1943/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Versuche an wildlebenden Tieren und an Tieren gefährdeter Arten

 

Versuche an wildlebenden Tieren und an Tieren gefährdeter Arten sind für die Tiere allein schon durch den Akt des Einfangens und Festhaltens äußerst belastend und darüber hinaus auch noch sehr riskant, da etwa eine Betreuung und Nachkontrolle nach einem invasiven Eingriff teils nicht verlässlich teils gar nicht gewährleistet werden kann. Diesen Umständen trägt auch das Tierversuchsgesetz (siehe § 11 Abs. 2 Z 3 TVG) Rechnung, indem Versuche an wildlebenden Tieren und an Tieren gefährdeter Arten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen, so dass eine sehr restriktive Bewilligungspraxis angebracht ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Tierversuchsprojekte mit wildlebenden Tieren bzw. Tieren gefährdeter Arten wurden in den letzten vier Jahren (2003 – 2007) genehmigt (bitte um Beschreibung der jeweiligen Projekte mit Art und Anzahl der verwendeten Tiere und um Mitteilung, warum das angestrebte Versuchsziel nicht mit standardisierten Labortieren bzw. nicht mit einer anderen Methode als die der tierexperimentellen zu erreichen war?

 

2.      Welche Projekte sind mittlerweile schon abgeschlossen? Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

 

3.      Wie wurde bei den jeweiligen Projekten der eigentliche Tierversuch (Einfangen, Festhalten, Manipulation, Beobachtung, Freilassung oder Tötung, etc.) vorgenommen?

 

4.      Wie viele Tiere wurden bei den jeweiligen Projekten wieder in die Freiheit entlassen?

 

5.      Wie viele Tiere wurden zu weiteren Untersuchungszwecken getötet?

 

6.      Wie viele Tiere starben unbeabsichtigt infolge der Versuche?

 

7.      Welche konkreten Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Art konnten aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse aus den Versuchen mit Tieren gefährdeter Arten umgesetzt werden?

 

8.      Frau a.o.Univ.Prof.Dr. Eva Millesi (und weitere MitarbeiterInnen) vom Department für Verhaltensbiologie der Universität Wien führt seit Jahren Versuche an wildlebenden Hamstern und Zieseln, die als bedrohte Tierarten anerkannt sind, durch. Frau a.o.Univ.Prof.Dr. Millesi begründet ihre Tierversuche u.a. damit, durch Beantwortung offenbar vieler noch offener Fragestellungen einen Beitrag für das Weiterbestehen und den Schutz dieser Arten leisten zu wollen, was ja Voraussetzung für eine Genehmigung lt. § 11 Abs. 2 Z 3 TVG88 ist. Zuletzt (Ende 2006) wurde eine 3-jährige Studie zu Reproduktionsstrategien bei Feldhamstern abgeschlossen. Aber offenbar wurden erneut Tierversuche an Hamstern genehmigt, da uns besorgte Anrainer der Kundratstraße in 1100 Wien, wo sich eine Hamsterpopulation befindet, mitteilten, dass am Nachmittag des 17.10.2007 mindestens vier Personen mit Käfigen auf Hamsterjagd“ gingen. Handelt es sich hierbei um ein erneutes Tierversuchsprojekt von a.o.Univ.Prof.Dr. Millesi?

 

9.      Wenn ja, wann wurde dieses Projekt mit wie vielen Tieren für wie lange und mit welcher Begründung genehmigt?

 

10.    Auf welches Untersuchungsgebiet erstreckt sich die Genehmigung (da sich Hamsterpopulationen in 1100 Wien etwa auch im Meidlinger Friedhof befinden)?

 

11.    Welche Manipulationen werden an den Tieren zur Klärung welcher Fragestellung durchgeführt?

 

12.    Über welche veterinärmedizinische Ausbildung verfügt das Personal, das invasive Eingriffe (wie etwa Blutentnahmen) vornimmt?

 

13.    Wie wird eine Nachversorgung bzw. medizinische Nachkontrolle der Tiere gewährleistet?

 

14.    Welche sinnvollen Schutzprogramme/Schutzmaßnahmen konnten Frau a.o.Univ.Prof.Dr. Millesi aufgrund der aus jahrelangen Tierversuchen gewonnenen Erkenntnissen erstellen und konkret umsetzen?