198/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.12.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend scheinselbständige Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten

Es ist ja hinlänglich bekannt, dass sich das Lohnniveau der neuen EU-Mitgliedstaaten nur sehr langsam dem österreichischen annähert und dass es nach wie vor lukrativ ist, in Österreich zu arbeiten, aber gleichzeitig wegen der wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in ihrer Heimat zu wohnen.

In den Beitrittsakten wurden daher - um Lohndruck und Verdrängung auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu verhindern und um den Arbeitskräften die gebührende Entlohnung zu sichern - ein Übergangsarrangement ausbedungen. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass neue EU-Bürger nicht willkommen wären. Sie können sehr wohl Arbeitsberechtigungen erhalten, aber nur dann, wenn es der Arbeitsmarkt in Österreich erlaubt und wenn die heimischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Auch können Unternehmer aus den neuen Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit auf dem österreichischen Markt auftreten. Aber ebenfalls nur dann, wenn sie sich den Spielregeln des fairen Wettbewerbs unterwerfen und Arbeitskräfte nur dann entsenden, wenn die Einhaltung des heimischen Lohnniveaus gesichert ist.

Zunehmend ist allerdings festzustellen, dass mit allen Mitteln versucht wird, Arbeitskräfte in Österreich einzusetzen ohne allerdings dabei die geltenden gesetzlichen Bedingungen lückenlos einzuhalten. Nun wird versucht im großen Stil über die so genannte Scheinselbständigkeit" die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. Obwohl in den meisten Fällen davon auszugehen ist, dass es sich bei den ausländischen Arbeitskräften um Arbeitnehmer im klassischen Sinn handelt, besteht der dringende Verdacht, dass diesem versuchten Lohndumping vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sogar noch Vorschub geleistet wird. Immer wieder werden Gewerbeberechtigungen, Anerkennungen und Gleichachtungen in erheblichen Umfang ausgestellt, und zwar für Personen, die weder selbständige Arbeitnehmer sind, noch in der Lage wären, auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gewerbe zu betreiben. Sie werden von dubiosen Firmen aus dem Ausland vermittelt und in Österreich als weisungsgebundene und abhängige Arbeitnehmer schlicht und ergreifend ausgebeutet.

Als recht anschauliches Beispiel (siehe auch Beilage) darf das Angebot einer slowakischen Baugesellschaft" (die in Wirklichkeit lediglich als Handels- und Vermittlungsunternehmen bei den entsprechenden slowakischen Behörden eingetragen ist) angeführt werden, in dem es wörtlich heißt:


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachfolgende

ANFRAGE

1.            Ist Ihnen bekannt, dass in Briefen (siehe Beilage) an heimische Unternehmen auf selbständige Facharbeiter - mit dem Hinweis auf das Vorliegen von erforderlichen Gewerbeberechtigungen seitens Ihres Ministerium - hingewiesen wird.

2.            Ist es richtig, dass neuen EU-Bürgern Gewerbeberechtigungen, Anerkennungen und Gleichachtungen ohne jegliche weitere Prüfung, ob das Gewerbe auch tatsächlich selbständig ausgeübt wird, erteilt werden?

3.            Wie viele Gewerbeberechtigungen, Anerkennungen und Gleichachtungen wurden seit der Ost-Erweiterung im Jahr 2004 an Einzelpersonen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten erteilt? Wie viele davon im Bau- und Baunebenbereich.

4.            Gibt es im Zusammenhang mit diesen ausländischen Scheinselbständigen" eine Zusammenarbeit ihres Ministeriums mit der KIAB? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus und welche Maßnahmen wurde bereits ergriffen?

5.            Welche Vorstellungen und Konzepte hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Eindämmung und zur effizienten Bekämpfung der Scheinselbständigkeit neuer EU-Bürger?