1757/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Banken: Verkauf von (nicht) 'notleidenden Krediten' "

Nicht nur in den USA sind Kredite - insbesondere „faule Kredite" - zum handelbaren Objekt geworden. Der Verkauf notleidender Kredite in den USA hat die internationalen Finanzmärkte in die tiefste Krise seit zwei Jahrzehnten gestürzt. Nach einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) Hamburg haben auch deutsche Banken „faule" und „nicht- notleidende Kredite" ohne Zustimmung der Darlehensnehmer u.a. auch an so genannte „Heuschrecken" verkauft. Also auch Kredite, die regulär zurückgezahlt wurden,.

Das Volumen von Konsumentenkrediten, die in Deutschland seit 2003 gehandelt wurden, beläuft sich diesen Angaben zufolge auf schätzungsweise 15 Milliarden Euro. Darunter waren etwa 25.000 ungekündigte Verträge in Höhe von zusammen fünf Milliarden Euro. Hintergrund ist, dass deutsche Banken und Sparkassen in Krisenjahren milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft haben, um ihre Bilanzen (!) zu sanieren. Die Käufer und neuen Gläubiger verwalten die preiswert erworbenen Kreditpakete nicht, sondern versuchen diese möglichst schnell profitabel zu verwerten. So sind dabei Fälle von willkürlicher Zwangsvollstreckung in Deutschland in diesem Zusammenhang bereits bekannt geworden. Die deutschen Verbraucherzentralen (vzbv) haben diese Vorgangsweise (d.h. Weiterverkäufe von vertragsmäßig bedienten Krediten ohne Zustimmung der Kunden) als rechtswidrig eingestuft.

Als Stolperstein für Verbraucher, die sich wehren wollen, erweist sich aber laut vzbv ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Der stellte im Februar (Az.: XI ZR 195/05) fest, dass der Verkauf von Darlehen auch ohne Zustimmung des Kunden grundsätzlich wirksam ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage:

1.     Ist dem Ressort diese Problemstellung bekannt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen?

2.                                       Ist es in Österreich möglich, dass Banken „notleidende Kredite" zur Sanierung eigener Bilanzen etc. weiterverkaufen?

Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Gibt es dabei eine Zustimmungs- oder Informationspflicht für Kreditnehmer?

Welche Stellung nahm und nimmt die FMA dazu ein?

3.          Wie viele und welche derartige Fälle sind in Österreich 2005, 2006 und 2007 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welche Banken waren daran beteiligt?

4.          Wie viele Fälle der Kreditkündigung und allenfalls folgende Zwangsvollstreckungen sind in diesen Jahren nach Verkäufen bekannt geworden?

Welche Banken waren daran beteiligt?

5.          Ist es in Österreich möglich, dass Banken vertragsmäßig bediente Kredite ohne Zustimmung des Kreditnehmers zur Sanierung eigener Bilanzen etc. weiterverkaufen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Gibt es dabei eine Zustimmungs- oder Informationspflicht für Kreditnehmer? Welche Stellung nahm und nimmt die FMA dazu ein?

6.          Wie viele und welche derartige Fälle sind in Österreich 2005, 2006 und 2007 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welche Banken waren daran beteiligt?

7.          Wie viele Fälle der Kreditkündigung und allenfalls folgende Zwangsvollstreckungen sind in diesen Jahren nach Verkäufen bekannt geworden?

Welche Banken waren daran beteiligt?


8.         Gibt es zur (Un-)Zulässigkeit des Weiterkaufs von Krediten ohne Information der Kreditnehmer eine gesicherte oberstgerichtliche Rechtssprechung?

Wenn ja, wie lautet diese?

9.         Sehen Sie datenschutzrechtliche Problemstellungen oder Probleme mit dem Bankgeheimnis bei einem Weiterverkauf von Kreditforderungen ohne Zustimmung von Kreditnehmern?

Wenn nein, wie werden diese Fragen rechtlich gelöst?

10.       Wie werden in Österreich derartige Verkäufe von Kreditanforderungen wirksam kontrolliert?

Wer ist dafür zuständig?

11.       Wie werden diese Verkäufe durch das Ressort volkswirtschaftlich beurteilt? Welche Bedeutung haben diese Verkäufe für die Finanzmärkte?