195/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosemarie Schönpass
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Einheitswert als Grundlage für Berechnungen von Kindergartenbeiträgen
Der
Gemeinderat von Ampfelwang hat in seiner Sitzung am 20. November 2006 mit
Stimmen
aller Fraktionen eine neue Kindergartenordnung beschlossen, dies vor allem
deshalb, weil der
Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht gefordert hat, sämtliche
Elternbeiträge zu erhöhen
und auch zwei weitere Beitragsstufen über 100 Euro einzuführen. Auch
war es notwendig, die
Einkommensstufen den
heutigen Einkommensverhältnissen anzupassen (alte Verordnung
vom April 2005 ebenfalls im Anhang). Der Elternbeitrag ist im § 6 Abs. 1
für
Nichtselbstständige bzw. § 6 Abs. 3 für Landwirte geregelt.
Die Regelung
besteht in dieser Art bereits seit Jahrzehnten und wurde auch niemals bei einer
Prüfung der Kindergartenordnung durch die Landesregierung als
Aufsichtsbehörde kritisiert.
In der
Debatte des Gemeinderates hat die ÖVP-Fraktion der neuen
Kindergartenordnung zwar
zugestimmt, jedoch ausdrücklich festgehalten, dass ein
landwirtschaftlicher Einheitswert von
21.000,- Euro mit einem Bruttoeinkommen von € 4.300,- in keiner Weise zu
vergleichen und
nicht sehr sozial und
unrealistisch ist. Es wurde seitens der ÖVP-Gemeinderäte empfohlen,
den „Grünen Bericht" zu studieren, um einen realistischen
Vergleich zu haben. Auch ein
Landwirt, der bei der Bürgermeisterin vorgesprochen hat, hat erklärt,
dass die Regelung der
Gemeinde völlig unrealistisch ist und hat sich weitere Schritte
vorbehalten.
Es
ergeht daher an Sie Herr Bundesminister Dr. Josef Pröll das Ersuchen, uns
bei der Findung
eines realistischen
Vergleichswertes zu unterstützen, wofür ich im Voraus herzlich
danke.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Halten Sie den landwirtschaftlichen Einheitswert für eine
geeignete Grundlage zur
Berechnung von
Kindergartenbeiträgen?
2.
Welche Berechungsgrundlage für Landwirte in Österreich werden
für Elternbeiträge für
Kindergärten
zurzeit angewendet?
3.
Welche
Berechungsgrundlage ist bei Landwirten heranzuziehen, im Vergleich zu
unselbständigen Einkommen, um auch
eine soziale Staffelung für Landwirte zu erreichen?