1747/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.11.2007
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Anfrage
der
Abgeordneten Kössl
Kolleginnen
und Kollegen
an
den Bundeskanzler
betreffend Ermittlungen gegen Adel Doghman
Nach einer
Meldung der Wiener Zeitung von 31. Oktober 2007 wurden die
Ermittlungen
gegen Adel Doghman wegen des Verdachts der
Terrorismusfinanzierung
wiederaufgenommen. Adel Doghman soll - nach diesem
Zeitungsbericht
-Gast des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers beim
Fastenbrechen
gewesen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.
War Ihnen bekannt, dass gegen den vom Bundespräsidenten zum
Fastenbrechen
eingeladenen Adel Doghman ein Strafverfahren wegen
Terrorismusfinanzierung
anhängig ist?
2.
Ist es richtig, dass Adel Doghman auch von Ihnen zum Fastenbrechen
eingeladen
war?
3.
War Ihnen zum Zeitpunkt der Einladung die Anhängigkeit eines
Strafverfahrens gegen Adel Doghman bekannt?
Wenn ja, warum haben Sie die Einladung dennoch ausgesprochen?