1741/J XXIII. GP
Eingelangt am
07.11.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Peter Haubner
Kollegen und Kolleginnen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Benutzung von Sporteinrichtungen in Bundesschulen"
Durch
die geänderten Lebensbedingungen in unserer westlich geprägten
Konsumwelt
mit all ihren Vor- und Nachteilen, ist in den vergangenen Jahren der
Prozentsatz an
Erkrankungen,
die auf Bewegungsmangel oder falsche Bewegung zurückzuführen sind,
sprunghaft
angestiegen. Speziell bei Kindern und Jugendlichen sind Beschwerden, die
auf
sogenannte Zivilisationskrankheiten zurückzuführen sind,
stetig auf dem Vormarsch.
Einen
wesentlichen Beitrag, um Österreich und seine Bewohner trotz
dieser
Entwicklungen möglichst sportlich und gesund zu erhalten,
liefern die unzähligen
Vereine, die mit ihren tausenden ehrenamtlichen Trainern, Betreuern und
Ausbildungsleitern
das ganze Jahr für Training und sportliche Übungen zur
Verfügung
stehen.
Für die
Vereine ist die Kooperation mit den Schulen und
Ausbildungseinrichtungen des Bundes von größter
Bedeutung.
Durch
die Schulautonomie steht es den Schulen frei, die Einrichtungen, während der
Zeit, in der sie nicht durch die Schule benötigt werden,
zu vermieten. Diese sogenannte
„Schulraumüberlassung"
funktioniert durch die gute Zusammenarbeit zwischen den
Schulverwaltungen und den Vereinen in der Regel ausgezeichnet. Größere Probleme
gibt es allerdings in der schulfreien Zeit, da hier das Betreuungspersonal, die
Schulwarte,
meist über längere Zeit nicht vor Ort sind. Für diese Zeiträume gibt es meist
keine
Vertretungsregel, oder eine Möglichkeit der Vereine auf die
Benutzung der
Infrastruktur.
Für die
positiven Auswirkungen von Sport und sportlichen Aktivitäten ist es
wichtig, dass
unsere
Vereine die Sporteinrichtungen in Bundesschulen so umfassend wie möglich,
also auch in den Ferienzeiten, benützen können.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst
und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Wie viele und welche Sporteinrichtungen von Bundesschulen werden regelmäßig
von
Vereinen über die „Schulraumüberlassung"
genutzt? (bitte um genaue Aufistung)
2. Wer bzw. welche Vereine können um eine „Schulraumüberlassung" ansuchen?
3. Nach welchen Kriterien wird die „Schulraumüberlassung" gewährt?
4.
Wie sind die versicherungstechnischen Fragen sowie Haftungsfragen im
Falle einer
„Schulraumüberlassung"
geregelt?
5. Gibt es eine generelle Regelung für die „Schulraumüberlassung" in Ferienzeiten?
6. Wenn ja, wie sieht diese aus?
7.
Wenn nein, wie werden Sie sicherstellen, dass auch in Ferienzeiten die
Sporteinrichtungen von Bundesschulen von Vereinen genützt werden können?