1735/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham

Der österreichische Architekt Raimund Abraham hat im Jahr 2002 die österreichische
Staatsbürgerschaft aus Protest gegen die damalige Regierung zurückgelegt und die
amerikanische Staatsb
ürgerschaft angenommen. Schon damals hatte er
angek
ündigt, wieder Österreicher werden zu wollen, wenn die FPÖ aus der
Regierung ausscheidet.

Seit Anfang 2007 bemüht sich der auch international anerkannte und ausgezeichnete
Stararchitekt die
österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Es wäre ihm

eine Ehre...... wieder österreichischer Staatsbürger zu sein, nachdem die Würde des

Landes durch den Regierungswechsel wieder hergestellt ist" (Kurier, 23.9.2007).

Die Voraussetzungen für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
gem. §10 Staatsbürgerschaftsgesetz dürften durch die außerordentlichen
Leistungen von Raimund Abraham für die Republik Österreich gegeben sein;
offensichtlich liegt dazu auch eine entsprechende positive Empfehlung durch das
Bundesministerium f
ür Wissenschaft und Forschung (BMWF) vor.

Dem Vernehmen nach liegt der fertige Akt seit einiger Zeit im Kabinett des BMI; der
n
ächste Schritt zur Erlangung eines entsprechenden Beschlusses der
Bundesregierung ist aber noch immer ausst
ändig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.     Ist es zutreffend, dass der Antrag auf Verleihung der österreichischen
Staatsb
ürgerschaft von Raimund Abraham bereits im April 2007 im BMI
einlangte?

2.                                        Wann wurde der Akt an das BMWF weitergeleitet?

3.                                        Ist es richtig, dass das BMWF die Verleihung der österreichischen
Staatsb
ürgerschaft an Raimund Abraham befürwortet hat? Seit wann liegt
dem BMI die Befürwortung des BMWF vor?

4.                                        Welche Schritte wurden nach Einlangen der Befürwortung des BMWF
seitens des BMI gesetzt?

5.                                        Welche formellen Akte sind nach der Befürwortung des Antrags durch das
BMWF noch zu setzen?


6.                                    Ist es richtig, dass der Akt im BMI auf Beamtenebene fertig bearbeitet ist
und sich derzeit in Ihrem Kabinett befindet? Wenn ja, seit wann?

7.                                    Wann werden die nächsten notwendigen Schritte zur Erlangung eines
Beschlusses der Bundesregierung erfolgen? Wieso wurden diese bislang
noch nicht gesetzt?