1704/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister f
ür Inneres
betreffend Bleiberecht

Laut einer Aussendung der Austria Presseagentur vom 11. Oktober 2007 fordert
Bundespr
äsident Dr. Fischer ein Bleiberecht nach sieben Jahren:
,lch bin mir der Schwierigkeiten, die mit Problemen der Asylgewährung und der Zu-
wanderung nach Österreich verbunden sind und der kontroversiellen Positionen, wie
sie nicht zuletzt auch in der Parlamentsdebatte oder in Stellungnahmen aus der Be-
völkerung zu diesen Fragen sichtbar werden, voll bewusst', sagte heute Bundesprä-
sident Dr. Heinz Fischer.

Dennoch sollten wir bemüht sein, bei diesen ins Grundsätzliche gehenden Fragen
nicht das Trennende in den Vordergrund zu stellen, sondern konsensfähige Positio-
nen zu suchen.

Ausgangspunkt muss sein, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und ein Rechtsstaat
bleiben muss. Das bedeutet aber nicht nur, bindende Gesetzesbestimmungen zu
beachten, sondern auch die in den Gesetzen vorhandenen Spielräume, wie z.B. die
M
öglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, in
fairer Weise anzuwenden. Und es bedeutet weiters, dass die Europäische Men-
schenrechtskonvention und die sonst bestehenden Grundrechtsnormen Richtschnur
unserer Politik sein m
üssen.

Aufsehenerregende Einzelfälle, die besondere Aufmerksamkeit finden, ändern nichts
daran, dass es um tausende Fälle und daher auch um tausende Schicksale von
Menschen geht, f
ür die Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit existieren muss.
Die Einrichtung eines eigenen Asylgerichtshofes, wie sie zuletzt auch vom National-
rat gefordert wurde, ist zu begr
üßen. Aber auch darüber hinaus gehende Bemühun-
gen um eine Beschleunigung der anh
ängigen Verfahren sind notwendig.

Ich bin persönlich überzeugt, dass auch der ,Faktor Zeit' eine große Rolle spielt. Und
dass ein gro
ßer Unterschied besteht, ob jemand, der sich um Aufenthalt in Österreich
bemüht, seit 6 Monaten oder bereits 6 Jahre in unserem Land lebt. Es wäre klug zu
pr
üfen, ob es nicht letzten Endes wesentlich mehr Vorteile als Nachteile brächte,
wenn z.B. Personen, deren Verfahren bereits aus der Zeit vor dem 1. J
änner 2000
anhängig ist (also gewissermaßen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammt),
und die unsere Sprache sprechen, Arbeit gefunden haben und sich auch sonst voll
integriert haben, in der Regel Abschiebung nicht mehr fürchten müssen. Damit könn-
ten viele Härtefälle vermieden werden und die daraus entstehende administrative
Entlastung der Beh
örden könnte für eine umso raschere Erledigung aller anderen
anhängigen Verfahren genutzt werden. ..."

Die Wiener Zeitung" Nr. 199 vom 12.10.2007 berichtete zum Kriterienkatalog:
Innenminister Günther Platter hat mit den Ländern einen Kriterienkatalog für einen
humanitären Aufenthalt ausgearbeitet. Hauptzweck dessen war, eine bundesweit
einheitliche Vorgangsweise zu schaffen und mit einem Formular, das allerdings nur
für den internen Gebrauch erstellt wurde und nicht veröffentlicht wird, den Lan-
desamtsdirektoren einen Leitfaden zu geben.


 

Konkret sieht der Kriterienkatalog vor, dass aufgrund von Menschenhandel, Gewalt
in der Familie, besonderen pers
önlichen Gefährdungen oder Notlagen oder Fällen
von Ausbeutung ein Bleiberecht m
öglich sein soll. Weiters muss Artikel 8 der Europä-
ischen Menschenrechtskonvention immer berücksichtigt werden.

Aber nur die Aufenthaltsdauer und der Grad der Integration reichen nicht aus, son-
dern es muss eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden. Es müssen diverse
Faktoren zusammenspielen.

Danach trifft die Bezirksverwaltungsbehörde ihre Entscheidung, die vom Innenminis-
terium noch genehmigt werden muss."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.            Wie viele Asylverfahren mit einer Dauer von mehr als sieben Jahren waren
zum 1. Oktober 2007 offen?

2.            Bis wann sollen die Verfahren gemäß Frage 1 abgeschlossen sein?

3.            Wie viele Fälle sind ähnlich gelagert wie der Fall Zogaj?

4.            Wie viele Personen verbergen sich hinter der Anzahl der Verfahren nach Fra-
ge 1?

5.            Wie viele Personen der Frage 4 sind untergetaucht?

6.            Wie viele Personen der Frage 4 sind vorbestraft?

7.            Gegen wie viele Personen der Frage 4 wird ermittelt?

8.            Werden die Personen der Frage 4 ein Bleiberecht bekommen?

9.            Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierend werden sie ein Bleiberecht
bekommen?

10.Wie hoch waren die Kosten des Bundesministeriums für Inneres für Rechtsbe-
ratungen im Asylwesen im Jahr 2006?

11.Wie hoch waren die EU-Mittel, die für Rechtsberatungen im Asylwesen im
Jahr 2006 in Österreich aufgewendet wurden?

12.Wird der Kriterienkatalog für einen humanitären Aufenthalt auf die Familie Zo-
gaj noch Anwendung finden?

13. Ist es korrekt, dass ein Antrag der Familie Zogaj auf ein humanitäres Bleibe-
recht bereits vom Bundesministerium f
ür Inneres am 15.9.2005 abgelehnt
wurde?

14.Wird der Kriterienkatalog auch auf vorbestrafte Personen angewendet wer-
den?

15.    Kann es einen humanitären Aufenthaltstitel für einen ermittelten Tatverdächti-
gen geben?

16.    In wie weit spielt der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention im
Zusammenhang mit der Abschiebung von straffällig gewordenen Personen ei-
ne Rolle?