195/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosemarie Schönpass

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Einheitswert als Grundlage für Berechnungen von Kindergartenbeiträgen

Der Gemeinderat von Ampfelwang hat in seiner Sitzung am 20. November 2006 mit Stimmen
aller Fraktionen eine neue Kindergartenordnung beschlossen, dies vor allem deshalb, weil der
Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht gefordert hat, sämtliche Elternbeiträge zu erhöhen
und auch zwei weitere Beitragsstufen über 100 Euro einzuführen. Auch war es notwendig, die
Einkommensstufen den heutigen Einkommensverhältnissen anzupassen (alte Verordnung
vom April 2005 ebenfalls im Anhang). Der Elternbeitrag ist im § 6 Abs. 1 für
Nichtselbstständige bzw. § 6 Abs. 3 für Landwirte geregelt.

Die Regelung besteht in dieser Art bereits seit Jahrzehnten und wurde auch niemals bei einer
Prüfung der Kindergartenordnung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde kritisiert.

In der Debatte des Gemeinderates hat die ÖVP-Fraktion der neuen Kindergartenordnung zwar
zugestimmt, jedoch ausdrücklich festgehalten, dass ein landwirtschaftlicher Einheitswert von
21.000,- Euro mit einem Bruttoeinkommen von € 4.300,- in keiner Weise zu vergleichen und
nicht sehr sozial und unrealistisch ist. Es wurde seitens der ÖVP-Gemeinderäte empfohlen,
den „Grünen Bericht" zu studieren, um einen realistischen Vergleich zu haben. Auch ein
Landwirt, der bei der Bürgermeisterin vorgesprochen hat, hat erklärt, dass die Regelung der
Gemeinde völlig unrealistisch ist und hat sich weitere Schritte vorbehalten.

Es ergeht daher an Sie Herr Bundesminister Dr. Josef Pröll das Ersuchen, uns bei der Findung
eines realistischen Vergleichswertes zu unterstützen, wofür ich im Voraus herzlich danke.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.              Halten Sie den landwirtschaftlichen Einheitswert für eine geeignete Grundlage zur
Berechnung von Kindergartenbeiträgen?

2.              Welche Berechungsgrundlage für Landwirte in Österreich werden für Elternbeiträge für
Kindergärten zurzeit angewendet?

3.              Welche Berechungsgrundlage ist bei Landwirten heranzuziehen, im Vergleich zu
unselbständigen Einkommen, um auch eine soziale Staffelung für Landwirte zu erreichen?