192/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
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Anfrage

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Übertragungsplan hinsichtlich der Vermögensübertragung von der Hochschüle-
rinnen- und Hochschülerschaft der Universität Innsbruck an die Hochschülerinnen- und
Hochsch
ülerschaft der Medizinischen Universität Innsbruck“

Durch die Abtrennung der Medizinischen Universität vom Gesamtverband der Innsbrucker
Universität wurde auch die Teilung der Studentenvertretung - und ihres Vermögens - not-
wendig.

Da die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Innsbruck und die Hoch-
sch
ülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen Universität Innsbruck dem Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bis zum 31. 5. 2005 keinen Übertragungs-
plan vorgelegt haben, wurde seitens des Ministeriums am 14. Juli 2006 ein vom Wirtschafts-
pr
üfer und Steuerberater Dr. Rolf Kapferer erarbeiteter Vorschlag eines Übertragungsplans
eines entsprechenden Anteils des Verm
ögens der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
der Universit
ät Innsbruck an die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Medizinischen
Universit
ät Innsbruck vom Ministerium gemäß § 58a Abs. 8 des Bundesgesetzes über die
Vertretung der Studierenden an der den Universitäten (Hochschülerinnen- und Hochschüler-
schaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes,
BGBl. I. Nr. 1/2005, genehmigt. (Das Gutachten findet sich unter
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/uw/uni/uplan_oehinnsbr.xml)

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

 


1.             Welche Kosten entstanden dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur durch die Erstellung des oben genannten Gutachtens des Wirtschaftsprüfers
und Steuerberaters Dr. Rolf Kapferer?

2.             Welche Kosten entstanden der Hochschülerinnen- und  Hochschülerschaft beider
Innsbrucker Universitäten durch die Erstellung des oben genannten Gutachtens des
Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Dr. Rolf Kapferer?

3.             Welche weiteren Kosten (direkt bzw. It. Kostenrechnung) fielen im Laufe dieses Ver-
fahrens an?

4.             Was waren die Gründe, dass seitens der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
der Universität Innsbruck bzw. der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Me-
dizinischen Universität Innsbruck bis zur genannten Frist 31. 5. 2005 kein Übertra-
gungsplan vorgelegt wurde?

5.             Warum wurde der Übertragungsplan nicht durch das BMBWK selbst erstellt?

6.             Wie verliefen die entsprechenden Verfahren der Vermögensaufteilung der Hochschü-
lerinnen- und Hochschülerschaften nach der Abtrennung der Medizinischen Universi-
t
äten in Wien und Graz?

7.             Welche     Kosten     fielen     bei     diesen     beiden    Vermögensaufteilungen    an?

8.             Wie hoch war das Hochschülerschaftsvermögen, um dessen Aufteilung es im Falle
Innsbrucks ging?