1976/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2007
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Anfrage
des Abgeordneten Lutz Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausbildung von straffällig gewordenen Schwarzafrikanern in der Haftanstalt Suben
In
den Oberösterreichischen Nachrichten vom 6.11.2007 (Ressort: Regional Linz
und
Umgebung) auf Seite 34 findet sich folgender Artikel:
„(...) Bei uns als
Straftäter überführt und verurteilt, sollen aus Afrikanern im
Gefängnis
angehende Unternehmer mit eigenem
Ausbildungszertifikat gemacht werden. Die Maßnahme
unter dem Titel „Small Business Starter" umfasst theoretische
und praktische Ausbildung -
Ziel sei es, die Gefangenen anzuregen, später in ihren Heimatländern
eigene, kleine Betriebe
zu führen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Kurse
dauern zehn Monate,
ein Deutschkurs zu Beginn soll die
nötige Kommunikation ermöglichen. Der erste Durchgang
mit zehn Teilnehmern läuft seit
Anfang September. (...)"
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen diese Ausbildungsmaßnahme bekannt?
2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Ausbildungsmaßnahmen?
3.
Werden nur jene Häftlinge in das Ausbildungsprogramm aufgenommen,
die auf der
Abschiebeliste stehen
und unterschreiben, dass sie nach der Haftentlassung
heimreisen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wer garantiert, dass sie nach Haftende wirklich in ihre Heimat zurückkehren?
6. Sind in diesem Ausbildungsprogramm wirklich nur Schwarzafrikaner?
7. Wenn ja, warum?
8. Ist geplant, diese Maßnahme auf andere Nationalitäten auszuweiten?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Ist geplant, diese Maßnahme auf andere Haftanstalten auszuweiten?