1904/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend sexueller Belästigung

Der Frauenförderungsplan für die einzelnen Ministerien sieht Maßnahmen zum
Schutz der Menschenw
ürde am Arbeitsplatz vor. Der Frauenförderungsplan besagt
unter anderem, dass die W
ürde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zuschüt-
zen ist. Verhaltensweisen, welche die W
ürde des Menschen verletzen, insbesondere
herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen (Poster, Kalender, Bildschirm-
schoner usw.), Mobbing und sexuelle Bel
ästigung, sind zu unterlassen. Der Dienst-
geber wird geeignete Ma
ßnahmen zur Bewusstseinsbildung treffen.

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz normiert, dass eine Diskriminierung auf
Grund des Geschlechtes auch vorliegt, wenn die Dienstnehmerin oder der Dienst-
nehmer im Zusammenhang mit ihrem oder seinem Dienst- oder Ausbildungsverh
ält-
nis von der Vertreterin oder vom Vertreter des Dienstgebers selbst sexuell belästigt
wird, durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers dadurch diskriminiert
wird, indem sie oder er es schuldhaft unterl
ässt, im Falle einer sexuellen Belästi-
gung durch Dritte eine angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch Dritte sexuell
belästigt wird. Sexuelle   Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zuge-
h
öriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die
betroffene Person unerw
ünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder an-
st
ößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für
die betroffene Person schafft oder bei dem der Umstand, dass die betroffene Person
ein der sexuellen Sph
äre zugehöriges Verhalten seitens einer Vertreterin oder eines
Vertreters des Dienstgebers oder einer Kollegin oder eines Kollegen zurückweist
oder duldet, ausdr
ücklich oder stillschweigend zur Grundlage einer Entscheidung mit
Auswirkungen auf den Zugang dieser Person zur Aus- und Weiterbildung, Besch
äfti-
gung, Weiterbesch
äftigung, Beförderung oder Entlohnung oder zur Grundlage einer
anderen Entscheidung über das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemacht wird.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

1.            Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es im Jahr 2006
    
auf Grund von sexueller Belästigung?

2.            Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es bis zum 1. Ok-
    
tober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?

3.            Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums im
   
Jahr 2006 auf Grund von sexueller Belästigung?


4.            Wie sind die Verfahren 2006 ausgegangen?

5.            Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums bis
    
zum 1. Oktober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?

6.            Wie sind die Verfahren 2007 ausgegangen?

7.            Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des
     Bundesministe
riums waren im Jahr 2006 Opfer von sexueller Belästigung?

8.            Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des  
     Bundesministe
riums waren bis zum 1. Oktober 2007 Opfer von sexueller
     Bel
ästigung?

9.            Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe
     -
riums waren im Jahr 2006 Täter von sexueller Belästigung?

10.Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe
     -
riums waren bis zum 1. Oktober 2007 Täter von sexueller Belästigung?

11.Gab es im Bundesministerium im Jahr 2006 Versetzungen wegen sexueller
     Bel
ästigung?

12.   Wenn ja, wie viele?

13.   Gab es im Bundesministerium im Jahr 2006 Kündigungen wegen sexueller
    
Belästigung?

14.   Wenn ja, wie viele?

15.Gab es im Bundesministerium bis zum 1. Oktober 2007 Versetzungen
     wegen sexueller Bel
ästigung?

16.   Wenn ja, wie viele?

17.   Gab es im Bundesministerium bis zum 1. Oktober 2007 Kündigungen wegen
     sexueller Bel
ästigung?

18.   Wenn ja, wie viele?