1741/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Haubner

Kollegen und Kolleginnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Benutzung von Sporteinrichtungen in Bundesschulen"

Durch die geänderten Lebensbedingungen in unserer westlich geprägten Konsumwelt
mit all ihren Vor- und Nachteilen, ist in den vergangenen Jahren der Prozentsatz an
Erkrankungen, die auf Bewegungsmangel oder falsche Bewegung zurückzuführen sind,
sprunghaft angestiegen. Speziell bei Kindern und Jugendlichen sind Beschwerden, die
auf sogenannte Zivilisationskrankheiten zurückzuführen sind, stetig auf dem Vormarsch.

Einen wesentlichen Beitrag, um Österreich und seine Bewohner trotz dieser
Entwicklungen m
öglichst sportlich und gesund zu erhalten, liefern die unzähligen
Vereine, die mit ihren tausenden ehrenamtlichen Trainern, Betreuern und
Ausbildungsleitern das ganze Jahr für Training und sportliche Übungen zur Verfügung
stehen. Für die Vereine ist die Kooperation mit den Schulen und
Ausbildungseinrichtungen des Bundes von gr
ößter Bedeutung.

Durch die Schulautonomie steht es den Schulen frei, die Einrichtungen, während der
Zeit, in der sie nicht durch die Schule ben
ötigt werden, zu vermieten. Diese sogenannte
Schulraumüberlassung" funktioniert durch die gute Zusammenarbeit zwischen den
Schulverwaltungen und den Vereinen in der Regel ausgezeichnet. Gr
ößere Probleme
gibt es allerdings in der schulfreien Zeit, da hier das Betreuungspersonal, die
Schulwarte, meist über längere Zeit nicht vor Ort sind. Für diese Zeiträume gibt es meist
keine Vertretungsregel, oder eine Möglichkeit der Vereine auf die Benutzung der
Infrastruktur.

Für die positiven Auswirkungen von Sport und sportlichen Aktivitäten ist es wichtig, dass
unsere Vereine die Sporteinrichtungen in Bundesschulen so umfassend wie möglich,
also auch in den Ferienzeiten, ben
ützen können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.            Wie viele und welche Sporteinrichtungen von Bundesschulen werden regelmäßig
von Vereinen über die Schulraumüberlassung" genutzt? (bitte um genaue Aufistung)

2.            Wer bzw. welche Vereine können um eine Schulraumüberlassung" ansuchen?

3.            Nach welchen Kriterien wird die Schulraumüberlassung" gewährt?


4.            Wie sind die versicherungstechnischen Fragen sowie Haftungsfragen im Falle einer
Schulraumüberlassung" geregelt?

5.            Gibt es eine generelle Regelung für die Schulraumüberlassung" in Ferienzeiten?

6.            Wenn ja, wie sieht diese aus?

7.            Wenn nein, wie werden Sie sicherstellen, dass auch in Ferienzeiten die
Sporteinrichtungen von Bundesschulen von Vereinen gen
ützt werden können?