1747/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kössl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend Ermittlungen gegen Adel Doghman

Nach einer Meldung der Wiener Zeitung von 31. Oktober 2007 wurden die
Ermittlungen gegen Adel Doghman wegen des Verdachts der
Terrorismusfinanzierung wiederaufgenommen. Adel Doghman soll - nach diesem
Zeitungsbericht -Gast des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers beim
Fastenbrechen gewesen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.             War Ihnen bekannt, dass gegen den vom Bundespräsidenten zum
Fastenbrechen eingeladenen Adel Doghman ein Strafverfahren wegen
Terrorismusfinanzierung anhängig ist?

2.             Ist es richtig, dass Adel Doghman auch von Ihnen zum Fastenbrechen
eingeladen war?

3.             War Ihnen zum Zeitpunkt der Einladung die Anhängigkeit eines
Strafverfahrens gegen Adel Doghman bekannt?

Wenn ja, warum haben Sie die Einladung dennoch ausgesprochen?