197/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.12.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend scheinselbständige Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten

Es ist ja hinlänglich bekannt, dass sich das Lohnniveau der neuen EU-Mitgliedstaaten nur sehr langsam dem österreichischen annähert und dass es nach wie vor lukrativ ist, in Österreich zu arbeiten, aber gleichzeitig wegen der wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in ihrer Heimat zu wohnen.

In den Beitrittsakten wurden daher - um Lohndruck und Verdrängung auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu verhindern und um den Arbeitskräften die gebührende Entlohnung zu sichern - ein Übergangsarrangement ausbedungen. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass neue EU-Bürger nicht willkommen wären. Sie können sehr wohl Arbeitsberechtigungen erhalten, aber nur dann, wenn es der Arbeitsmarkt in Österreich erlaubt und wenn die heimischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Auch können Unternehmer aus den neuen Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit auf dem österreichischen Markt auftreten. Aber ebenfalls nur dann, wenn sie sich den Spielregeln des fairen Wettbewerbs unterwerfen und Arbeitskräfte nur dann entsenden, wenn die Einhaltung des heimischen Lohnniveaus gesichert ist.

Zunehmend ist allerdings festzustellen, dass mit allen Mitteln versucht wird, Arbeitskräfte in Österreich einzusetzen ohne allerdings dabei die geltenden gesetzlichen Bedingungen lückenlos einzuhalten. Nun wird versucht im großen Stil über die so genannte Scheinselbständigkeit" die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. Obwohl in den meisten Fällen davon auszugehen ist, dass es sich bei den ausländischen Arbeitskräften um Arbeitnehmer im klassischen Sinn handelt, besteht der dringende Verdacht, dass diesem versuchten Lohndumping vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sogar noch Vorschub geleistet wird. Immer wieder werden Gewerbeberechtigungen, Anerkennungen und Gleichachtungen in erheblichen Umfang ausgestellt, und zwar für Personen, die weder selbständige Arbeitnehmer sind, noch in der Lage wären, auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gewerbe zu betreiben. Sie werden von dubiosen Firmen aus dem Ausland vermittelt und in Österreich als weisungsgebundene und abhängige Arbeitnehmer schlicht und ergreifend ausgebeutet.

Als recht anschauliches Beispiel (siehe auch Beilage) darf das Angebot einer slowakischen Baugesellschaft" (die in Wirklichkeit lediglich als Handels- und Vermittlungsunternehmen bei den entsprechenden slowakischen Behörden eingetragen ist) angeführt werden, in dem es wörtlich heißt:

 


Die  unterfertigenden  Abgeordneten  stellen  daher an  den  Bundesminister für Finanzen nachfolgende

ANFRAGE

1.             Ist Ihnen bekannt, dass vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft neuen      EU-Bürgern      Gewerbeberechtigungen,     Anerkennungen      und Gleichachtungen  ohne jegliche weitere  Prüfung,  ob das Gewerbe auch tatsächlich selbständig ausgeübt wird, erteilt werden?

2.             In    welchem    Ausmaß    kontrolliert    die    KIAB    diese    ausländischen Scheinselbständigen"?

3.             Wie viele Strafanzeigen hat die KIAB gegen ausländische Scheinselbständige" insgesamt   erstattet?   Wie   viele   davon   für  Tätigkeiten   im   Bau-   und Baunebenbereich?

4.      Welche Vorstellungen und Konzepte hat der Bundesminister für Finanzen zur Eindämmung und zur effizienten Bekämpfung der Scheinselbständigkeit neuer EU-Bürger?