191/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Verbringung gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten
Der Giftmüllskandal im
westafrikanischen Staat Elfenbeinküste hat das internationale
Problem zahlen- und
mengenmäßig steigender Mülltransporte wieder ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Der europäische Abfallmarkt vergrößert sich
stetig: einem Bericht der EU-Kommission zufolge (KOM(2006) 430) hat sich bei
der
Verbringung gefährlicher Abfälle in die
Mitgliedsstaaten die Menge von 1997 (2,3 Mio
Tonnen) auf 5,2
Mio.Tonnen im Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Schätzungen des
Sekretariats der Basler Konvention sprechen von 8,5 Mio. Tonnen gefährlichem
Abfall, die 2001 zwischen den Unterzeichnerstaaten der Basler Konvention hin-
und
herbewegt wurden. Das Problem sind weniger die legalen Importe und Exporte in
andere Mitgliedsstaaten aufgrund fehlender Behandlungskapazitäten, sondern
vielmehr illegale Exporte aus OECD-Ländern in
Nicht-OECD-Staaten - also zB.
Mülltransporte
in Entwicklungsländer.
In
Österreich
fielen im Jahr 2002 rund 920.000 Tonnen gefährlicher Abfälle an. Auch
wenn im Inland ausreichend Anlagenkapazitäten für die
Beseitigung und Verwertung
zur Verfügung stehen (7. Umweltkontrollbericht),
wird ein Teil der gefährlichen
Abfälle ins
Ausland verbracht: laut nationalem Bericht an das Sekretariat der Basler
Konvention sind in Österreich 2003 folgende Mengen angefallen:
Ein- und Ausfuhren
von Abfällen unterliegen auf internationaler Ebene dem Basler
Übereinkommen vom 22.3.1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer
Entsorgung. Seit 1.1.1997 wendet auch
Österreich die Verordnung (EWG) Nr.
259/93 des Rates zur Überwachung und
Kontrolle der Verbringung von Abfällen
in der, in die und aus der Europäischen
Gemeinschaft (Abfall-Verbringungsverordnung) an.
In dieser Abfall-VerbringungsVO sind im wesentlichen
- Bestimmungen zu
Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Abfällen zur Beseitigung
und
Verwertung
- eine gemeinsame Terminologie zur Verbringung von Abfällen
- und die bereit zu
stellenden Informationen
geregelt.
Ein obligatorisches
gemeinsames Notifizierungssystem sowie ein einheitlicher
Begleitschein für die Verbringung
von Abfällen sollen zur Kontrolle der Abfallströme
beitragen.
Eine Novellierung der
Abfallverbringungsverordnung erfolgte mit VO (EG) Nr.
1013/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Verbringung von
Abfällen. Die
neue Verordnung - mit der eine Präzisierung der derzeitigen
Überwachungsregelungen für die Verbringung von Abfällen erfolgt - wird in den
Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein und entsprechend den
Übergangsregelungen ab 12. Juli
2007 (ein Jahr nach der Veröffentlichung)
angewandt.
Wie die
Praxis zeigt, halten die Kontrollen aber offensichtlich nicht immer Schritt mit
den Entwicklungen im
EU-Abfallverbringungsrecht. Trotz internationaler
Konventionen nimmt die toxische Fracht oft den Weg des geringsten Widerstands:
dorthin, wo die Entsorgung am leichtesten und am billigsten ist.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viel gefährliche Abfälle sind in Österreich
2000-2005 angefallen? (bitte nach
Jahren gegliedert anführen)
2.
Wie viel gefährliche Abfälle wurden
aus Österreich 2000-2005 exportiert? (bitte
nach Jahren,
Abfallarten und jeweiligen Mengen gegliedert anführen)
3.
Wie viel gefährliche Abfälle wurden
nach Österreich 2000-2005 importiert? (bitte
nach Jahren,
Abfallarten und jeweiligen Mengen gegliedert anführen)
4.
Wie viel gefährliche Abfälle wurden
in den Jahren 2000-2005 durch Österreich
transportiert? (bitte nach Jahren, Absender- und Empfängerländem
gegliedert
anführen)
5.
Wie viele Fälle illegaler Transporte in/nach/durch Österreich
wurden seit 2000
registriert? (bitte
nach Jahren, Ursprungsländern, Abfallarten und jeweiligen
Mengen gegliedert anführen)
6.
Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, in denen aus Österreich
importierte Abfälle
im Ausland in Anlagen mit schlechterer technischer Ausstattung als in Österreich
vorgeschrieben
beseitigt oder illegal deponiert wurden, und wenn ja welche?
7.
Welche Sanktionen erfolgten für allfällig
festgestellte illegale Transporte
in/nach/durch Österreich seit 2000?
8.
Sammelt und veröffentlicht das BMLFUW entsprechende Daten zu
Verstößen?
Wenn ja, in welcher
Form?
9.
In welcher Form erfolgen die Kontrollen von Abfallverbringungen? Wie
viel
Personal steht dafür zur Verfügung?
10. Ist geplant, die Kontrolltätigkeit zu verschärfen und wenn ja, wie?
11.Weiche Maßnahmen beabsichtigen
Sie zu setzen, um die Einhaltung der EU-
Abfallverbringungs-Verordnung
in Österreich zu steigern?
12. Sind Vorstösse auf EU-Ebene geplant und wenn ja, welche?
13.
Hat Österreich bilaterale Abkommen mit
Nicht-OECD-Staaten über die
Verbringung von Abfällen
abgeschlossen? Wenn ja, welche und wie viele Abfälle
(gegliedert nach Abfallart
und jeweiligen Mengen) wurden aufgrund derartiger
bilateraler Abkommen aus/nach Österreich
verbracht?
14.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, illegale Abfallexporte
speziell in
Entwicklungsländer zu
verhindern?
15.
Die Konferenz
des europäischen Behördennetzwerks IMPEL (Network for the
Implementation and Enforcement of Environmental Law) zur Kontrolle von
Abfallexporten hat im Mai 2006 ein
Aktionsprogramm gegen illegale Abfallexporte
vereinbart. In welcher Form partizipiert Österreich an
diesem Netzwerk? Beteiligt
sich Österreich an staatenübergreifenden Abfallkontrollen?