1739/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend ärztliche Betreuungskosten des Angeklagten im BAWAG-Prozeß Helmut Elsner

 

 

Medienberichten zufolge wird der Angeklagte im BAWAG-Prozeß Helmut Elsner an jedem Verhandlungstag von einem Arzt betreut. Die Kosten pro Verhandlungstag wurden in den Medien mit 1.000.- Euro angegeben.

 

Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Ist es richtig, dass der Angeklagte im BAWAG-Prozeß Helmut Elsner eine eigene ärztliche Betreuung an den Verhandlungstagen erhält?

 

  1. Stimmt es, dass das ärztliche Honorar von 1.000.- Euro pro Verhandlungstag vom Bundesministerium der Justiz bezahlt wird?

 

  1. Wenn ja, warum wird die Aufsicht über den Gesundheitszustand des Angeklagten und das eventuell notwendige Anschließen an ein Sauerstoffgerät nicht vom ärztlichen Team des Gefangenenhauses des Landesgerichts für Strafsachen Wien durchgeführt, um Kosten zu sparen?

 

  1. Wie hoch ist das bisher aufgelaufene ärztliche Honorar für den Angeklagten Elsner während seines Prozesses, das von der Republik zu tragen ist?

 

 

Wien, am 07.11.2007