1952/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend sexueller Belästigung

Der Frauenförderungsplan für die einzelnen Ministerien sieht Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz vor. Der Frauenförderungsplan besagt unter anderem, dass die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zuschüt- zen ist. Verhaltensweisen, welche die Würde des Menschen verletzen, insbesondere herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen (Poster, Kalender, Bildschirm- schoner usw.), Mobbing und sexuelle Belästigung, sind zu unterlassen. Der Dienst- geber wird geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung treffen.

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz normiert, dass eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes auch vorliegt, wenn die Dienstnehmerin oder der Dienst- nehmer im Zusammenhang mit ihrem oder seinem Dienst- oder Ausbildungsverhält- nis von der Vertreterin oder vom Vertreter des Dienstgebers selbst sexuell belästigt wird, durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers dadurch diskriminiert wird, indem sie oder er es schuldhaft unterlässt, im Falle einer sexuellen Belästi- gung durch Dritte eine angemessene Abhilfe zu schaffen oder durch Dritte sexuell belästigt wird. Sexuelle   Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zuge- höriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder an- stößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft oder bei dem der Umstand, dass die betroffene Person ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten seitens einer Vertreterin oder eines Vertreters des Dienstgebers oder einer Kollegin oder eines Kollegen zurückweist oder duldet, ausdrücklich oder stillschweigend zur Grundlage einer Entscheidung mit Auswirkungen auf den Zugang dieser Person zur Aus- und Weiterbildung, Beschäfti- gung, Weiterbeschäftigung, Beförderung oder Entlohnung oder zur Grundlage einer anderen Entscheidung über das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemacht wird.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun- desministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.            Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es im Jahr 2006 auf Grund von sexueller Belästigung?

2.            Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundesministeriums gab es bis zum 1. Ok- tober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?

3.            Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums im Jahr 2006 auf Grund von sexueller Belästigung?

4.            Wie sind die Verfahren 2006 ausgegangen?

5.            Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundesministeriums bis zum 1. Oktober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?

6.            Wie sind die Verfahren 2007 ausgegangen?

7.                Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe- riums waren im Jahr 2006 Opfer von sexueller Belästigung?

8.                Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe- riums waren bis zum 1. Oktober 2007 Opfer von sexueller Belästigung?

9.                Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe- riums waren im Jahr 2006 Täter von sexueller Belästigung?

10.        Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundesministe- riums waren bis zum 1. Oktober 2007 Täter von sexueller Belästigung?

11.Gab es im Bundesministerium im Jahr 2006 Versetzungen wegen sexueller

Belästigung?

12.Wenn ja, wie viele?

13.Gab es im Bundesministerium im Jahr 2006 Kündigungen wegen sexueller

Belästigung?

14.Wenn ja, wie viele?

15.   Gab es im Bundesministerium bis zum 1. Oktober 2007 Versetzungen wegen sexueller Belästigung?

16.   Wenn ja, wie viele?

17.Gab es im Bundesministerium bis zum 1. Oktober 2007 Kündigungen wegen

sexueller Belästigung?

18.Wenn ja, wie viele?