1904/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend sexueller Belästigung
Der Frauenförderungsplan für die einzelnen Ministerien sieht Maßnahmen zum
Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz vor. Der
Frauenförderungsplan besagt
unter anderem, dass die Würde
von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zuschüt-
zen ist. Verhaltensweisen, welche die Würde des
Menschen verletzen, insbesondere
herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen (Poster, Kalender, Bildschirm-
schoner usw.), Mobbing und sexuelle Belästigung, sind zu unterlassen. Der Dienst-
geber wird geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
treffen.
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
normiert, dass eine Diskriminierung auf
Grund des Geschlechtes auch vorliegt, wenn die Dienstnehmerin oder der Dienst-
nehmer im Zusammenhang mit ihrem oder
seinem Dienst- oder Ausbildungsverhält-
nis von der
Vertreterin oder vom Vertreter des Dienstgebers selbst sexuell belästigt
wird, durch die Vertreterin oder den
Vertreter des Dienstgebers dadurch diskriminiert
wird, indem sie oder er es schuldhaft
unterlässt, im Falle einer sexuellen Belästi-
gung durch Dritte eine angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch Dritte
sexuell
belästigt wird. Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen
Sphäre zuge-
höriges Verhalten gesetzt wird, das
die Würde einer Person beeinträchtigt, für die
betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder an-
stößig ist und
eine einschüchternde, feindselige oder demütigende
Arbeitsumwelt für
die betroffene Person schafft oder bei dem der Umstand, dass die betroffene
Person
ein der sexuellen Sphäre zugehöriges
Verhalten seitens einer Vertreterin oder eines
Vertreters des Dienstgebers
oder einer Kollegin oder eines Kollegen zurückweist
oder duldet, ausdrücklich oder
stillschweigend zur Grundlage einer Entscheidung mit
Auswirkungen auf den Zugang dieser Person zur Aus- und Weiterbildung, Beschäfti-
gung, Weiterbeschäftigung, Beförderung oder
Entlohnung oder zur Grundlage einer
anderen Entscheidung über das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemacht wird.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es im Jahr 2006
auf Grund von sexueller Belästigung?
2.
Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es bis zum 1.
Ok-
tober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?
3.
Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums
im
Jahr
2006 auf Grund von sexueller Belästigung?
4. Wie sind die Verfahren 2006 ausgegangen?
5.
Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums
bis
zum 1. Oktober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?
6. Wie sind die Verfahren 2007 ausgegangen?
7.
Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des
Bundesministeriums waren im Jahr 2006 Opfer von sexueller Belästigung?
8.
Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des
Bundesministeriums waren bis zum 1. Oktober 2007 Opfer von sexueller
Belästigung?
9.
Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe
-riums waren im Jahr 2006 Täter von sexueller Belästigung?
10.Wie viele Bedienstete, geteilt nach
Frauen und Männern, des Bundesministe
-riums waren bis zum 1. Oktober 2007 Täter von sexueller Belästigung?
11.Gab es im Bundesministerium im Jahr 2006
Versetzungen wegen sexueller
Belästigung?
12. Wenn ja, wie viele?
13. Gab es im
Bundesministerium im Jahr 2006 Kündigungen wegen sexueller
Belästigung?
14. Wenn ja, wie viele?
15.Gab es im Bundesministerium bis zum 1.
Oktober 2007 Versetzungen
wegen sexueller Belästigung?
16. Wenn ja, wie viele?
17. Gab es im
Bundesministerium bis zum 1. Oktober 2007 Kündigungen
wegen
sexueller Belästigung?
18. Wenn ja, wie viele?