. Wenn nein, betrachten sie diese Vorgangsweise im Einklang mit dem

Datenschutzrecht und den Persönlichkeitsrechten?

 

16. Es gibt Vermutungen, dass die Fotoaufnahmen vom österr.

Verbindungsbeamten im Kosovo stammen. Ist das richtig?

 

17. Wenn ja, über wessen Auftrag wurden diese Fotos angefertigt?


18. Sind solche Aufträge vom Tätigkeitsprofil eines Verbindungsbeamten umfasst?

 

19. Wenn nein, wird es disziplinäre Maßnahmen gegen diesen Beamten geben?

 

20. Zu den Verfahrensdaten. Warum waren Sie vom November 2005 bis zum Mai

2007 nicht in der Lage, über die Berufung in Sachen humanitäre

Niederlassungsbewilligung der Familie Zogaj zu entscheiden? 

 

21. Abschließend zum Vollzug des 7 Hauptstückes des NAG. Sie haben mehrfach

angekündigt, kein generelles Bleiberecht verfügen zu wollen. Was verstehen Sie

unter einem generellen Bleiberecht?