1916/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Gerhard Reheis und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerleistungen der Agrargemeinschaften
Agrargemeinschaften sind nach Maßgabe des § 5 Ziffer 5 KStG 1988 von der
unbeschränkten Steuerpflicht befreit.
Eine Teilsteuerpflicht besteht bei der Körperschaftsteuer hinsichtlich der Einkünfte aus einem
selbst unterhaltenen oder verpachteten Gewerbebetrieb, weiters für Einkünfte aus der
entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Grundstücken zu anderen als land- und
forstwirtschaftlichen Zwecken.
Ab dem 1. Jänner 2001 unterliegen Ausschüttungen von Agrargemeinschaften der 25 %igen
Kapitalertragsteuer (diese wird allerdings bei pauschalierten Landwirten wiederum im Zuge
der Einkommensteuererklärung rückforderbar sein). Allerdings sind Ausschüttungen bis zu
€ 2.000 pro Anteilsberechtigtem und Jahr von der Kest befreit und auch den Finanzbehörden
nicht zu melden (Freigrenze).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Agrargemeinschaften wurden in den Jahren 2004, 2005 und 2006
in Tirol
und in Österreich in der Körperschaftsteuer veranlagt bzw. erfasst
(bitte Daten
getrennt anführen)?
2.
Wie hoch war jeweils die Summe des zu versteuernden Einkommens bei den
Agrargemeinschaften
in Tirol und in Österreich in diesen Jahren?
3.
Wie hoch war das Aufkommen der Körperschaftsteuer für diese Fälle in Tirol
und in
Österreich?
4.
Welche Summe an Kapitalertragsteuer wurde von den Agrargemeinschaften
in Tirol
und in Österreich in den Jahren 2004, 2005 und
2006 abgeführt?