1976/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lutz Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ausbildung von straffällig gewordenen Schwarzafrikanern in der Haftanstalt Suben

In den Oberösterreichischen Nachrichten vom 6.11.2007 (Ressort: Regional Linz und
Umgebung) auf Seite 34 findet sich folgender Artikel:

„(...) Bei uns als Straftäter überführt und verurteilt, sollen aus Afrikanern im Gefängnis
angehende Unternehmer mit eigenem Ausbildungszertifikat gemacht werden. Die Maßnahme
unter dem Titel „Small Business Starter" umfasst theoretische und praktische Ausbildung -
Ziel sei es, die Gefangenen anzuregen, später in ihren Heimatländern eigene, kleine Betriebe
zu führen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Kurse dauern zehn Monate,
ein Deutschkurs zu Beginn soll die nötige Kommunikation ermöglichen. Der erste Durchgang
mit zehn Teilnehmern läuft seit Anfang September. (...)"

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.              Ist Ihnen diese Ausbildungsmaßnahme bekannt?

2.              Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Ausbildungsmaßnahmen?

3.              Werden nur jene Häftlinge in das Ausbildungsprogramm aufgenommen, die auf der
Abschiebeliste stehen und unterschreiben, dass sie nach der Haftentlassung
heimreisen?

4.      Wenn nein, warum nicht?

5.              Wer garantiert, dass sie nach Haftende wirklich in ihre Heimat zurückkehren?

6.              Sind in diesem Ausbildungsprogramm wirklich nur Schwarzafrikaner?

7.              Wenn ja, warum?

8.              Ist geplant, diese Maßnahme auf andere Nationalitäten auszuweiten?

9.      Wenn nein, warum nicht?

10.       Ist geplant, diese Maßnahme auf andere Haftanstalten auszuweiten?