191/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verbringung gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten

Der Giftmüllskandal im westafrikanischen Staat Elfenbeinküste hat das internationale
Problem zahlen- und mengenmäßig steigender Mülltransporte wieder ins
Bewusstsein der
Öffentlichkeit gerückt. Der europäische Abfallmarkt vergrößert sich
stetig: einem Bericht der EU-Kommission zufolge (KOM(2006) 430) hat sich bei der
Verbringung gef
ährlicher Abfälle in die Mitgliedsstaaten die Menge von 1997 (2,3 Mio
Tonnen) auf 5,2 Mio.Tonnen im Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Schätzungen des
Sekretariats der Basler Konvention sprechen von 8,5 Mio. Tonnen gef
ährlichem
Abfall, die 2001 zwischen den Unterzeichnerstaaten der Basler Konvention hin- und
herbewegt wurden. Das Problem sind weniger die legalen Importe und Exporte in
andere Mitgliedsstaaten aufgrund fehlender Behandlungskapazit
äten, sondern
vielmehr illegale Exporte aus OECD-L
ändern in Nicht-OECD-Staaten - also zB.
Mülltransporte in Entwicklungsländer.

In Österreich fielen im Jahr 2002 rund 920.000 Tonnen gefährlicher Abfälle an. Auch
wenn im Inland ausreichend Anlagenkapazit
äten für die Beseitigung und Verwertung
zur Verfügung stehen (7. Umweltkontrollbericht), wird ein Teil der gefährlichen
Abf
älle ins Ausland verbracht: laut nationalem Bericht an das Sekretariat der Basler
Konvention sind in Österreich 2003 folgende Mengen angefallen:


Ein- und Ausfuhren von Abfällen unterliegen auf internationaler Ebene dem Basler
Übereinkommen vom 22.3.1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
Verbringung gef
ährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Seit 1.1.1997 wendet auch
Österreich die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates zur Überwachung und
Kontrolle der Verbringung von Abf
ällen in der, in die und aus der Europäischen
Gemeinschaft (Abfall-Verbringungsverordnung) an.

In dieser Abfall-VerbringungsVO sind im wesentlichen

-   Bestimmungen zu Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Abfällen zur Beseitigung und
Verwertung

-   eine gemeinsame Terminologie zur Verbringung von Abfällen

-   und die bereit zu stellenden Informationen
geregelt.

Ein obligatorisches gemeinsames Notifizierungssystem sowie ein einheitlicher
Begleitschein f
ür die Verbringung von Abfällen sollen zur Kontrolle der Abfallströme
beitragen.

Eine Novellierung der Abfallverbringungsverordnung erfolgte mit VO (EG) Nr.
1013/2006 des Europ
äischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von
Abfällen. Die neue Verordnung - mit der eine Präzisierung der derzeitigen
Überwachungsregelungen für die Verbringung von Abfällen erfolgt - wird in den
Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein und entsprechend den
Übergangsregelungen ab 12. Juli 2007 (ein Jahr nach der Veröffentlichung)
angewandt.

Wie die Praxis zeigt, halten die Kontrollen aber offensichtlich nicht immer Schritt mit
den Entwicklungen im EU-Abfallverbringungsrecht. Trotz internationaler
Konventionen nimmt die toxische Fracht oft den Weg des geringsten Widerstands:
dorthin, wo die Entsorgung am leichtesten und am billigsten ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.            Wie viel gefährliche Abfälle sind in Österreich 2000-2005 angefallen? (bitte nach
Jahren gegliedert anführen)

2.            Wie viel gefährliche Abfälle wurden aus Österreich 2000-2005 exportiert? (bitte
nach Jahren, Abfallarten und jeweiligen Mengen gegliedert anführen)

3.            Wie viel gefährliche Abfälle wurden nach Österreich 2000-2005 importiert? (bitte
nach Jahren, Abfallarten und jeweiligen Mengen gegliedert anführen)

4.            Wie viel gefährliche Abfälle wurden in den Jahren 2000-2005 durch Österreich
transportiert? (bitte nach Jahren, Absender- und Empf
ängerländem gegliedert
anf
ühren)


5.             Wie viele Fälle illegaler Transporte in/nach/durch Österreich wurden seit 2000
registriert? (bitte nach Jahren, Ursprungsländern, Abfallarten und jeweiligen
Mengen gegliedert anf
ühren)

6.             Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, in denen aus Österreich importierte Abfälle
im Ausland in Anlagen mit schlechterer technischer Ausstattung als in
Österreich
vorgeschrieben beseitigt oder illegal deponiert wurden, und wenn ja welche?

7.             Welche Sanktionen erfolgten für allfällig festgestellte illegale Transporte
in/nach/durch
Österreich seit 2000?

8.             Sammelt und veröffentlicht das BMLFUW entsprechende Daten zu Verstößen?
Wenn ja, in welcher Form?

9.             In welcher Form erfolgen die Kontrollen von Abfallverbringungen? Wie viel
Personal steht daf
ür zur Verfügung?

10.     Ist geplant, die Kontrolltätigkeit zu verschärfen und wenn ja, wie?

11.Weiche Maßnahmen beabsichtigen Sie zu setzen, um die Einhaltung der EU-
Abfallverbringungs-Verordnung in Österreich zu steigern?

12.    Sind Vorstösse auf EU-Ebene geplant und wenn ja, welche?

13.    Hat Österreich bilaterale Abkommen mit Nicht-OECD-Staaten über die
Verbringung von Abf
ällen abgeschlossen? Wenn ja, welche und wie viele Abfälle
(gegliedert nach Abfallart und jeweiligen Mengen) wurden aufgrund derartiger
bilateraler Abkommen aus/nach
Österreich verbracht?

14.    Welche Möglichkeiten sehen Sie, illegale Abfallexporte speziell in
Entwicklungsländer zu verhindern?

15.    Die Konferenz des europäischen Behördennetzwerks IMPEL (Network for the
Implementation and Enforcement of Environmental Law) zur Kontrolle von
Abfallexporten hat im Mai 2006 ein Aktionsprogramm gegen illegale Abfallexporte
vereinbart. In welcher Form partizipiert
Österreich an diesem Netzwerk? Beteiligt
sich Österreich an staatenübergreifenden Abfallkontrollen?