1704/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rosenkranz
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Bleiberecht
Laut einer Aussendung der Austria
Presseagentur vom 11. Oktober 2007 fordert
Bundespräsident Dr.
Fischer ein Bleiberecht nach sieben Jahren:
„ ,lch bin
mir der Schwierigkeiten, die mit Problemen der Asylgewährung und
der Zu-
wanderung
nach Österreich verbunden sind und der kontroversiellen
Positionen, wie
sie nicht zuletzt auch in der Parlamentsdebatte oder in Stellungnahmen aus der
Be-
völkerung zu
diesen Fragen sichtbar werden, voll bewusst', sagte heute Bundesprä-
sident
Dr. Heinz Fischer.
Dennoch
sollten wir bemüht sein, bei diesen ins Grundsätzliche
gehenden Fragen
nicht
das Trennende in den Vordergrund zu stellen, sondern konsensfähige Positio-
nen zu suchen.
Ausgangspunkt
muss sein, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und ein
Rechtsstaat
bleiben muss. Das bedeutet aber nicht nur, bindende Gesetzesbestimmungen zu
beachten,
sondern auch die in den Gesetzen vorhandenen Spielräume, wie z.B.
die
Möglichkeit der
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, in
fairer Weise
anzuwenden. Und es bedeutet weiters, dass die Europäische Men-
schenrechtskonvention und die sonst
bestehenden Grundrechtsnormen Richtschnur
unserer Politik sein müssen.
Aufsehenerregende
Einzelfälle, die besondere Aufmerksamkeit finden, ändern nichts
daran,
dass es um tausende Fälle und daher auch um tausende Schicksale
von
Menschen geht, für die Rechtsstaatlichkeit und
Chancengleichheit existieren muss.
Die Einrichtung eines eigenen Asylgerichtshofes, wie sie zuletzt auch vom
National-
rat gefordert wurde, ist zu begrüßen. Aber auch darüber hinaus
gehende Bemühun-
gen um eine Beschleunigung der anhängigen Verfahren sind notwendig.
Ich bin persönlich überzeugt,
dass auch der ,Faktor Zeit' eine große Rolle spielt. Und
dass ein großer Unterschied besteht, ob jemand, der sich
um Aufenthalt in Österreich
bemüht, seit 6
Monaten oder bereits 6 Jahre in unserem Land lebt. Es wäre klug zu
prüfen, ob es
nicht letzten Endes wesentlich mehr Vorteile als Nachteile brächte,
wenn z.B. Personen, deren Verfahren bereits aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2000
anhängig ist
(also gewissermaßen noch aus dem vergangenen Jahrhundert
stammt),
und
die unsere Sprache sprechen, Arbeit gefunden haben und sich auch sonst voll
integriert
haben, in der Regel Abschiebung nicht mehr fürchten müssen. Damit könn-
ten
viele Härtefälle vermieden werden und die daraus
entstehende administrative
Entlastung der Behörden könnte für eine umso
raschere Erledigung aller anderen
anhängigen
Verfahren genutzt werden. ..."
Die „Wiener
Zeitung" Nr. 199 vom 12.10.2007 berichtete zum Kriterienkatalog:
„Innenminister
Günther Platter
hat mit den Ländern einen Kriterienkatalog für einen
humanitären
Aufenthalt ausgearbeitet. Hauptzweck dessen war, eine bundesweit
einheitliche
Vorgangsweise zu schaffen und mit einem Formular, das allerdings nur
für den
internen Gebrauch erstellt wurde und nicht veröffentlicht
wird, den Lan-
desamtsdirektoren einen Leitfaden zu geben.
Konkret sieht der Kriterienkatalog vor,
dass aufgrund von Menschenhandel, Gewalt
in der Familie, besonderen persönlichen Gefährdungen
oder Notlagen oder Fällen
von Ausbeutung ein Bleiberecht möglich sein soll. Weiters muss Artikel
8 der Europä-
ischen
Menschenrechtskonvention immer berücksichtigt werden.
Aber nur die
Aufenthaltsdauer und der Grad der Integration reichen nicht aus, son-
dern
es muss eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden. Es müssen diverse
Faktoren zusammenspielen.
Danach trifft
die Bezirksverwaltungsbehörde ihre Entscheidung, die vom
Innenminis-
terium
noch genehmigt werden muss."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Inneres
nachstehende
Anfrage
1.
Wie viele Asylverfahren mit einer Dauer von mehr als sieben Jahren waren
zum
1. Oktober 2007 offen?
2. Bis wann sollen die Verfahren gemäß Frage 1 abgeschlossen sein?
3. Wie viele Fälle sind ähnlich gelagert wie der Fall Zogaj?
4.
Wie viele Personen verbergen sich hinter der Anzahl der Verfahren nach
Fra-
ge
1?
5. Wie viele Personen der Frage 4 sind untergetaucht?
6. Wie viele Personen der Frage 4 sind vorbestraft?
7. Gegen wie viele Personen der Frage 4 wird ermittelt?
8. Werden die Personen der Frage 4 ein Bleiberecht bekommen?
9.
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierend werden sie ein
Bleiberecht
bekommen?
10.Wie hoch waren die Kosten des
Bundesministeriums für Inneres für Rechtsbe-
ratungen im Asylwesen im Jahr 2006?
11.Wie hoch waren die EU-Mittel, die für
Rechtsberatungen im Asylwesen im
Jahr
2006 in Österreich aufgewendet wurden?
12.Wird der Kriterienkatalog für einen humanitären Aufenthalt auf die Familie Zo-
gaj noch Anwendung finden?
13. Ist es korrekt, dass ein Antrag der Familie Zogaj auf
ein humanitäres Bleibe-
recht bereits vom Bundesministerium für Inneres am
15.9.2005 abgelehnt
wurde?
14.Wird der Kriterienkatalog auch auf
vorbestrafte Personen angewendet wer-
den?
15.
Kann es einen
humanitären Aufenthaltstitel für einen ermittelten Tatverdächti-
gen geben?
16.
In wie weit spielt der Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention im
Zusammenhang
mit der Abschiebung von straffällig gewordenen Personen ei-
ne
Rolle?