1937/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Bundes-Umwelthaftungsgesetz

 

 

Die Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden war bis 30. April 2007 umzusetzen.

 

Ein diesbezüglicher Ministerialentwurf wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Umweltschutz am 1. Feber 2007 verschickt.  Dieser Entwurf war von dem Bemühen getragen, bewährte Regelungen und das hohe Schutzniveau des österreichischen Wasserrechts zu wahren. Dies entsprach auch den Bund-Länder-Arbeitssitzungen zu diesem Thema. Überraschenderweise entsprach die Regierungsvorlage vom 9. Mai 2007 nicht mehr dieser Linie, denn es waren für den Fall, dass Schäden auf den Normalbetrieb einer Anlage oder auf ein Entwicklungsrisiko zurückgehen, ein Kostenersatz des Verursachers ausgeschlossen.

 

Gegen diese Verschlechterung sprachen sich neben den Grünen noch am 9. Mai 2007 eine Reihe von Organisationen wie die Bundesarbeitskammer und das Ökobüro, aber auch Vertreterinnen der Regierungspartei SPÖ aus:

 

„Grüne sehen Umfaller von Pröll bei Umwelthaftungsgesetz“, OTS Die Grünen

 

„AK: So nicht – neues Umwelthaftungsgesetz muss Umwelt schätzen, nicht ihr schaden“, OTS AK Wien Kommunikation

 

„Regierung bittet Steuerzahler für Umweltschäden zur Kasse“, OTS Ökobüro, Greenpeace, Global 2000 und WWF

 

„Bayr fordert Überarbeitung des Umwelthaftungsgesetzes“, OTS SPÖ-Bundesorganisation

 

„Sima zum Umwelthaftungsgesetz“, OTS PID-Rathauskorrespondenz

 


Am 31. Mai folgten die Umweltanwaltschaften:

 

„Umweltanwaltschaften fordern Rücknahme der Haftungserleichterungen für Unternehmen“, OTS PID-Rathauskorrespondenz.

 

Die Landesamtsdirektion Oberösterreich wandte sich am 31. Mai 2007 aus eben diesem Grund mit einem Schreiben an den Bundesminister, ebenso die Magistratsdirektion Wien (21. Mai 2007):

 

„Die Kostenbefreiungsbestimmungen hätten überdies zur Folge, dass die Kosten von Umweltschäden, die dann nicht vom eigentlichen Verursacher zu tragen wären, auf die öffentliche Hand übergehen, wodurch mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für das Land Wien zur rechnen wäre.“ (Wien)

 

(Der Haftungsausschluss) „widerspricht den im Wasserrecht seit langem geltenden Grundsätzen, wonach für Schäden, mit denen die Behörde bei Erteilung der Bewilligung nicht gerechnet hat, eine Gefährdungshaftung begründet wird (vgl § 26 WRG 1959). Es scheint wohl gerechtfertigt, dass derjenige, der aus einer konkreten wirtschaftlichen Tätigkeit die Chance eines erzielbaren Gewinnes erhält, auch das Risiko von allfälligen durch ihn verursachten Schäden trägt. “(Oberösterreich)

 

Die Universitätsprofessoren Univ.-Prof. Bernhard Raschauer und Univ.-Prof. Ferdinand Kerschner meldeten sich zu den Haftungsausschlüssen äußerst kritisch zu Wort (siehe etwa Die Presse vom 13. März 2007 – „Wer soll sauber machen, wenn nicht der Verursacher?“ oder Salzburger Nachrichten vom 14. Juni 2007 – „Vater Staat soll für Umweltsünder büßen“).

 

Neben den Haftungsregelungen wurde auch die sogenannte „Umweltbeschwerde“ der Nichtregierungsorganisationen in Diskussion gezogen. Diese ist sowohl in der Fassung des Ministerialentwurfs als auch in der Fassung der Regierungsvorlage nach Auffassung der Grünen nicht richtlinien- und Aarhus-konform. Auch in diesem Punkt bedarf die Regierungsvorlage dringend einer Nachbesserung.

 

Der parlamentarische Umweltausschuss hat bis jetzt die Beratungen zur Umwelthaftung nicht aufgenommen.

 

Insgesamt haben bisher nur 8 der 27 Mitgliedsstaaten der Richtlinie entsprochen (siehe ENDS Europe DAILY, 18. 10. 2007). Die Umwelthaftungsrichtlinie sollte in Österreich in einer Art und Weise umgesetzt werden, dass gegenüber der geltenden Rechtslage ein Mehrwert für die Umwelt herausschaut, ansonsten würde man dem Zweck der Richtlinie nicht gerecht.

 

Da der Gesetzesentwurf im Bundesministerium ausgearbeitet wurde und von Ihnen, Herr Minister, in den Ministerrat eingebracht wurde, stellen

 

 

 


die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Welche Aktivitäten haben Sie seit Einbringung der Regierungsvorlage für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz gesetzt, die die  Beschlussfassung eines Gesetzes, das die derzeit geltenden Standards im Wasserrecht wahrt und fortschreibt, befördern?