1719/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Gewerbliche Bäder: Bäderhygiene und Wasserqualität“

Mit der AB 3177/XXII.GP vom 18.08.2005 und der AB 4435/XXII.GP vom 25.August 2006
wurden von der damaligen Gesundheitsministerin die Fragen des Fragestellers zu den Kontrollen
nach dem Bäderhygienegesetz (Bäderhygiene und Wasserqualität) beantwortet. Die Antworten
zeigten einerseits sehr deutlich Defizite bei diesen Kontrollen (z.B. Legionellen) auf, andererseits
aber auch die zum Teil massiven Hygieneprobleme bei Badeanlagen. Die Gesundheitsministerin
wies in beiden Antworten zu Recht auch daraufhin, dass „gewerbliche Bäder" nicht in ihren
Zuständigkeitsbereich fallen.

„Bäder, wie auch Whirlpools, Saunaanlagen, Warmluft-und Dampfbäder und Kleinbadeteiche,
,die im Rahmen einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden, sind
genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der Gewerbeordnung 1994. Die
bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften
(III. Abschnitt des Bäderhygienegesetzes sowie die
Bäderhygieneverordnung) gelten auch für diese Bäder und Einrichtungen als Vorschriften zum
Schutz der Gesundheit der Kunden im Sinne des § 82 Abs. 1 der GewO 1994 (vgl. § 1 Abs. 3
BHygG).

Sowohl die Genehmigung als auch die behördliche Kontrolle dieser Bäder erfolgen nach den
Bestimmungen der Gewerbeordnung".


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Bäder waren in Österreich mit Stichtag 01.01.2007 im Rahmen einer der
Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit genehmigt und wurden betrieben (Aufschlüsselung
nach politischen Bezirken)?

2.   Wie viele Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz (bäderhygienerechtlichen


Hygienevorschriften) gab es durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in den
Jahren 2005 und 2006 über gewerbliche Bäder in Österreich (Aufschlüsselung nach Jahren
und politischen Bezirken)?

3.  Welche Mängel wurden in diesen Jahren dabei festgestellt, welche Beanstandungen durch die
Behörden jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach Jahren, politischen Bezirken und Art
der Bäder)?

4.  Wurde in diesen Jahren die Wasserqualität von gewerblichen Bädern durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben
untersucht? Wenn nein, wie dann?

5.              Können durch Ihr Bundesministerium derartige Überprüfungen einmal im Jahr für alle Bäder,
die im Rahmen einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden,
garantiert werden? Wenn nein, warum nicht? Gibt es diesbezügliche Erlässe? Wenn ja, wie
lauten diese?

6.              Wie wird konkret durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bei diesen
gewerblichen Anlagen die Einhaltung, die bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften
kontrolliert (z.B. 30 Liter Frischwasser, Vorhandensein von Überprüfungsprotokollen)?

7.              Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen von KonsumentInnen, die
gewerblichen Bäder besucht haben, sind den zuständigen Behörden in diesen Jahren bekannt
geworden (z.B. Hautkrankheiten)?

8.              Wie viele Anzeigen nach der GewO, dem Bäderhygienegesetz u.a. wurden 2005 und 2006
durch die Kontrollorgane oder andere Personen erstattet? Welche Beanstandungen betrafen
diese Anzeigen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

9.  Welche Sofortmaßnahmen und wie viele Anzeigen nach der Gewerbeordnung oder dem
BäderhygieneG wurden 2005 und 2006 erstattet? Wie wurden diese erledigt (Aufschlüsselung
nach Bundesländern)?


10. Wie wird die Kontrolle von Bädern, Whirlpools, Saunen, Warmluft- und Dampfbäder etc. in
Wellnesshotels sichergestellt? Welche konkreten Kontrollergebnisse liegen für die Jahre 2005
und 2006 vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11. Welche Maßnahmen mussten in diesen beiden Jahren durch die zuständigen Behörden
ergriffen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

12. Wie wird die Kontrolle von Bädern, Whirlpools, Saunen, Warmluft- und Dampfbäder etc. in
Bordellen und Swingerclubs sichergestellt? Welche konkreten Kontrollergebnisse liegen für
die Jahre 2005 und 2006 vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche konkreten
Ergebnisse liegen für die Jahre 2005 und 2006 vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

13. Welche Maßnahmen mussten in diesen beiden Jahren durch die zuständigen Behörden
ergriffen werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

14. Welche grundsätzlichen gesundheitlichen Risken und Hygieneprobleme sehen Sie aufgrund
der vorliegenden behördlichen Untersuchungsergebnisse im „Warmwasserbereich" von
gewerblichen Bädern?

15. Wie beurteilen Sie die unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten, da für Bäder nach dem
Bäderhygienegesetz die Gesundheitsministerin und für Bäder, die im Rahmen einer der
Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden, der Wirtschaftsminister
zuständig ist? Halten Sie diese Differenzierung für sinnvoll?