1926/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek

und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und Zuschuss zum

Kinderbetreuungsgeld

Durch     die  Rückzahlung  des   Kinderbetreuungsgeldes  und/oder  des  Zuschusses  zum Kinderbetreuungsgeld    wegen    Überschreitens    der    Zuverdienstgrenze,    werden    viele österreichische Familien zur Zeit finanziell extrem belastet. Sowohl die Oppositionsparteien, als auch Vertreter der ÖVP haben deshalb die Forderung nach Erteilung einer Amnestie für die Betroffenen aufgestellt. Trotz allem bleiben Sie, Frau Bundesministerin, in diesem Punkt sowohl uneinsichtig und weigern sich weiterhin die Rückforderungen einzustellen und eine Amnestie für die betroffenen Familien, die die Zuverdienstgrenze überschritten haben und sich nun mit existenzbedrohenden Folgen konfrontiert sehen, zu erteilen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.  Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass auch aus den eigenen Reihen Kritik laut wurde und sich sechs Ihrer Ländervertreter zu Wort gemeldet und die Abschaffung der Zuverdienstgrenze gefordert haben? Wie stehen Sie zu dieser Forderung, die sowohl seitens der VP-Vertreter aus Salzburg, Kärnten, Wien, der Steiermark, Niederösterreich und aus dem Burgenland als auch von Vertreter wichtiger Familienorganisationen wie z. B. vom Katholischen Familienverband aufgestellt wurde?

2.             Wie stehen Sie zur Forderung des Katholischen Familienverbandes und der steirischen ÖVP-Frauen, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen und dadurch eine tatsächliche Wahlfreiheit für die Familien zu schaffen?

3.             Wie stehen Sie zur Aussage von Verfassungsjuristen, wonach das Einkommen nicht  als Maßstab für das Recht auf Kindergeld herangezogen werden könne?

4.             Wie hoch sind die Kosten der Überprüfung der Einhaltung der Zuverdienstgrenze und der Erstellung der Rückforderungsbescheide jeweils pro Einzelfall im Durchschnitt?

5.             Wie hoch sind die Kosten für die Überprüfung der Überschreitung der Zuverdienstgrenze?


6.                 Welcher Betrag wird aufgrund der derzeitigen Prüfergebnisse insgesamt von den von der Stichprobe betroffenen Familien zurückgefordert werden?

7.                 Wie hoch ist die Rückforderung pro betroffener Familie im Einzelfall         durchschnittlich?

8.                 Welche Kosten hätten sich für die öffentliche Hand ergeben, hätten Sie auf die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und des Zuschusses zum   Kinderbetreuungsgeld verzichtet?

9.    Wie viele Bescheide wurden bisher ausgeschickt? Wie viele davon betreffen das Kinderbetreuungsgeld und wie viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld? Wie     viele davon sind jeweils so genannte „Härtefälle"?

(Bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)

10.       Welche Summe wurde bisher insgesamt von wie vielen Familien zurückgezahlt?        (Auch hier bitte eine genaue Auflistung nach Bundesländern)

11.       Wie viele Klagen gibt es bereits bei den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichte?

12.       Wie viele Rückforderungsbescheide wurden bereits zurückgezogen, da es sich um Härtefälle gehandelt hat?

13.       Ist Ihnen der Fall der niederösterreichischen Mutter bekannt, die € 5.303,45 hätte zurückzahlen sollen, obwohl die Überschreitung der Zuverdienstgrenze allein vom Konkurs ihres früheren Arbeitgebers verursacht wurde und wenn ja, wie stehen Sie zu diesem Fall?

14.       Ist Ihnen der Fall der Kärntner Familie bekannt, die € 3.005,76 zurückzahlen muss, obwohl das Kind nach der Frühgeburt auf der Intensivstation behandelt werden musste  und die Eltern die Zusatzkosten für Impfungen und Medikamente nur durch den   Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld abdecken konnten und wenn ja, wie lautet Ihre Meinung hiezu?