1735/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham
Der österreichische
Architekt Raimund Abraham hat im Jahr 2002 die österreichische
Staatsbürgerschaft aus Protest gegen die damalige
Regierung zurückgelegt und die
amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen. Schon
damals hatte er
angekündigt, wieder Österreicher werden zu wollen, wenn die FPÖ aus der
Regierung ausscheidet.
Seit Anfang
2007 bemüht sich der auch international anerkannte und
ausgezeichnete
Stararchitekt die österreichische Staatsbürgerschaft
wiederzuerlangen. „Es wäre ihm
eine Ehre...... wieder österreichischer Staatsbürger zu sein, nachdem die Würde des
Landes durch den Regierungswechsel wieder hergestellt ist" (Kurier, 23.9.2007).
Die
Voraussetzungen für eine Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft
gem.
§10 Staatsbürgerschaftsgesetz
dürften durch
die außerordentlichen
Leistungen von
Raimund Abraham für die Republik Österreich gegeben sein;
offensichtlich liegt dazu auch eine
entsprechende positive Empfehlung durch das
Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung (BMWF) vor.
Dem Vernehmen nach liegt der
fertige Akt seit einiger Zeit im Kabinett des BMI; der
nächste Schritt zur Erlangung eines
entsprechenden Beschlusses der
Bundesregierung ist aber noch immer ausständig.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es zutreffend, dass der Antrag auf Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft von Raimund Abraham bereits im April 2007 im
BMI
einlangte?
2. Wann wurde der Akt an das BMWF weitergeleitet?
3.
Ist es richtig, dass das BMWF die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham befürwortet hat?
Seit wann liegt
dem BMI die Befürwortung des BMWF vor?
4.
Welche Schritte wurden nach Einlangen der Befürwortung des
BMWF
seitens des BMI gesetzt?
5.
Welche formellen Akte sind nach der Befürwortung des
Antrags durch das
BMWF
noch zu setzen?
6.
Ist es richtig, dass der Akt im BMI auf Beamtenebene fertig bearbeitet
ist
und sich derzeit in
Ihrem Kabinett befindet? Wenn ja, seit wann?
7.
Wann werden
die nächsten notwendigen Schritte zur
Erlangung eines
Beschlusses der Bundesregierung erfolgen?
Wieso wurden diese bislang
noch nicht gesetzt?