1719/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Gewerbliche Bäder: Bäderhygiene und Wasserqualität“
Mit
der AB 3177/XXII.GP vom 18.08.2005 und der AB 4435/XXII.GP vom 25.August 2006
wurden von der damaligen Gesundheitsministerin die Fragen des Fragestellers zu
den Kontrollen
nach dem
Bäderhygienegesetz (Bäderhygiene und Wasserqualität)
beantwortet. Die Antworten
zeigten einerseits sehr deutlich Defizite
bei diesen Kontrollen (z.B. Legionellen) auf, andererseits
aber auch die zum Teil massiven Hygieneprobleme bei Badeanlagen. Die
Gesundheitsministerin
wies in beiden Antworten zu Recht auch daraufhin, dass
„gewerbliche Bäder" nicht in ihren
Zuständigkeitsbereich fallen.
„Bäder,
wie auch Whirlpools, Saunaanlagen, Warmluft-und Dampfbäder und
Kleinbadeteiche,
,die im Rahmen einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben
werden, sind
genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der
Gewerbeordnung 1994. Die
bäderhygienerechtlichen
Hygienevorschriften (III. Abschnitt des
Bäderhygienegesetzes sowie die
Bäderhygieneverordnung)
gelten auch für diese Bäder und Einrichtungen als Vorschriften zum
Schutz der Gesundheit der Kunden im Sinne des § 82 Abs. 1 der GewO 1994
(vgl. § 1 Abs. 3
BHygG).
Sowohl die
Genehmigung als auch die behördliche Kontrolle dieser Bäder erfolgen
nach den
Bestimmungen
der Gewerbeordnung".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Bäder
waren in Österreich mit Stichtag 01.01.2007 im Rahmen einer der
Gewerbeordnung unterliegenden
Tätigkeit genehmigt und wurden betrieben (Aufschlüsselung
nach politischen Bezirken)?
2. Wie viele Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz (bäderhygienerechtlichen
Hygienevorschriften)
gab es durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in
den
Jahren
2005 und 2006 über gewerbliche Bäder in Österreich
(Aufschlüsselung nach Jahren
und politischen
Bezirken)?
3. Welche Mängel
wurden in diesen Jahren dabei festgestellt, welche Beanstandungen durch die
Behörden jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach Jahren,
politischen Bezirken und Art
der Bäder)?
4. Wurde in diesen Jahren
die Wasserqualität von gewerblichen Bädern durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben
untersucht? Wenn nein, wie dann?
5.
Können durch Ihr Bundesministerium derartige
Überprüfungen einmal im Jahr für alle Bäder,
die
im Rahmen einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben
werden,
garantiert werden?
Wenn nein, warum nicht? Gibt es diesbezügliche Erlässe? Wenn ja, wie
lauten diese?
6.
Wie wird konkret durch die jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden bei diesen
gewerblichen Anlagen die Einhaltung, die bäderhygienerechtlichen
Hygienevorschriften
kontrolliert
(z.B. 30 Liter Frischwasser, Vorhandensein von
Überprüfungsprotokollen)?
7.
Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen von
KonsumentInnen, die
gewerblichen
Bäder besucht haben, sind den zuständigen Behörden in diesen
Jahren bekannt
geworden
(z.B. Hautkrankheiten)?
8.
Wie viele Anzeigen nach der GewO, dem Bäderhygienegesetz u.a.
wurden 2005 und 2006
durch die Kontrollorgane oder andere Personen erstattet? Welche Beanstandungen
betrafen
diese Anzeigen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
9. Welche Sofortmaßnahmen und wie viele Anzeigen nach
der Gewerbeordnung oder dem
BäderhygieneG wurden 2005 und 2006
erstattet? Wie wurden diese erledigt (Aufschlüsselung
nach Bundesländern)?
10. Wie wird die Kontrolle von
Bädern, Whirlpools, Saunen, Warmluft- und Dampfbäder etc. in
Wellnesshotels sichergestellt? Welche konkreten Kontrollergebnisse liegen
für die Jahre 2005
und 2006 vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11. Welche
Maßnahmen mussten in diesen beiden Jahren durch die zuständigen
Behörden
ergriffen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
12. Wie wird die
Kontrolle von Bädern, Whirlpools, Saunen, Warmluft- und Dampfbäder
etc. in
Bordellen und Swingerclubs sichergestellt? Welche konkreten Kontrollergebnisse
liegen für
die Jahre 2005 und
2006 vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche konkreten
Ergebnisse liegen für die Jahre 2005 und 2006 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
13. Welche
Maßnahmen mussten in diesen beiden Jahren durch die zuständigen
Behörden
ergriffen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
14. Welche
grundsätzlichen gesundheitlichen Risken und Hygieneprobleme sehen Sie
aufgrund
der vorliegenden
behördlichen Untersuchungsergebnisse im „Warmwasserbereich" von
gewerblichen Bädern?
15. Wie
beurteilen Sie die unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten, da für
Bäder nach dem
Bäderhygienegesetz
die Gesundheitsministerin und für Bäder, die im Rahmen einer der
Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden, der
Wirtschaftsminister
zuständig ist? Halten Sie diese
Differenzierung für sinnvoll?