1715/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Angeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Data Mining bei der Vorratsdatenspeicherung - ETSI Standards?“
Das European
Telecommunications Standards Institute (ETSI) hat laut einem ORF-Bericht
(futurezone.orf.at)
erste Entwürfe für eine Normierung der Vorhaltung von Verbindungs-
und
Standortdaten entwickelt, die ein sehr weitgehendes Schürfen der
Sicherheitsbehörden in den
Datenbergen ermöglichen sollen. Es handelt sich einerseits um ein
„Pflichtenheft“ sowie
andererseits um die davon abgeleiteten technischen „Standards“.
„Vorgesehen
ist demnach, dass die umfangreichen Informationshappen aus der
Vorratsdatenspeicherung samt dem Einsatz
unvollständiger Suchbegriffe und frei definierter
Stichwörter in Form so genannter Wildcards durchforstet werden
könnten. Die technischen
Vorgaben würden damit über die in zahlreichen europäischen
Ländern gesetzlich erlaubten
Regelungen zur Auswertung der
elektronischen Nutzerspuren, die von den Providern künftig
europaweit sechs bis 24 Monate lang zu archivieren sind, deutlich
hinausgehen und die
Befürchtungen von Datenschützern für einen vorgezeichneten
Missbrauch der
Informationshalden bestätigen. “ (heise online news vom 25.09.2007)
Es handelt sich laut ORF um technische
Normen für flächendeckendes Data-Mining in
Telefonie-Verkehrsdaten, die im Zuge der
"Vorratsdatenspeicherung" gesammelt werden.
Im
einleitenden Absatz über den Geltungsbereich des Pflichtenhefts zur
Vorratsdatenspeicherung
heißt es
wörtlich: "Es enthält ein Set von Anforderungen zu
Übergabeschnittstellen für
zurückgehaltene Verkehrs- und Stammdaten von Strafverfolgern und anderen
zur Anfrage
ermächtigten Behörden."
Das ist ein Novum. In
allen seit 1996 erstellten ETSI-"Pflichtenheften" zum Thema
Telekomüberwachung - die zum Teil vom
selben Berichterstatter stammen - ist dieselbe Passage
durchwegs konkreter formuliert. Statt "und anderen zur Anfrage
ermächtigen Behörden" hieß es
da stets und stereotyp "und Agenturen für
Staatssicherheit".
ORF- futurezone (Auszug)
„Zwei
interne ETSI-Dokumente, die ORF.at vorliegen, demonstrieren sehr anschaulich,
wie der
Überwachungsstaat
"demokratischer" Prägung in naher Zukunft aussehen wird.
Beide Dokumente betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung
[Data-Retention] von 2006.
"Zurückgehaltene Daten "
Wie bei den
längst in alle europäischen Telefonnetze integrierten ETSI-Standards
zur Live-
Überwachung von
Telefon und Internet sind zwei Grundelemente vorhanden: ein
"Anforderungen der Strafverfolger
für den Umgang mit zurückgehaltenen Daten" genanntes
"Pflichtenheft" sowie die davon abgeleiteten technischen Standards.
Der erste, in Version 0.4
vorliegende Standardentwurf trägt den harmlos klingenden Titel
"Übergabe-Schnittstelle für
Anfrage und Lieferung zurückgehaltener Daten". Der Inhalt beider
Dokumente aber hat mit rechtsstaatlichem Denken europäischer Prägung
etwa so viel gemein,
wie die DDR-Staatssicherheit mit Freiheit und Demokratie am Hut hatte.
"Polizeistaat" als Untertreibung.
Nicht einmal
das Epithet "polizeistaatlich" ist angebracht, da es schlicht eine
Untertreibung wäre:
Beide Papiere haben
Geheimdienstmitarbeiter als Autoren.
Das Pflichtenheft stammt vom
niederländischen Geheimdienst PIDS [Platform Interceptie,
Decryptie en Signaalanalyse], der
Standardentwurf selbst wurde federführend vom britischen
Geheimdienst MI5 verfasst.
Normiertes Data-Mining
Ihr Inhalt
ist dergestalt, dass einem Verfassungsrichter die Haare zu Berge stehen
müssten. Der
kommende ETSI-Standard schreibt genau das fest, was Datenschützer stets
befürchtet und die
damit befassten
Politiker - egal welcher Partei - stets bestritten haben.
Es
handelt sich dabei um die technische Standardisierung von Data-Mining in den
Verkehrsdaten
aller
Telefonieteilnehmer. Das bedeutet: In naher Zukunft können normierte
Vollsuchen samt
dem Einsatz von "Wildcards" über den gesamten Datenbestand von
Telekommunikationsverkehrsdaten gefahren werden.
Nicht nur in Österreich,
sondern in praktisch allen EU-Staaten ist eine derartige Vorgangsweise
illegal, das wussten auch die Verfasser des Standardentwurfs. Formuliert haben
sie es
entsprechend euphemistisch. "Nicht
notwendigerweise in allen Jurisdiktionen legal" bedeutet: Es
ist praktisch überall in Europa de lege momentan [noch] illegal.
Legal, illegal
"Die Anfragenstruktur, definiert in Sektion 7.5.1, erlaubt ein
breites Spektrum von Anfragen.
Einige der Anfragen, die unter dieser Struktur möglich sind, werden nicht
notwendigerweise in
allen
Jurisdiktionen legal sein... Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, eine
Struktur zu
definieren, die technisch ein breites
Spektrum von Anfragen zulässt. Bloß weil eine Anfrage im
Rahmen von 7.5.1 möglich ist, bedeutet das nicht, dass sie auch
automatisch legal ist. Es ist
nationale Angelegenheit zu definieren, ob eine Anfrage legal und angemessen ist
oder nicht."
[Handover interface for the request and delievery of retained data,
v0.4, Abschnitt 7.5.2]
Das heißt:
Es wird ein umfassendes technisches Regelwerk als Norm vorgegeben, das allen Vorstellungen
von europäischer Rechtsstaatlichkeit und bestehenden Gesetzen quer durch Europa offen
widerspricht.
Einschränkungen durch nationale Legislaturen sind als die Ausnahme der kommenden ETSI-
Norm definiert.
Die Anfragen
Im Pflichtenheft wiederum werden die Arten der Anfragen so definiert:
1] Eine Einzelanfrage basierend auf einem einzigen Anfragekriterium
2] Multiple Anfragen basierend auf aggregierten Einzelanfragen
3] Anfragen, die auf einer Reihe von Anfragekriterien basieren
4] Assoziierte Anfragen
[Requirements of Law Enforcement Agencies for handling Retained Data, v0.2.1, Abschnitt 4.3e]
Wildcards
Während Punkt eins, eng ausgelegt, noch in den Rahmen bestehender Gesetze fallen kann, sind
die übrigen Punkte in Deutschland und Österreich klar illegal.
Normiert werden sie trotzdem, das korrespondierende Standarddokument erwähnt sogar
Suchmöglichkeiten
mit "Wildcards", also völlig willkürlich definierte Suchen
über die gesamte
Datenbank.
Verkehrsdatenanalyse
Durch die
Analyse der Verkehrsdaten - wer mit wem wann wo kommuniziert hat - lassen sich
nicht nur komplette
Personenprofile erstellen, sie ermöglicht auch die Erfassung von
Gruppenkommunikation. Die Auswertungsmethoden und -programme sind mittlerweile
dermaßen verfeinert, dass eine Person
durch eine Kommunikationsanalyse ihrer Verkehrsdaten
gleichsam nackt ausgezogen wird.
Die Ausnahme:
Personen und Gruppen, die sich dessen bewusst sind, können sich der
Auswertung durch eine ganze Anzahl von
Tricks weitgehend entziehen. Dazu gehört etwa der
periodische Wechsel von SIM-Karte, Handy und Netzbetreiber, wie ihn
Kriminelle längst
betreiben.
Verisign, FBI
Zu
den Sponsoren und aktiven Beiträgern dieses ETSI-Standards gehört
neben dem deutschen
Bundesamt für
Verfassungsschutz auch die mit dem militärisch-elektronischen Komplex der
USA eng verbundene Firma Verisign.
Die wiederum wird im ETSI unter anderem
durch einen hochrangigen Ex-FBI-Mann
repräsentiert, der davor für die
Umsetzung der Telefonüberwachung in den USA zuständig war.
Die Israelis
Weitere Sponsoren der
Vorratsdatenschnittstelle sind die israelischen Telekom-
Überwachungsspezialisten Verint und
Nice. Beide Finnen sind im Schatten des militärisch-
elektronischen Komplexes Israels groß geworden.
Das sind freilich
nur die deklarierten Mitarbeiter von Geheimdiensten und deren
Technikausstattern in
den beiden einschlägigen Arbeitsgruppen des ETSI.
"Informelle Mitarbeiter"
Wie viele als Telekomtechniker
oder Mitarbeiter von Telekomregulationsbehörden getarnte
Agenten und "informelle Mitarbeiter"
in den beiden Arbeitsgruppen tätig sind, ist nicht bekannt.
Auch ein Beamter des österreichischen Verkehrsministeriums nimmt regelmäßig an den
Sitzungen der
ETSI-Arbeitsgruppe 3GPP SA LI teil, die sich mit den Überwachungsnormen
für
Mobilfunknetze und
drahtloses Internet befasst.
Den
Sekretär dieser Arbeitsgruppe stellt eine Abteilung des britischen
Inlandsgeheimdienstes
MI5, die auf den
vielsagenden Namen "National Technical Assistance" hört."
Aus: http://futurezone.orf.at/it/stories/223854/
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die im Einleitungstext zit. internen Dokumente des European
Telecom Standards
Institute (ETSI)
bekannt?
2. Wenn ja, wie werden diese vorgeschlagenen Normen seitens des Ressorts beurteilt?
3.
Ist es richtig, dass beide Dokumente die Umsetzung der EU-Richtlinie
zur
Vorratsdatenspeicherung
betreffen? Wenn nein, was dann?
4.
Ist es richtig, dass die darin vorgesehenen technische Normen
flächendeckendes Data-Mining
bei
Telefonie-Verkehrsdaten vorsehen (Verbindungs- und Standortdaten), die im Zuge
der
Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden? Wenn nein, wofür dann?
5.
Ist es richtig, dass es sich dabei um die technische Standardisierung
von Data-Mining in den
Verkehrsdaten aller
Telefonieteilnehmer handelt?
6.
Wie beurteilen Sie rechtlich die Suchmöglichkeiten mit
„Wildcards" über den gesamten
Datenbestand der
gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten?
7. Sehen Sie eine potentielle Missbrauchsgefahr beim Einsatz von Wildcards?
8. Sind Sie auch der
Auffassung, dass eine derartige Vorgangsweise (d.h. Datamining in dieser
Form) illegal ist, der EMRK, der
österreichischen Bundesverfassung, dem DSG und dem TKG
widerspricht?
9.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten wäre zur Zeit diese Vorgangsweise
legal und rechtlich
möglich?
10.
Ist es richtig, dass in ETSI-Dokumenten nationale Regelungen als die Ausnahme
von der
geplanten ETSI-Norm
definiert werden? Wenn ja, was bedeutet dies?
11.
Wer sind die Mitglieder in dieser ETSI-Arbeitsgruppe, die diese beiden
internen Dokumente
erarbeitet haben?
12.
Wie beurteilen Sie die offensichtlichen Verbindungen zwischen diesem
Normierungsgremium
und den beiden
internen Dokumenten mit der internationalen Geheimdienstszene und
Sicherheitsunternehmen?
13.
Ist es richtig, dass das Pflichtenheft vom Niederländischen
Nachrichtendienst PIDS (Platform
Interceptie,
Decryptie en Signalanalyse) stammt? Wenn nein, von wem dann?
14.
Ist es richtig, dass beim Entwurf über technische Standards der
britische Geheimdienst MI 5
mitgearbeitet hat?
Wenn nein, von wem dann?
15.
Wie viele Mitarbeiter der Geheimdienste arbeiten in diesem
ETSI-Normungsgremium
überhaupt mit?
16.
Nach welchen Kriterien erfolgte überhaupt die Zusammensetzung
dieses Gremiums? Wer ist
darin vertreten?
17.
Ist es richtig, dass auch ein Mitarbeiter des BMVIT Mitglied der
Arbeitsgruppe 3GPP SA LI
angehört und bei
der Erstellung dieser Entwürfe eingebunden war?
18. Wenn ja, welche Positionen hat dieser in diesem Gremium vertreten?
19.
Welchen Rechtscharakter soll diese zukünftige ETSI-Norm in der EU
bzw. in Österreich
bekommen?
20.
Wie werden Sie in Österreich die Einhaltung von europäischem
und österreichischem Recht
bei Verabschiedung
des nun im Entwurf vorliegenden Pflichtenheftes und den davon
abgeleiteten technischen Standards sicherstellen?