173/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Füller
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst
Aus
vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen
für Ferialarbeit
oder Ferialpraxis
wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in
diesem Bereich bekannt.
Zum
einen verlangen mittlere und höhere Schulen von ihren SchülerInnen
die nachgewiesene
Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen
Ferialpraxis, um den
für den Schulabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.
Zum anderen ist es im
Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten
gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit
aufzubessern.
Da die
Anzahl der angebotenen Ferialpraxis- und Ferialarbeitsplätze dem Vernehmen
nach
immer geringer und
damit die Situation der SchülerInnen und StudentInnen in ihrer
Ausbildung zusätzlich erschwert wird, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage
1.
Nach welchen rechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie
SV-Anmeldung)
können FerialpraktikantInnen, die zur Absolvierung einer Praxis
während der Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind,
in
Krankenanstalten (sowohl jenen des Bundes, der Länder, der Gemeinden aber
auch
von Privaten) beschäftigt werden?
2.
Sind Ihnen die
Probleme bekannt, dass FerialarbeitgeberInnen, bzw.
PraxisarbeitgeberInnen im
Krankenanstaltenbereich nach Abschluss der Praxis zu
Nachzahlungen von SV - Beiträgen verpflichtet wurden?
a. Wenn ja, in welchem Umfang, bzw. in
welcher Höhe und wodurch begründet (aus
den in der Frage 1. genannten Bereichen)?
3. Waren in
der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den Krankenanstalten, den
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie
SV-Anmeldung) FerialpraktikantInnen
beschäftigt?
a) Wenn ja, wie viele?
a. Wenn nein, warum nicht?
4. Waren in der Zeit
von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den Krankenanstalten, den
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie
SV-Anmeldung) FerialarbeiterInnen
beschäftigt?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Waren in
der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den Krankenanstalten, den
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im
Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie
SV-Anmeldung) FerialarbeiterInnen
beschäftigt?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Beabsichtigen
Sie im kommenden Jahr (Sommer 2007) in Ihrem Ressort, den
Krankenanstalten, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden,
den ausgegliederten Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf
Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung)
FerialpraktikantInnen zu beschäftigen?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Beabsichtigen
Sie im kommenden Jahr (Sommer 2007) in Ihrem Ressort, den
Krankenanstalten, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden,
den ausgegliederten Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf
Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung)
FerialarbeiterInnen zu beschäftigen?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2007) in Ihrem Ressort, den
Krankenanstalten,
den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden,
den ausgegliederten
Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf
Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) BerufspraktikantInnen zu
beschäftigen?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?